Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

„Total digital“ – in der Justiz bereits Alltag

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Mitmachen beim EGVP

Für die Verbreitung des EGVP wurde von vornherein ausschließlich auf das Internet gesetzt. Durch die Einbindung von JAVA-Webstart-Funktionalitäten aktualisiert sich das EGVP allein durch Benutzung, Updates erfolgen automatisch. Zu beziehen ist die Software über den Downloadbereich der Internetseite www.egvp.de. Auf dieser Internetseite sind Informationen rund um das EGVP zu finden, angefangen von den rechtlichen Rahmenbedingungen und Bearbeitungsvoraussetzungen bis hin zu detaillierten Anwenderdokumentationen. Darüber hinaus enthält der Webauftritt Service-Formulare, wie zum Löschen von Postfächern. Für die Betreuung von EGVP-Nutzern wurde eine Hotline eingerichtet.

Einfache Installation

Die Installation des EGVP ist einfach und erfolgt weitestgehend automatisiert. Durch Anklicken des Download-Links installiert sich das EGVP nach Bestätigung der Datenschutzerklärung in einem vom Nutzer frei bestimmbaren Verzeichnis. Der Nutzer hat hierbei die Auswahl zwischen der Nutzung des EGVP als reinen Gerichtsbriefkasten (nur Versendung an die Gerichte) oder aber für eine beidseitige elektronische Kommunikation mit den Gerichten. In der Regel entscheidet sich der Nutzer für die beidseitige Kommunikation.

Dann erhält er im Gegenzug auch elektronische Dokumente der Gerichte über das EGVP und die Dokumente werden nicht mehr in Papierform versandt. Bei der Anmeldung ist eine sogenannte Visitenkarte auszufüllen, in der die üblichen Angaben zu Namen, Postfach, Postleitzahl, Wohnort, Telefonnummer einzutragen sind. Mit diesen Angaben erfolgt die Anmeldung an die bundesweit genutzte Registrierungsdatenbank des EGVP. Sobald die automatische Anmeldung abgeschlossen ist, können EGVP-Nachrichten versendet und empfangen werden.

Hiermit hat der Nutzer die bundesweit einmalige Möglichkeit, alle am EGVP teilnehmenden Gerichte und Verwaltungen zu erreichen. Dies ist insbesondere für Notare und Anwälte, die in mehreren Bundesländern tätig sind, von Vorteil, weil nicht für jedes Bundesland ein besonderes Programm genutzt werden muss.

Die Nutzung des EGVP als solches erfordert grundsätzlich nicht mehr Kenntnisse als für die Nutzung eines eMail-Programms notwendig sind. Beim Versand über das EGVP ist daher zunächst ein Empfänger auszuwählen und es können weitergehende Informationen, wie das Aktenzeichen des Empfängers oder des Absenders sowie freitextlich gestaltbare Hinweise, mit auf den Weg gegeben werden. Darüber hinaus ist zur automatischen Steuerung der Zuordnung innerhalb der Gerichte noch eine sogenannte Mitteilungsart wie „allgemeine Nachricht“ oder „Handelsregisteranmeldung“ auszuwählen, Dokumente werden wie bei der eMail als Anlage hinzugefügt.

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