Definition Was ist der elektronische Reisepass?

Redakteur: Manfred Klein

Eingeführt am 1. November 2005 und im November 2007 um zwei Fingerabdrücke erweitert, setzt der ePass die Vorgaben der Europäischen Union um. Ein elektronischer Pass wird nur für Erwachsene ausgegeben, Kinder bis zwölf Jahre reisen ohne ePass.

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Elektronischer Reisepass bedeutet, dass der Pass nicht mehr einfach nur auf Papier mehr oder weniger fälschungssicher gedruckt ist. Der ePass erfordert elektronisch lesbare Daten, die neben dem Namen der Passhalterin oder des Passhalters auch

--> gegebenenfalls den Geburtsnamen der Person

--> Doktortitel

--> Datum und Ort der Geburt

--> Geschlecht

--> Größe

--> Augenfarbe

--> Staatsangehörigkeit

--> Wohnort

umfassen.

Größe, Augenfarbe und Wohnort sind allerdings nicht auf dem RF-Chip gespeichert, sie sind nur auf dem Datenblatt des Passes abgedruckt. Ein biometrisches Passbild ist ebenfalls auf dem Chip gespeichert. Denn das Bild in digitalem Format ist besser erkennbar als das im Pass aufgedruckte Bild.

Im November 2007 wurden Fingerabdrücke ergänzt

Seit November 2007 enthält auch ein elektronischer Reisepass der Bundesrepublik Deutschland zwei Fingerabdrücke der Passinhaberin respektive des Passinhabers. Das war in der ersten Generation des Reisepasses noch nicht der Fall. Die Fingerabdrücke wurden und werden bei Beantragung des ePasses mit elektronischen Lesegeräten genommen und nach der Verarbeitung für den ePass sofort wieder gelöscht.

Ursprünglich war der RF-Chip im vorderen Deckblatt des ePasses, also im dicken Deckel, untergebracht. Seit März 2007 werden esse herausgegeben, die eine Karte aus Polycarbonat enthalten. Die wichtigsten Daten stehen nun auf dieser Karte, die dem Personalausweis nachempfunden ist, und der Chip ist ebenfalls in der Karte untergebracht.

Für Kinder immer noch der Kinderreisepass

Kinder reisen immer noch weltweit mit dem Kinderreisepass. Ein elektronischer Reisepass ist für Kinder unter zwölf Jahren in Deutschland nicht vorgesehen: Der Pass enthält nach wie vor keinen RF-Chip. Allerdings wurde das Alter heruntergesetzt. Früher war der Kinderreisepass für alle bis zum 16. Geburtstag vorgesehen. Seit der Einführung des ePasses gilt der zwölfte Geburtstag als Stichtag. Ausweispflicht herrscht in Deutschland aber nach wie vor erst ab einem Alter von 16 Jahren.

Gültigkeit elektronischer Reisepass

Die Gültigkeit des ePasses ist nach wie gestaffelt. Laut Passgesetz § 5 beträgt die Gültigkeit zehn Jahre, für Personen unter 25 Jahre liegt sie aber bei sechs Jahren. Die Gültigkeit des Kinderreisepasses hat sich nicht geändert, da der Kinderreisepass nicht auf ein elektronisches Format umgestellt wurde.

Zusätzliche Sicherheitsmechanismen

Im Vergleich zur reinen Papierversion ist ein elektronischer Reisepass verhältnismäßig fälschungssicher. Er kann auch nicht einfach verändert werden. Denn bei der Herstellung des ePasses werden die digitalen Daten signiert, bevor sie auf dem RF-Chip gespeichert werden. Näheres zu dieser Signatur ist auf den Seiten des zuständigen Bundesministeriums nachzulesen.

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