Viel Digitalisierung braucht viel IT-Know-how Welche Digitalisierungsstrategien verfolgen die Ministerien?

Autor Susanne Ehneß |

Es wird oft bemängelt, dass das Thema Digitalisierung bei zu vielen Ministerien angesiedelt ist. Die Bundesregierung hat nun aufgelistet, welche Ministerien eigene Digitalisierungsstrategien verfolgen und wann Hilfe durch externe Berater hinzugezogen wird.

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Berliner Regierungsviertel mit Reichstag und Paul-Löbe-Haus
Berliner Regierungsviertel mit Reichstag und Paul-Löbe-Haus
(© JFL Photography - stock.adobe.com)

Die Digitalisierung durchzieht sämtliche Ressorts, aber „gleichwohl bedarf es zentraler Koordinierung mit dem Ziel einer Digitalpolitik aus einem Guss“, ist sich die Bundesregierung bewusst. Daher wurde in dieser Legislaturperiode die Rolle des Bundeskanzleramtes gestärkt: Zum einen durch den neuen „Kabinettausschuss Digitalisierung (kurz: Digitalkabinett)“, der Entscheidungen der Bundesregierung vorbereitet und begleitet, zum anderen durch die Berufung von Frau Staatsministerin Dorothee Bär als Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung. Das strategische Dach bildet die Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“, die im November 2018 beschlossen wurde.

Hier sind alle Bundesbehörden mit eigener Digitalisierungsstrategie zusammengefasst, ebenso die Auflistung, wann externe Beratungsleistungen in Anspruch genommen wurden (Bilder 10 bis 12):

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Bildergalerie mit 12 Bildern

Um entsprechend viele IT-Fachkräfte zu gewinnen, sollte in der Vergangenheit durch tarifvertragliche Anpassungen, aber auch durch verschiedene über- und außertarifliche Maßnahmen die Attraktivität des Arbeitgebers Bund verbessert werden. „Für Tarifbeschäftigte stehen seit mehreren Jahren zahlreiche passgenaue Instrumente für die Personalgewinnung zur Verfügung, die flexibel genutzt werden können“, erläutert die Bundesregierung. „Mit dem Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des Bundes, das in der Lohnrunde 2016 vereinbart werden konnte, wurde nicht nur die Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9a bis 15 eingeführt, sondern mit der Neufassung des § 16 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (Bund) auch die Regelungen zur Anerkennung von Berufserfahrung bei Einstellung flexibler gefasst sowie eine tarifvertragliche Möglichkeit zur Gewährung von Personalgewi-nungs- und Personalbindungszulagen etabliert“, heißt es weiter.

Die Tarifeinigung 2018 sehe darüber hinaus weitere Verbesserungen vor, die den Öffentlichen Dienst für Fachkräfte attraktiver machen sollen. „Die Entgelttabelle wurde strukturell überarbeitet und für Berufsanfänger ist bis 2020 in allen Entgeltgruppen eine Erhöhung der Einstiegsgehälter um mindestens 10 Prozent vorgesehen. Daneben steigen in den fachkräf-terelevanten Entgeltgruppen die Entgelte stärker als im Durchschnitt“, so die Bundesregierung.

Als übertarifliche Maßnahmen stünden die Gewährung einer IT-Fachkräftezulage in Höhe von bis zu 1.000 Euro monatlich für bis zu fünf Jahre (eine Verlängerung ist möglich) sowie die Stufenvorweggewährung zur Personalgewinnung bei Einstellung oder Bindung bei drohender Abwanderung zur Verfügung. Zudem komme seit der Dienstrechtsreform 2009 auch eine Verbeamtung in Betracht.

Eine „attraktive Fortentwicklung der Personalgewinnung und -bindung“ soll der Gesetzentwurf für ein Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) leisten, das sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. Mit diesem Gesetz soll der bisherige Personalgewinnungszuschlag zu einer Personalgewinnungsprämie (als attraktive Einmalzahlung) weiterentwickelt und zugleich in der Anwendung vereinfacht und flexibilisiert werden. Zudem ist eine Personalbindungsprämie geplant, mit der verhindert werden soll, dass hoch qualifizierte Fachkräfte ihr Dienstverhältnis wegen lukrativer Angebote der Privatwirtschaft oder der Wissenschaft beenden und abwandern.

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