Digitale Gesellschaft in der Bundesverwaltung „Wir bündeln Kompetenzen, um den digitalen Wandel zu gestalten“

Autor / Redakteur: Ministerialdirektor Peter Batt / Manfred Klein

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bündelt Aufgaben im Bereich Digitalisierung in der neuen Abteilung „Digitale Gesellschaft“. Schwerpunkte der Abteilung sind die Digitalpolitik und die digitale Verwaltung. Eines der Themen ist damit auch die verstärkte Umsetzung von Open Data in der Bundesverwaltung. Denn Open Data ist ein Beitrag für die Modernisierung der Verwaltung und die gemeinwohlorientierte Gestaltung des digitalen Wandels.

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Bald wird Open Data für Behörden Pflicht
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(Bild: © Rawf8 – stock.adobe.com)

Die Digitalisierung verändert unser aller Leben. Was vor einigen Jahren noch eine grundlegende Erkenntnis war, ist inzwischen fast schon eine Plattitüde. Allerdings ist diese Entwicklung, diese Metamorphose unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens noch lange nicht abgeschlossen. Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen erwarten von der Politik zu Recht, diesem Prozess nicht tatenlos zuzusehen, sondern ihn aktiv zu gestalten. Denn die enormen Möglichkeiten, die sich erschließen, müssen wir gemeinwohlorientiert nutzen. Und das heißt auch, die mit der Digitalisierung einhergehenden Risiken zu begrenzen.

Die neue Abteilung Digitale Gesellschaft

Im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) tragen wir dieser Entwicklung Rechnung, indem wir eine Reihe von Aufgabenbereichen in der neuen Abteilung „Digitale Gesellschaft, Verwaltungsdigitalisierung und Informationstechnik“ oder kurz „DG“ gebündelt haben.

Die neue Abteilung entstand im Wesentlichen durch Zusammenlegung zweier Abteilungen mit vielen Schnittstellen: der bisherigen Abteilung für Verwaltungsmodernisierung und -organisation und der bisherigen IT-Abteilung. Verwaltungsorganisation und IT sind miteinander verschränkt und schaffen deshalb auch Abhängigkeiten. Die Neugestaltung hat die Schnittstellen beseitigt; sie soll die in beiden Bereichen vorhandenen Kompetenzen bündeln, auch um Prioritäten und Schwerpunkte besser setzen zu können. Damit wollen wir unsere Vorhaben noch schneller zum Erfolg führen.

Drei wesentliche Themenkomplexe möchte ich hervorheben:

  • Künstliche Intelligenz, Smart (Government) Services, Blockchain, aber auch Hatespeech, digitale Spaltung oder die Übermacht einzelner digitaler Akteure sind Themen, die für gesellschaftspolitische Herausforderungen ersten Ranges stehen. Zwei Beispiele: Wir haben gemeinsam mit dem Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Federführung für die Datenethikkommission der Bundesregierung übernommen. Zudem werden wir die Digitalisierung des Ehrenamts als wichtigen Baustein für eine aktive Zivilgesellschaft unterstützen.
  • Der Staat kann die Digitalisierung der Gesellschaft nur dann aktiv mitgestalten, wenn seine Verwaltung auf Augenhöhe mit den anderen Teilen der Gesellschaft agiert. Die Digitalisierung der Verwaltung ist daher das zweite große Thema der neu gegründeten Abteilung. Wir werden im Interesse der Bürgerinnen und Bürger das Online-Zugangsgesetz (OZG) zügig umsetzen und eine neue übergreifende Digitalisierungsstrategie für die Verwaltung erarbeiten. Hierzu gehört eine Reihe weiterer Maßnahmen und Programme.
  • Qualifizierung und weiterer Kompetenzauf- und -ausbau der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung sind für die digitale Transformation essentiell. Aus diesem Grund ist künftig auch die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung, die BAKÖV, in der neuen Abteilung DG angesiedelt. Denn Veränderungen können nur durch die Menschen bewirkt werden, die in der Verwaltung arbeiten.

Umsetzung des Open-Data-Gesetzes (§ 12a EGovG)

Auch die weitere Umsetzung des sogenannten Open-Data-Gesetzes liegt in der Verantwortung der neuen Abteilung. Offene Daten sind ein wesentlicher Beitrag der Verwaltung auf dem Weg zur digitalen Gesellschaft. Seit dem 13. Juli 2018 muss die Bundesverwaltung nach § 12a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG) von ihr erhobene unverarbeitete, sogenannte „Rohdaten“ veröffentlichen.

Diese offenen Verwaltungsdaten („Open Data“) können von jedermann uneingeschränkt genutzt und in eigenen Geschäftsprozessen weiterverarbeitet werden. Auch der Staat als ein wichtiger Nutzer seiner eigenen Daten kann davon profitieren. Für die Verwaltung bietet Open Data die Chance, ihren Versorgungsauftrag und ihre Rolle als vertrauenswürdiger Dienstleister in die Welt der Datenökonomie des 21. Jahrhunderts zu übertragen.

Die Öffnung amtlicher Daten ist im öffentlichen Sektor grundsätzlich kein neues Thema. Rückblickend hat der Weg zur Bereitstellungspflicht schon lange vor dem Inkrafttreten des Open-Data-Gesetzes begonnen: Von Auskunfts- und Akteneinsichtsrechten zum Recht auf Registereinsicht unter der Voraussetzung des berechtigten Interesses bis hin zum allgemeinen Zugang zu amtlichen Informationen auf Antrag mit den Regelungen zur Informationsfreiheit im Jahr 2006.

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