Hilfe für Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss Online – nun in 11 Ländern abrufbereit

Von Serina Sonsalla 1 min Lesedauer

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Der Dienst Unterhaltsvorschuss Online (UVO) wird immer beliebter: Aktuelle Zahlen zeigen, dass immer mehr Bürger und Bürgerinnen sich am Onlinedienst erfreuen. Deshalb ist UVO bereits in über elf Ländern verfügbar.

Elf Länder nutzen jetzt schon den Onlinedienst „Unterhaltsvorschuss Online“ und mehr Bundesländer sollen folgen. (© Eigens – stock.adobe.com)
Elf Länder nutzen jetzt schon den Onlinedienst „Unterhaltsvorschuss Online“ und mehr Bundesländer sollen folgen.
(© Eigens – stock.adobe.com)

Nachdem Bremen den Onlinedienst nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip (EfA)“ entwickelt hat, steht der Unterhaltsvorschuss Online (UVO) auch anderen Ländern zur Nachnutzung zur Verfügung. Dahinter steckt eine Sozialleistung, mit der man Unterhalt für die Kinder auch digital beantragen kann. Das Onlineverfahren soll vor allem den Alltag für Alleinerziehende erleichtern, indem es zeitsparend ist: „Nutzer und Nutzerinnen können den Antrag einfach am Smartphone oder Computer ausfüllen und müssen sich nur mit den Fragen beschäftigen, die auf Ihre Lebenssituation zutreffen“, so Martin Hagen, Staatsrat für Haushalt, Personal und IT.

Der UVO prüft außerdem, ob einem überhaupt Unterhalt zusteht. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der andere Elternteil kein oder zu wenig Unterhalt bezahlt. Anschließend führt ein einfacher Klick direkt zum Antrag. Da noch nicht alle Kommunen und auch nicht alle Länder UVO anbieten, kann durch Eingabe der Postleitzahl eingesehen werden, ob die eigene Kommune auch dabei ist. Das geht über folgenden Link: https://www.unterhaltsvorschuss-online.de/.

Über 1.600 Bürger und Bürgerinnen haben im Januar 2024 bereits einen Antrag über Unterhaltsvorschuss online gestellt, wie aktuelle Zahlen zeigen. Auch der jährliche Überprüfungsbogen (UVOJahr), der das Fortbestehen einer Antragsberechtigung überprüft, verzeichnete im Januar einen Anstieg von 370 Anträgen. Für die Antragsstellung benötigt man nur einen elektronischen Personalausweis (eID) und die BundID, um sich zu verifizieren und den Antrag zu unterschreiben.

Mittlerweile ist der Onlinedienst in elf Bundesländern verfügbar: Dazu zählen Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Auch Bayern und Niedersachsen wollen sich noch anschließen.

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