Wurde mit dem Onlinezugangsgesetz der zweite Schritt vor dem ersten gemacht? Anstatt Registermodernisierung und OZG-Umsetzung von Anfang an aufeinander abzustimmen, wird seit Jahren zeitversetzt an zwei Fronten gearbeitet, kritisiert unser Gastkommentator Ari Albertini.
Für effektive Online-Services der Behörden braucht es eine moderne Registerlandschaft
Die Digitalisierung deutscher Behörden steckt bislang noch in den Kinderschuhen. Das aktuelle Onlinezugangsgesetz (OZG) sieht deshalb vor, dass Bund, Länder und Kommunen bis Jahresende rund 600 Verwaltungsdienstleistungen in digitaler Form zugänglich machen sollen. Betrachtet man den aktuellen Zwischenstand, lässt sich das zeitlich aber vermutlich nur schwer umsetzen.
Aus diesem Grund wurde nun auf der 38. Sitzung des IT-Planungsrats ein zusätzlicher OZG-Booster beschlossen, der das Bereitstellen von 35 „Einer-für-Alle“-Leistungen (EfA-Leistungen) priorisiert. Das sind Leistungen, die ein Bundesland entwickelt und betreibt, während andere Länder diese nachnutzen dürfen. Zumindest diese 35 EfA-Leistungen, so der Plan, sollen bis Jahresende in Deutschland flächendeckend zur Verfügung stehen. Bereitgestellt werden diese und andere betriebsbereite Dienste über den FIT-Store, eine von der FITKO betriebenen Online-Plattform, auf der Länder ihre bereits digitalisierten Verwaltungsleistungen anbieten.
„Klingt gut!“, sollte man meinen. Doch hinter dieser Priorisierung könnte sich der eigentliche Haken der Sache verstecken: Bei der Digitalisierung, so scheint es, wurde schlicht der Unterbau vergessen.
Elektronisch geführte Datenbestände bislang kaum miteinander vernetzt
Um Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen digital anbieten zu können, müssen Behörden auf aktuelle, elektronisch geführte Datenbestände zugreifen, sogenannte Register. Momentan geht der IT-Planungsrat von einem notwendigen Zugriff auf mehr als 375 zentrale und dezentrale Register aus, die in der Regel nicht miteinander vernetzt sind. Oft liegen die Informationen verschiedenen kommunalen, Landes- und Bundesbehörden vor, zum Teil mit abweichenden Datensätzen zu einer Person. Dies führt nicht nur zu Fehlern und einem hohen Mehraufwand, sondern verursacht auch zusätzliche Kosten.
Durch das 2021 verabschiedete Registermodernisierungsgesetz soll erreicht werden, dass Registerstrukturen effizienter vernetzt werden, so dass Bürger für ihre digitalen Anträge beispielsweise nicht immer die Geburtsurkunde, den Fahrzeugschein oder vorige Genehmigungen erneut als Kopie mitschicken müssen. Stattdessen zieht sich die jeweilige Behörde alle vorhandenen Daten einfach selbst. Das erleichtert nicht nur die Antragstellung; es vereinfacht auch die Bearbeitung innerhalb der Ämter, da die Sachbearbeiter nicht jede Information umständlich und händisch neu überprüfen müssen.
Registermodernisierung – der Unterbau für digitale Verwaltungsabläufe
Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass neben den OZG-Leistungen, die größtenteils von jedem Bundesland selbst digitalisiert werden, zeitgleich auch die Verwaltungsdaten digital verfügbar gemacht werden. Digitale Verwaltungsabläufe sollten deshalb ihre „Register ziehen“ können und so die Verfügbarkeit der Informationen ermöglichen. Oder anders ausgedrückt: Digitale Verwaltungsabläufe brauchen einen Unterbau - eben die Registermodernisierung.
Während das Onlinezugangsgesetz bereits im August 2017 in Kraft trat, wurde die Registermodernisierung erst 2019, ganze zwei Jahre später, als Koordinierungsprojekt ins Leben gerufen. Anstatt beide Projekte von Anfang an eng aufeinander abzustimmen, wird nun schon seit Jahren zeitversetzt an zwei Fronten gearbeitet. Für die effektive Umsetzung des OZG ist das nicht gerade förderlich. Zumal das sukzessive Vorgehen bewirkt hat, dass zum Teil nicht einmal die technischen Anforderungen der Registermodernisierung klar definiert sind.
Die deutschen Behörden haben, so scheint es, die Chance vertan, Digitalisierung von Anfang an ganzheitlich zu denken und mit dem nötigen Unterbau zu versehen. Selbst wenn ein Grundgerüst an digitalen Verwaltungsleistungen im Laufe des Jahres 2023 bundesweit stehen sollte, heißt das nicht, dass Bürger und Unternehmen dann auch wirklich alle Vorteile eines sauber digitalisierten Prozesses nutzen können. Die schon oft gemachte Erfahrung, dass ein (analoger) Prozess nicht einfach besser und optimal wird, nur weil der Ablauf digitalisiert ist, wird sich vermutlich ein weiteres Mal wiederholen. Statt in den Genuss nahtloser Verwaltungsleistungen zu kommen, werden sich Bürgerinnen und Bürger wahrscheinlich über ein auf halber Strecke digitalisiertes Stückwerk ärgern müssen.
Welche Maßnahmen wären also sinnvoll, um die effektive Umsetzung des OZG doch noch zu retten? Vielleicht sollte man für alle Leistungen, die nicht Teil des Booster-Pakets sind, einen Schritt zurückgehen und stattdessen die Registermodernisierung intensivieren und priorisieren. So ließen sich zumindest zentrale Verwaltungsverfahren so bereitstellen, dass sie behördenübergreifend und ohne Medienbruch online durchgeführt werden können.
Stand: 08.12.2025
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Eine modernisierte Registerlandschaft, die eng mit digitalen Verwaltungsleistungen verzahnt ist, kann weit mehr als den Datenaustausch auf eine neue Ebene heben. Möglicherweise lassen sich durch sie auch weitere, bislang ungeahnte Potentiale erschließen, damit Bürger und Behörden Verwaltungsdienste noch leichter nutzen können.