Die Grundlage für den KI-Einsatz sind qualitativ hochwertige und strukturierte Daten. Nürnberg baut dazu eine technische Infrastruktur auf und erarbeitet ein Datenethikkonzept. „Dabei merken wir jetzt, auf welchen Schätzen wir als Verwaltung eigentlich sitzen“, sagt Kuch. Schätze, die teilweise auch eifersüchtig bewacht würden. Hier spiele oftmals die Angst vor Bedeutungsverlust mit. „Wissen als Macht zu begreifen, das ist unnötig, vor allem innerhalb derselben Stadtverwaltung. Hier braucht es einen ‚Kulturwandel‘. Hilfreich ist immer, wenn alle Beteiligten einen Mehrwert von der Datennutzung haben“, sagt Kuch. „Es ist immer ein Geben und Nehmen“, fasst es Latus in einem Satz zusammen.
Onlinezugangsgesetz
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hat auch Nürnberg vor sich her getrieben. „Wir realisieren weiterhin Online-Dienste, 294 haben wir bereits. Aber jetzt müssen diese oft angepasst werden – aufgrund von Gesetzesänderungen oder Entwicklungen, die wir aufoktroyiert bekommen von Freistaat oder Bund“, sagt Kuch. Dies seien Entwicklungen, die wohl alle erleiden müssen, die vorangehen, doch bedeuteten sie im Kern ein Ausbremsen. „Wir könnten technisch mehr, als wir dürfen“, macht Kuch klar.
„Ausgebremst fühle ich mich durch den Gesetzgeber, der einerseits das Digitale vorantreiben will, andererseits nicht die Fachgesetze entsprechend anpasst“, moniert Kuch. Nürnberg hätte das OZG gar nicht nötig gehabt. Auch mit der Umsetzungsfrist hadert er. „Ich glaube, dass die OZG-Frist dazu geführt hat, dass die Kommunen einfach losdigitalisiert haben, um überhaupt etwas digitalisiert zu haben, um einen Haken dransetzen zu können“, erklärt Kuch. Es gehe aber nicht darum, etwas um des Digitalisierens willen zu digitalisieren.
Für uns ist das vielleicht gefühlt ein Rückschritt, aber den nimmt man im Sinne der Gesamtentwicklung in Kauf.
Olaf Kuch
Dennoch: Dass bei der Verwaltungsdigitalisierung nicht jede Kommune, jede Stadt ihr eigenes Süppchen kochen darf, unterstützt er – „weil wir ja auch fordern, dass sich die ganze Landschaft voran entwickelt“. Der Bund und der Freistaat müssten naturgemäß zentralistischer denken. „Für uns ist das vielleicht gefühlt ein Rückschritt, aber den nimmt man im Sinne der Gesamtentwicklung in Kauf“, verdeutlicht Kuch.
Abholstation für Pässe und Ausweise im Pop-up-Bürgerbüro.
„Wir haben von Anfang an gesagt: Wir wollen die Liste nicht nur abarbeiten“, ergänzt Latus mit Blick auf das OZG. „Bei der Auswahl, welche Dienste wir digitalisieren wollen, haben wir immer auf Fallzahlen, Digitalisierungspotenziale und möglichen Mehrwert geschaut. Also das rausgezogen, wo wirklich eine Entlastung für die Nutzenden und die Verwaltung entsteht.“
Ein weiterer wesentlicher Aspekt, den das OZG nicht abdecke, sei das Thema Prozessmanagement. Der vielgehörte Satz „Wer einen schlechten Prozess digitalisiert, bekommt einen schlechten digitalen Prozess“ könnte auch aus Nürnberg stammen. „Unsere Herangehensweise war schon immer: einen Prozess erstmal angucken und schauen, was kann man erstens verbessern, ganz unabhängig von Digitalisierung, und zweitens: Was muss man verändern, um ihn digital abbilden zu können?“, führt Kuch aus.
„Das OZG ist in dieser Hinsicht nicht ausgereift“, ergänzt Latus. Das OZG frage nicht, was bei der Sachbearbeitung passiert. „Wenn wir Prozesse verbessern und dadurch Potenziale heben wollen, müssen wir auch die Sachbearbeitung in den Blick nehmen“, mahnt Latus. „Deshalb war es unser Ansatz von Anfang an, den ganzen Prozess anzuschauen, dann zu optimieren und erst im Nachgang zu digitalisieren.“ Eine Prozessoptimierung habe auch Phasen, wo es nicht um Digitalisierung gehe, sondern um organisatorische Dinge, um das Hinterfragen der Abläufe.
Service
Pop-up-Bürgerbüro
Vor dem Pop-up-Bürgerbüro: (v. l.) Michael Summerer, Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation – Leiter Projektmanagement; Udo Uebersohn, stellv. Leiter des Bürgeramts der Stadt Nürnberg und Leiter der Abteilung Bürgerdienste; Susan Ertl, Mitarbeiterin im Bürgeramt Mitte.
(Bildquelle: Susanne Ehneß)
Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Stadt Nürnberg eine ehemalige Sparkassenfiliale in eine Bürgerbüro-Außenstelle umfunktioniert. Dieses Provisorium lief gut und wurde gut angenommen, daher hat man beschlossen, es weiterzuführen. „Es wird auch demnächst erweitert“, sagt Udo Uebersohn, stellvertretender Leiter des Nürnberger Bürgeramts, „wir haben nebenan den Kosmetiksalon übernommen.“ Allerdings nur aus Platzgründen, der Service wird nicht entsprechend erweitert, wie Uebersohn schmunzelnd betont. Derzeit verfügt das Bürgerbüro über sieben Schalter. Das Besondere: Hier ist nur bargeldlose Zahlung möglich, und dank der Dokumentenausgabeboxen stehen beantragte Pässe und Ausweise rund um die Uhr parat. Die hinterlegten Dokumente verbleiben zehn Tage in der Ausgabebox und können in diesem Zeitraum per PIN-Eingabe und gegen Abgabe des alten Passes abgeholt werden. Eine weitere Ausgabebox steht in einer Sparkassenfiliale in der Stadt. „In erster Linie ist das ein Service für die Bürger“, sagt Uebersohn, „aber es ist auch ein Zeitgewinn für die Mitarbeiter.“
Auf der nächsten Seite: Erwartungshaltung der Bürger, Föderalismus & EfA-Leistungen.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.