Selten hat eine Bundestagswahl im Vorfeld für dermaßen viel Gesprächsstoff gesorgt. Insbesondere im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung wurden viele Wahlversprechen geleistet. Im Gespräch mit eGovernment stellt Lars Hoppmann von VITAKO klar, an welchen Stellrädchen eine neue Regierung drehen muss, damit einerseits die Wettbewerbsfähigkeit und andererseits die Resilienz des Digitalstandorts Deutschlands nicht nur beibehalten, sondern vielmehr ausgebaut werden können.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister VITAKO hat einen 10-Punkte-Plan für die Digitalisierung Deutschlands erarbeitet.
Aktuell gibt es in Deutschland 82 sogenannte Großstädte. Diese Kommunen, die – per definitionem – Einwohnerzahlen von mehr als 100.000 Bürgerinnen und Bürgern vorweisen können, verfügen mit großem Abstand über die höchsten Digitalisierungsbudgets. Laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes haben mehr als 70 Prozent der Deutschen in Großstädten ihren Lebensmittelpunkt. Im Umkehrschluss bedeutet das allerdings, dass über 20 Millionen in kleineren Kommunen oder gar in ländlich geprägten Regionen leben. Für die insgesamt rund 11.000 Kommunen stellen daher Digitalisierungsvorhaben oftmals einen Spagat dar. Auf der einen Seite möchte jede einzelne Kommune ihren Bürgerinnen und Bürgern ein möglichst niederschwelliges Angebot an digitalen Verwaltungsdienstleistungen zur Verfügung stellen. Auf der anderen Seite bedeutet Digitalisierung vielerorts hohe Einmalinvestitionen sowie immense Wartungsbedarfe und Servicekosten.
Lars Hoppmann hat in seiner Funktion als geschäftsführender Vorstand von VITAKO täglich mit derartigen Ambivalenzen zu tun. Seit vergangenem Oktober leitet er die Geschicke der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, kurz VITAKO.
Geht so Digitalisierung in Deutschland?
Ende Januar hat die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister einen 10-Punkte-Plan veröffentlicht, welcher die Notwendigkeit der Zusammenarbeit von Behörden auf kommunaler, Landes- und Bundesebene in den Vordergrund rückt. Hintergrund dieser Grundforderung sei, so Hoppmann, dass die überwiegende Mehrheit aller Verwaltungsdienstleistungen zunächst von den Kommunen behandelt werden. Es sei daher unabdingbar, dass sie in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden direkt in die verwaltungspolitischen Entscheidungsprozesse miteinbezogen werden, sagt Hoppmann in Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar. Aus Reihen der Union war während des Wahlkampfes ein eigenständiges Digitalministerium für Deutschland zur Sprache gekommen. Einer solchen Institution stehe die VITAKO laut Hoppmann grundsätzlich offen gegenüber. Es müsse jedoch sichergestellt sein, dass ein neu gegründetes Bundesministerium nicht nur mit den entsprechenden Entscheidungsbefugnissen, sondern auch den dafür notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet sei.
Bislang hätten die Digitalministerien der Länder zwar die Befugnisse, die grundsätzliche Marschrichtung anzugeben – in Finanzfragen hätten jedoch die Innen- und Wirtschaftsministerien oftmals das letzte Wort.
Auch im 10-Punkte-Plan erhält das Thema Finanzierung Raum. Wörtlich wird von einer verlässlichen, langfristigen und angemessenen finanziellen Grundlage gesprochen, welche für die Digitalisierung der kommunalen Verwaltung unbedingt erforderlich ist. Als Lösungsansatz wird dabei eine größere Rückführung von zweckgebundenen Mitteln an die Kommunen in den Raum gestellt. Auf diese Art und Weise könnten die IT-Entscheiderinnen und -Entscheider im kommunalen Kontext auch legislaturübergreifend planen und langfristige Kooperationen mit anderen Kommunen eingehen, betont Hoppmann.
Lars Hoppmann ist geschäftsführender Vorstand bei VITAKO.
Eine weitere Veränderung, die in den Augen der kommunalen IT-Dienstleister stärker an Bedeutung gewinnen müsse, ist die Abkehr vom Leuchtturmprinzip und die Schwerpunktverlagerung hin zu einer Digitalisierungsinitiative, welche allen Regionen – ob urban oder rural geprägt – nützlich ist. Dabei sprechen sie direkt eine kommende Regierung an. Diese müsse nachhaltig Weichen stellen, um gezielte Fördermaßnahmen und Mittel bereitzustellen, die den Ausbau von digitaler Infrastruktur begünstigen. Derartige Förderprogramme sollen darauf abzielen, offene und standardisierte Plattformen zu schaffen, welche die Grundvoraussetzung dafür bilden, digitale Lösungen direkt vor Ort in den Kommunen zu entwickeln und im Nachgang auch umzusetzen.
Den Föderalismus als Chance sehen
Die Digitalisierung wird in Deutschland bislang von vielen Gremien, zahlreichen Akteuren und noch mehr Umsetzenden bewerkstelligt. Hoppmann betont, dass es für eine zügige und einheitliche Durchführung der Digitalisierungsvorhaben unerlässlich sei, dass es einerseits einheitliche bundesweite Standards und andererseits deutlich voneinander separierte sowie nachvollziehbare Zuständigkeiten und Hierarchien innerhalb des Bund-Länder-Kommunal-Gefüges gebe. Man könne die föderale Struktur Deutschlands als Chance sehen, die „Belastung“ auf viele Schultern zu verteilen. Weiterhin stellt Hoppmann klar, dass dies nur funktioniere, wenn die Digitalisierung zukünftig zur Chefsache gemacht werde. Soll heißen: Die Gesamtkoordination der Digitalisierung des Standorts Deutschland soll künftig im Bundeskanzleramt oder in einem dedizierten Bundesdigitalministerium angesiedelt sein. Einzig auf diese Art und Weise sei sichergestellt, dass die notwendige Richtlinienkompetenz mit den erforderlichen Befugnissen und Rechten gekoppelt ist.
Stand: 08.12.2025
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All diese Bestrebungen seien jedoch nichtig, wenn diejenigen, die sich um die konkrete Entwicklung, den Rollout sowie – im Nachgang – um den nachhaltigen Betrieb kümmern, bei der Planung und Konzeption von Digitalisierungsvorhaben außen vor gelassen werden, führt Hoppmann weiter aus. Die Rede ist von den Herstellerfirmen von Fachverfahren sowie den (kommunalen) IT-Dienstleistern. Bereits während der Ideenfindungsphase rund um neuartige Schnittstellen sowie Standards könnten die politischen Entscheider von den Erfahrungswerten der genannten Gruppe profitieren und damit – auf lange Sicht – die Verwaltungsfachangestellten sowie die Bürgerinnen und Bürger entlasten. Ein weiteres Anliegen der VITAKO – welches ebenfalls im 10-Punkte-Plan definiert ist – ist die „Komplexitätsreduktion“ des Registermodernisierungsgesetzes. Dies soll dafür sorgen, dass die digitale Leistungsfähigkeit des Staates und seiner Organe nicht durch Vorschriften gelähmt wird und dass insbesondere das teilweise verloren gegangene Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat wiederhergestellt werden kann.
Die Master-Strategie 2030
In der aktuellen globalen Gemengelage läuft Europa, und damit auch Deutschland, Gefahr, von den technologischen Fortschritten aus dem amerikanischen wie asiatischen Raum abgehängt zu werden. Zwar gab es mit dem kürzlich in Paris stattfindenden KI-Gipfel ein starkes Lebenszeichen der europäischen IT-Landschaft. Die Hegemonialstellung von Modellen wie OpenAIs ChatGPT oder DeepSeeks R1 ist jedoch, mit Blick auf den Endkonsumentenmarkt, unbestritten. Aus Sicht von VITAKO ist es daher unerlässlich, die relevanten europäischen Akteure aus Wirtschaft, Forschung und Verwaltung an einen Tisch zu setzen, und im Laufe der kommenden Legislaturperiode die digitale Souveränität signifikant auszubauen. Oder in anderen Worten: die Abhängigkeiten von anderen drastisch zu reduzieren. VITAKO nennt das „Master-Strategie 2030“. Sie gehen sogar soweit, die digitale Souveränität weniger als technische Herausforderung, sondern vielmehr als geopolitische Unabdingbarkeit zu definieren.
Auf die Frage, welche Priorisierung er vornehmen würde, wenn er, rein hypothetisch, Bundesdigitalminister werden sollte, antwortet Hoppmann: erstens Digital First, zweitens digitale Souveränität. Man müsse Digitalisierung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und weniger als „Verwaltungssache“ sehen. Schließlich sei es im Interesse aller, wenn durch Digitalisierung Hürden abgebaut würden und im Idealfall die digitale Transformation gefördert werde.