Föderale Modernisierungsagenda

Was Berlin beschließt, müssen die Kommunen liefern

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Bündelung von Verwaltungsleistungen

Die Modernisierungsagenda sieht weiterhin vor, dass Bund und Länder Verwaltungsleistungen dort bündeln, wo dies wesentliche Vorteile verspricht. Die internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung (iKfz) soll zentralisiert beim Bund angeboten werden. Auch für Pass- und Meldewesen, elektronische Wohnsitzanmeldungen und Anträge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist eine Bündelung vorgesehen. Durch welche Verwaltungsebene und in welcher Form, soll bis Juni 2026 geklärt werden.

Für die Kommunen bedeutet das: Sie müssen einerseits ihre eigenen Prozesse digitalisieren, andererseits aber auch den Zugang zu gebündelten digitalen Leistungen vor Ort unterstützen können. Das bindet Ressourcen und verzögert Inoovationen.

Der Fachkräftemangel in IT, ­Projektmanagement und „Change-Management" verschärft sich. ­Kommunale Arbeitgeber können mit den Gehältern der Privatwirtschaft nicht (mehr) mithalten. ­Hinzu kommt, dass viele Förderprogramme zwar Investitionen, aber kein dauerhaftes Personal ­finanzieren.

Vereinfachung der Förderverfahren

Ein Hoffnungsschimmer verbleibt jedoch. Bund und Länder wollen das allgemeine Zuwendungsrecht bis Ende 2026 vereinfachen. Keine generelle Belegvorlagepflicht mehr bei Verwendungsnachweisen, Auszahlung in festen Raten ohne Verwendungsfrist, Einführung von Pauschalsätzen, Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei der Antragstellung. Ab Anfang 2027 soll für kommunale Zuwendungs­empfänger ein strukturiertes Risikomanagement eingeführt werden. Verwendungsnachweise sollen bis zu einer Wertgrenze von 250.000 Euro nur noch stichprobenartig ­geprüft werden.

Die Länder selbst wollen ab dem Haushaltsjahr 2027 die Eigenverantwortung der Kommunen stärken, indem diese pauschalierte Zuweisungen für bestimmte Förderbereiche erhalten. Nachweise hinsichtlich der Verwendung sollen dann allenfalls auf der Ebene der Förderbereiche, nicht mehr für Einzelmaßnahmen anfallen.

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