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Marktplatz Persönliches Budget
Ein weiterer Baustein der eGovernment-Strategie Teilhabe ist das Projekt „Marktplatz Persönliches Budget“. Seit 2008 besteht für Menschen mit Behinderungen ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget: Als Leistungsempfänger können sie von den Leistungsträgern anstelle der üblichen Dienst- und Sachleistungen ein Budget, also einen Geldbetrag, wählen und selbst notwendige und gewünschte Leistungen kaufen. Mit dem Projekt soll die Möglichkeit geschaffen werden, sich über die Anbieter von ambulanten oder stationären Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen zu informieren und entsprechende Leistungen auch einzukaufen.
Der „Marktplatz Persönliches Budget“ ist im Internetauftritt Einfach-teilhaben.de eingebunden: Mit dem Link zur gesonderten Webseite www.budget.bmas.de erhält der Nutzer umfassende Informationen zum Persönlichen Budget und kann auf diesem Weg auch nach der nächstgelegenen Beratungs- und Servicestelle suchen. Zudem findet man hier Antworten auf häufig gestellte Fragen. Die Inhalte können in Alltags-, leichter oder Gebärdensprache abgerufen werden. Auch dieses Angebot wird weiter ausgebaut: In einem zweiten Schritt werden Leistungsanbieter mit ihren Angeboten ermittelt. Sie können sich und ihre Leistungen dann auf dem virtuellen Marktplatz unentgeltlich präsentieren. In der letzten Stufe sollen Leistungen online ein- und verkauft werden.
Prozesskettenanalyse
Mit dem Forschungsprojekt „Prozesskettenanalyse Persönliches Budget – Gemeinsame Servicestellen“ schließlich sollen die bestehenden Verwaltungsabläufe untersucht werden und konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Serviceleistungen der Rehabilitationsverwaltung durch elektronische Vernetzung und Vereinfachungen der Verwaltungsabläufe entwickelt werden.
Ziel ist es, die Kooperation der Rehabilitationsträger und die Koordination ihrer Leistungen zu verbessern. Denn noch immer führt das gegliederte Sozialleistungssystem im Bereich des Rehabilitations- und Teilhaberechts für Menschen mit Behinderungen im technischen Bereich zu Schnittstellenproblemen. Damit verbunden sind auch Einschränkungen in der Leistungsqualität.
Mithilfe von optimierten Prozessketten soll daher künftig die Bearbeitung der Verwaltungsverfahren vereinfacht werden. Gleichzeitig soll damit die Voraussetzung geschaffen werden, möglichst alle Verwaltungsvorgänge medienbruchfrei und elektronisch abwickelbar zu gestalten.
Die Umsetzung der gesamten eGovernment-Strategie „Teilhabe“ wird von einem Beirat begleitet. Dort sind Vertreterinnen und Vertreter der Verbände behinderter Menschen, der Wirtschaft, der Länder und Kommunen, der Wissenschaft, der Rehabilitationsträger sowie von Projekten zu den Themen Barrierefreiheit und eGovernment beteiligt.
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