Jedem Jahresende wohnt auch ein Abschied inne – zumindest im IT-Planungsrat. Denn turnusmäßig wechselt dann das Vorsitzjahr. In diesem Jahr hatte Hessen den Vorsitz übernommen, jetzt zieht das Land Bilanz.
Für den IT-Planungsrat geht mit 2023 ein entscheidungsreiches Jahr zu Ende.
Mit dem Jahr 2023 neigt sich auch die hessische Vorsitzzeit im IT-Planungsrat einem Ende entgegen. In den vergangen Monaten waren alle Augen auf Patrick Burghardt, den Staatssekretär und Bevollmächtigten der Hessischen Landesregierung für eGovernment und Informationstechnologie, gerichtet, wenn es um Fragen und Herausforderungen der deutschen Verwaltungsdigitalisierung ging. Er erklärt: „Es war ein sehr intensives Jahr, in dem wir die Grundlagen für die weitere Zusammenarbeit von Bund und Ländern gelegt haben.“
So drängte bereits zu Beginn des Jahres die Umsetzung der Governance-Beschlüsse der Klausurtagung 2022. Die fünf strategischen Schwerpunktthemen wurden als neues zentrales Element in der Governance des IT-Planungsrats eingeführt, um dessen Wirksamkeit zu stärken. In der November-Sitzung wurde die Entwicklung einer gemeinsamen föderalen Digitalstrategie für die Verwaltung beschlossen, die die Zielbilder der Schwerpunktthemen integriert.
Zudem gab es 2023 eine Neubesetzung: Nachdem sich Dr. Annette Schmidt, nach drei Jahren als Präsidentin der FITKO (Föderale IT-Kooperation) in den Ruhestand verabschiedete, übernahm Dr. André Göbel, das Amt. Da auch die Arbeit der FITKO entscheidend ist für die Wirksamkeit des IT-Planungsrats, erhofft sich der Rat die Management- und IT-Erfahrungen Göbels zur Stärkung der Leistungs- und Arbeitsfähigkeit der FITKO, aber auch des IT-Planungsrats, nutzen zu können.
Ein weiterer wegweisender Beschluss betrifft die Änderung des IT-Staatsvertrags. Durch die Neuorientierung der Finanzierungsmodalitäten der FITKO soll ein dauerhaftes Digitalisierungsbudget geschaffen werden, das mehr Flexibilität und finanzielle Planungssicherheit für föderale Projekte bietet. Ein Teil davon soll zudem für kurzfristig länderübergreifende digitale Lösungen reserviert sein. Bevor der Änderungsentwurf planmäßig zum 1. Januar 2025 in Kraft treten kann, muss er vorher jedoch noch von Bund und Ländern ratifiziert werden.
Ebenfalls als Erfolg zu werten ist die gemeinsame Finanzierung von EfA-Leistungen. Das Finanzierungsmodell sieht vor, dass die Hälfte der Kosten aus dem Budget des IT-Planungsrats getragen wird, während die anderen 50 Prozent von den nachnutzenden Ländern übernommen werden. Insgesamt werden so 2024 rund 30 Millionen Euro zur Finanzierung der EfA-Fokusleistungen bereitstehen. Dies fördert die Nutzung von EfA-Leistungen, insbesondere für Behörden im kommunalen Bereich.
Ein anderer Fokus des hessischen Vorsitzes war zudem eine stärkere Berücksichtigung der kommunalen Belange. Der im Sommer verabschiedete Kommunalpakt zwischen dem IT-Planungsrat und den kommunalen Spitzenverbänden beschleunigt die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und unterstützt den Roll-Out von EfA-Fokusleistungen in den Kommunen.
Fazit und Ausblick
Patrick Burghardt blickt zufrieden auf das hessische Vorsitzjahr zurück und hebt die intensiven Bemühungen hervor, die Grundlagen für die zukünftige Zusammenarbeit von Bund und Ländern zu legen. Der Wechsel des Vorsitzes zum CIO des Bundes, Dr. Markus Richter, markiert den Beginn eines neuen Abschnitts, den Burghardt wohlwollend aus der kommunalen Ebene begleiten wird.
Mit durchdachten Governance-Beschlüssen, einer föderalen Digitalstrategie, der FITKO-Neubesetzung und finanziellen Neuerungen zeigt der IT-Planungsrat, dass er den Herausforderungen der Digitalisierung erfolgreich begegnet und wichtige Weichen für die Zukunft stellt.
Patrick Burghardt bedankt sich deshalb für die erfolgreiche Zusammenarbeit: „Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen für die stets konstruktive, zielführende und sachorientierte Zusammenarbeit und wünsche weiterhin gutes Gelingen, Durchhaltevermögen und mutige Entscheidungen. Ich selbst werde das Wirken des IT-Planungsrats zukünftig aus der kommunalen Ebene wohlwollend und kritisch begleiten. Ich freue mich auf den Perspektivwechsel – auch wenn ich jetzt schon mit ein bisschen Wehmut zurückblicke.“
Stand: 08.12.2025
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Er resümiert: „Das Jahr 2023 forderte mehr noch als in vorherigen Jahren im IT-Planungsrat die Auseinandersetzung mit einer Vielzahl an grundlegenden Themen mit dauerhafter Wirkung für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Dabei ist es uns gelungen, die wesentlichen laufenden Themen im Blick zu halten und wichtige Weichenstellungen vorzunehmen.“
Welche Aufgaben das kommende Jahr mit sich bringt, wird sich zeigen. Zuständig für diese ist dann Bundes-CIO Markus Richter. Er übernimmt ab 1. Januar 2024 erneut den Vorsitz des IT-Planungsrats.