Die Gesetzgebung verhindert eine größere Akzeptanz der Digitalisierung. Beim Gesetzgeber besteht die Neigung, Einzel- und Härtefallgerechtigkeit in allgemeingültigen Gesetzen unterzubringen. Das führt in der Verwaltung regelmäßig zu endlosen (auch Online-)Formularen mit Abfragen aller gesetzlich konkretisierter Besonderheiten der jeweiligen Lebenssituationen. Damit wird auch ein Kreislauf in Gang gesetzt, bei dem in dieser auf das Ich bezogenen Gesellschaft weitere Erwartungen an die Berücksichtigung von Partikularinteressen – natürlich auf höchster politischer Ebene – geweckt werden, die sich nur mit immer komplizierteren Konstruktionen erfüllen lassen.
Natürlich sind solche minutiös kodifizierten Regeln wiederum ausschließlich durch die Möglichkeiten moderner IKT verwaltungsmäßig zu bewältigen. Was in einer solchen Situation ein „Digitalcheck“ bewirken soll, ist schleierhaft, weil er am eigentlichen Problem vorbeigeht: Natürlich ist fast jede Umsetzung eines Gesetzes mit genug Zeit und Geld verwaltungsmäßig digitalisierbar. Aber einen Rentenantrag oder eine Steuererklärung auszufüllen, ist schwierig – egal ob auf Papier oder online – und jedenfalls nicht auf einem Bierdeckel möglich. Ein „Gesetzgeber-Check“ wäre deshalb möglicherweise sinnvoller, um der Komplexität der Gesetze und Verordnungen beizukommen und zunehmend einfache und auch einfach umzusetzende Regeln zu erhalten.
Wie Gesetze möglichst effizient umgesetzt werden können, wissen die Fachleute in den nachgeordneten Behörden des Bundes, der Länder und den Kommunen (im Eigeninteresse) am besten. Diesen Fachleuten sollte die Digitalisierung der Verwaltung maßgebend anvertraut werden. So hat die Automatisierung und Datenverarbeitung in Deutschland vor mehr als einem halben Jahrhundert auch begonnen: Diejenigen, welche die Prozesse „im Kleinen“ am besten und effizientesten gestaltet hatten, wurden gebeten, den Programmierern die entsprechenden Vorgaben zu machen.
Die technische Kompetenz und auch Beurteilungsfähigkeit haben die Kommunen mangels Geldes und Fachkräftemangel nur noch im Ausnahmefall; sie muss ebenso wie ein professionelles Projektmanagement zentral bezahlt von Bund und Ländern als zweite und dritte Säule dazukommen. Die vierte Säule wäre die perspektivisch notwendige übergeordnete Infrastruktur, die Bund und Länder mit ihren Dienstleistern zu schaffen haben. In der Umsetzung wird es natürlich teilweise bei alten Unterschieden bleiben und es wird zu neuen Unterschieden kommen. Vor allem wird es Ungleichzeitigkeiten geben: Niemand kann auf den Letzten warten und niemand sollte die Projekte der Vorreiter aufhalten. Dies ist aber in Kauf zu nehmen, denn: „Einer für alle“ oder „One size fits all“ ist falsch.
Die Verwaltungen in Ländern und Kommunen sind krass unterschiedlich in Aufbau und Ausstattung. Vor allem wird die Komplexität der dort eingesetzten Fachanwendungen unterschätzt – allen Beteuerungen des Gegenteils zum Trotz. Deutschland ist nicht schlecht technisiert, sondern war zu früh zu gut technisiert, nämlich vor mehr als einem halben Jahrhundert. Jetzt behindert diese riesige Legacy-Bürde einen echten Aufbruch.
Das Ziel, mit EfA offensichtlich riesige Synergiepotenziale zu erschließen, ist deshalb zwar lobenswert – realistisch ist es vor dem Hintergrund der Verwaltungslandschaft nicht. Es zu verabsolutieren ist vielmehr risikoreich. Denn jeder verantwortliche Amtsleiter will wissen, wie er denn auf die angebotenen EfA-Leistungen migrieren soll. Laufen die vorhandenen unzähligen anderen Programme weiterhin damit? Wie werden Daten übernommen? Wann und von wem werden die Beschäftigten geschult? Wie sind die Details und Kosten des Supports? Und es gibt noch mehr Fragen, auf die Antworten nur zum Teil existieren. Eine Einbindung der Kommunen über Zusammenschlüsse wie beispielsweise GovDigital kann helfen, hier gegenseitige Unterstützung und Orientierung zu organisieren sowie Interoperabilität und offene Standards in die Fläche zu bringen.
Der Ruf nach ID-Systemen und Registermodernisierung lenkt ab. Natürlich hätten wir alle gerne eine geordnete digitalisierte Registerlandschaft – am besten heute noch. Und digitale Identitäten am besten gestern. Wir haben beides nicht oder nur in embryonalem Zustand. Trotzdem kann Verwaltung heute schon besser sein, als sie es gestern war. „Once Only“ zu beachten ist von der Bundesrepublik bereits vor fünf Jahren in der „Tallinn Declaration“ versprochen worden. Für die Realisierung braucht es nicht immer eine umfassende Registermodernisierung. Was wäre zum Beispiel, wenn sich ein Autofahrer für seinen neuen Führerschein nur an eine einzige Stelle wenden müsste? Dann müsste er nicht selbst bei der ehemals ausstellenden Behörde des alten Führerscheins eine „Karteikartenabschrift“ beantragen. Die könnte das zuständige Amt über eine zentrale eMail-Adresse bei den Kollegen des anderen Amtes anfordern oder über eine Hotline oder eine ähnliche kluge Lösung. Möglich wäre das.
Stand: 08.12.2025
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Fazit
Zwei Sätze zum Schluss: Dieser Beitrag soll keine Schuldzuweisung sein und keine Besserwisserei – selbst wenn seine Tonalität anderes nahelegen kann. Er ist aber ein Appell innezuhalten und gemeinsam zu überlegen, wie die Verwaltungen im Interesse aller Bürger am sinnvollsten in die Zukunft geführt werden können.