Der Öffentlichen Verwaltung fehlen – laut einer internen Erhebung des Databund – zahlreiche Standards für eine erfolgreiche Digitalisierung. Diese Standards sind aus Sicht der Softwarehersteller und IT-Dienstleister als Grundvoraussetzung für einen modernen und volldigitalen Public Sector zu betrachten.
Fehlende oder unzureichende Standards stellen – laut Ansicht des Databund – einen der größten bremsenden Faktoren der Verwaltungsdigitalisierung dar.
Der Databund ist der Bundesverband der mittelständischen IT-Dienstleister und Softwarehersteller für den öffentlichen Sektor und verfügt dementsprechend über tiefgreifende Einblicke in die Öffentliche Verwaltung und deren Schwachstellen bei der Digitalisierungsoffensive.
Eine Umfrage unter den Mitgliedern des Databunds hat ergeben, dass im Wesentlichen zehn Standards identifiziert werden können, deren Nichtumsetzung die Verwaltungsdigitalisierung bislang massiv ausbremsen.
1. Postfachanbindung
Grundlegend wird vom Databund ein einheitlicher und verbindlicher Standard für den Umgang mit Inhalten im Postfach des Bürgerkontos gefordert. Insbesondere Dateninhalte und Datentransportwege müssen nachhaltig standardisiert werden. Der Standard muss die verschiedenen akzeptierten Zugangswege (BundID, Elster, IDWallet) unterstützen und dabei auch – im Sinne der Interoperabilität – von allen Fachverfahren und Antragsmanagementsystemen angebunden werden, die – unabhängig von Betreiber und Standort – Daten von deutschen Bürgerinnen und Bürgern verarbeiten.
2. DMS-Anbindungs-Standard (DokuFIS)
Stand jetzt ist der Markt der Dokumentenmanagementsysteme (DMS) mit über 100 verschiedenen Produkten übersättigt, sagt der Databund und fordert deswegen eine einheitliche Standardisierung. Vorbild könnte DokuFIS und die entsprechende DIN SPEC 32791 darstellen.
3. Standard-Anbindung für Serviceportale der Länder
Der Databund fordert hinsichtlich der landeseigenen Serviceportale einen verbindlichen Standard, der festlegt:
wie die Leistungseinbindung realisiert wird
inwiefern der Zugriff auf das Login- und Rechtemanagement erfolgt
welche Zugriffsmöglichkeiten auf Profildaten existieren
Eine zeitnahe Umsetzung wird unter Berücksichtigung kommunaler Stimmen empfohlen.
4. Standard-Schnittstelle für Status-Informationen
Der Bearbeitungsstand eines Verwaltungsakts stellt eine wichtige Rolle Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit digitalisierten Verwaltungsleistungen dar. Eine bislang fehlende Standard-Schnittstelle, die entsprechende Meldungen zuverlässig und unabhängig von speziellen Fachverfahren ausgeben kann, ist daher in den Augen des Databunds dringend benötigt.
5. Bundesweit einheitliche Schnittstelle für Bezahlverfahren
Der gemeinsame Standard ePayBL ermöglicht die Bezahlung von Verwaltungsdiensten im digitalen Raum. Er wird in vielen Ländern und Kommunen jedoch nur stark modifiziert oder gar nicht eingesetzt. Grund dafür könnte das verbesserungswürdige Lizenzierungssystem der Schnittstelle darstellen. Zeitnahe Abhilfe in diesem Bereich wird vom Databund empfohlen.
6. Standard-HKR-Schnittstelle
Im Nachgang an den Bezahlvorgang muss wiederum eine geeignete Schnittstelle die Verwaltungsleistungen korrekt in die Bilanz der Kommunen einbuchen und mit den gängigen Buchhaltungssystemen kommunizieren können. Das automatisierte Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren) wird als ressortübergreifendes Verfahren für die Bewirtschaftung der gesamten Haushaltsmittel des Bundes einschließlich der Sondervermögen sowie der Vorschüsse und Verwahrungen, eingesetzt und könnte dafür herangezogen werden.
7. Einheitliches Adress-Objekt
Einer der größten Kritikpunkte ist die fehlende Standardisierung bei der Angabe von Adressdaten im Bereich der Öffentlichen Verwaltung. Laut Databund existierten zahllose Formatierungsvarianten, die es den Entwicklerinnen und Entwicklern von Fachverfahren und Spezialsoftware beinahe unmöglich machen, eine korrekte Implementierung dieser grundlegenden Funktion umzusetzen.
8. EfA-Parametrisierung
Aufgrund der Anwendung des xZuFi-Standards bei der Parametrisierung von EfA-Leistungen werden die Produktzyklen in den Augen des Databund unnötigerweise in die Länge gezogen. Ein einheitlicher Standard könnte diesbezüglich Abhilfe schaffen.
9. Register der Standards
Ähnlich wie bei einem medizinischen Register muss mittelfristig auch ein „Standard-Register“ entstehen, fordert der Databund. Damit sollen Redundanzen vermieden und Neu- sowie Weiterentwicklungen von Standards für die Öffentliche Verwaltung begünstigt werden. Darüber hinaus kann ein solches Register die ortsunabhängige und herstellerübergreifende Zusammenarbeit an Standards forcieren.
10. Standard zur Erstellung von Standards
Einen der Hauptgründe, weswegen es zu wenige bindende Standards im Public Sector gibt, sieht der Databund im Standardisierungsprozess selbst verankert. Der aktuell vorherrschende Digitalisierungsdruck innerhalb der Kommunen sorgt in den Augen des Branchenverbands dafür, dass oftmals unfertige Software-Lösungen in den Produktivbetrieb übergehen – ohne dabei einem spezifischen Standard zu entsprechen – und im Nachgang hohe Folgekosten produzieren. Ein standardisierter Standardisierungsprozess könnte hierbei Abhilfe sowie Verbindlichkeiten schaffen.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.