Beim Krankengeld handelt es sich um eine Leistung der Krankenversicherungen. Es bietet bei einer längeren Erkrankung oder Verletzung eine finanzielle Mindestabsicherung.
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit können Versicherte Krankengeld beantragen.
(Bild: aga7ta – stock.adobe.com)
Mit dem Krankengeld gibt es eine gesetzlich verankerte Pflichtleistung der Krankenkassen. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte profitieren davon automatisch. Wenn sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, überweist die jeweilige Krankenversicherung das Krankengeld. Diese Leistung übernimmt die Funktion des Lohnersatzes.
Das Krankengeld für Arbeitnehmer und Selbstständige
Angestellte können sich bei einer Arbeitsunfähigkeit auf ihren Arbeitgeber verlassen. Sie erhalten weiterhin Lohn, zu dieser Lohnfortzahlung verpflichtet der Gesetzgeber. Er beschränkt sie jedoch auf sechs Wochen. Diese Grenze lässt sich erklären, er will damit eine finanzielle Überforderung von Unternehmen verhindern.
Zugleich will der Staat verhindern, dass Arbeitnehmer nach dem Ende der Lohnfortzahlung finanziell ungeschützt sind. Hierfür dient das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen. Die Höhe orientiert sich am bisherigen Arbeitseinkommen. Das Krankengeld beträgt im Regelfall 70 % des Bruttoeinkommens, aber höchstens 90 % des Nettoeinkommens. Die zuständige Krankenkasse bezahlt diese Leistung maximal 72 Wochen lang.
Davon abweichend sind Selbstständige nicht automatisch versichert. Entscheiden sie sich für die freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse, können sie optional einen Tarif mit Krankengeld wählen. Dafür fallen Zusatzkosten an. Die Höhe des Krankengelds hängt wie bei Angestellten vom bisherigen Einkommen ab.
Krankengeld beantragen
Im Regelfall müssen sich Versicherte nicht selbstständig um diese Leistung kümmern. Krankenkassen erhalten die AU-Bescheinigung automatisch in elektronischer Form zugesandt. Sie erfassen die Dauer der Krankmeldung und bezahlen das Krankengeld, sobald die entsprechende Frist abgelaufen ist. Freiwillig versicherte Selbstständige beantragen das Krankengeld direkt bei ihrer Krankenversicherung.
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Stand vom 30.10.2020
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