Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

„Total digital“ – in der Justiz bereits Alltag

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Mehr als eMails

Das EGVP bietet gegenüber der Nutzung von eMails deutliche Vorteile. Dieser Aspekt ist angesichts des weiten Verbreitungsgrades von eMail besonders hervorzuheben. Das EGVP ermöglicht nämlich rund um die Uhr eine direkte Verbindung zum Gerichtspostfach und liefert eine sofortige Empfangsbestätigung. Dies unterscheidet das EGVP von eMail-Diensten, die zwar auch Empfangsbestätigungen kennen, aber systembedingt keine direkte Verbindung mit dem Empfangspostfach des Adressaten besitzen; deshalb können diese Dienste nach Abschluss der Übersendung zunächst nur mit einer Bestätigung der Versendung und nicht auch des Eingangs bei Gericht dienen. Unter Umständen ist hier mit erheblicher und mitunter fristgefährdender Zeitverzögerung zu rechnen. Die Empfangsbestätigung des EGVP bestätigt demgegenüber unmittelbar den Eingang der über das EGVP versandten Dokumente auf dem vom Gericht als Empfangseinrichtung bestimmten Server, dem sogenannten Intermediär. Mit Eingang auf dem Intermediär gelten die Übersendungen als bei Gericht eingegangen. Diejenigen, die einen Fristenkalender zu führen gehalten sind, werden die Empfangsbestätigung als Nachweis für die rechtzeitige Übersendung von Schriftsätzen zu schätzen wissen.

Dokumentenübersendung

Die Übersendung erfolgt auf dem direkten Wege und entsprechend § 174 Abs. 3 Satz 3 ZPO verschlüsselt, um die Dokumente gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter zu schützen. Die Verschlüsselung der Dokumente beim Absender und die Entschlüsselung beim Empfänger erfolgen beim EGVP vollautomatisch. Ein Wechsel der Verschlüsselungszertifikate, zum Beispiel aus Anlass eines Personalwechsels, ist jederzeit problemlos möglich. Eine Benachrichtigung von Empfängern ist entbehrlich, weil diese die notwendigen Schlüssel automatisch mit dem Empfangsvorgang erhalten. Die über das EGVP empfangenen Dokumente können wie eMails ohne weiteres im lokalen Netzwerk gespeichert werden. Die Systemstruktur des EGVP gestattet auch eine automatisierte Weiterverarbeitung der elektronischen Posteingänge und der Postausgänge in der Gerichts-, Behörden- oder Anwaltssoftware.

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