Mehr Zusammenarbeit zwischen Kommunen Thüringen ergänzt E-Government-Gesetz

Von Serina Sonsalla 1 min Lesedauer

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Damit die Zusammenarbeit der Thüringer Kommunen gestärkt wird und die digitalen Verwaltungsleistungen flächendeckend angeboten werden können, hat das Kabinett nun die Novellierung des E-Government-Gesetzes beschlossen.

Fortschritt im Digitalisierungsvorhaben: Durch den Beschluss werden die Kooperation zwischen Kommunen gestärkt und elektronische Zugänge vereinfacht.(© AD – stock.adobe.com)
Fortschritt im Digitalisierungsvorhaben: Durch den Beschluss werden die Kooperation zwischen Kommunen gestärkt und elektronische Zugänge vereinfacht.
(© AD – stock.adobe.com)

Für eine effiziente Verwaltungsdigitalisierung in Thüringen soll die interkommunale Zusammenarbeit gestärkt werden. Immer mehr Kommunen kooperieren schließlich miteinander, um die anstehenden IT-Aufgaben gemeinsam zu lösen. Bestimmte Aufgaben und Funktionen im Bereich des E-Governments, der IT-Infrastrukturen und der Verwaltungsdigitalisierung können nun durch die neuen Regelungen von Kommunen anderer Landkreise dauerhaft übernommen werden. So konnten in den letzten Jahren bereits erfolgreiche Kooperationen hervorgebracht werden. Dabei wurde zum Beispiel ein kommunales IT-Servicezentrum im Landkreis Schmalkalden-Meiningen errichtet oder ein kommunales Rechenzentrums im Landkreis Greiz gefördert.

„Für die Kommunen ist es einfacher und effizienter, vorhandene Strukturen zu nutzen oder auf die Expertise anderer Gemeinden oder Städte zurückzugreifen, die bereits über notwendige Erfahrungen verfügen. Die Maßnahmen der Novellierung erlauben eine schnelle, aufwandsarme und kostensparende Aufgabenerledigung. Auf diese Weise leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung in einem modernen Staat“, teilte der CIO und Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert mit.

Ziel ist es außerdem, den Ausbau elektronischer Verwaltungsdienste voranzutreiben und die durchgängig elektronische Vorgangsbearbeitung in der Verwaltung zu fördern. Damit das realisierbar ist, wird der Übergangszeitraum bis Ende 2029 verlängert und flexible, elektronische Schriftformsetzungen können zwischenzeitlich zugelassen werden. Bisherige Regelungen, die eine Schriftform erforderten, stellten nämlich technische und organisatorische Hürden dar, die vor allem den elektronischen Datenaustausch beeinträchtigten. Die Experimentierklausel macht aber auch einen Schriftform-Ersatz möglich: Über das Servicekonto können sich Nutzerinnen und Nutzer einfach authentifizieren, sodass der digitale Kommunikationsweg und elektronische Zugänge vereinfacht werden.

„Es ist wichtig und aktuell notwendig, dass wir vereinfachte Formen der elektronischen Schriftformsetzung zulassen, damit die digitalen Verwaltungsleistungen auch genutzt werden können. Ohne die Verlängerung der Übergangsregelung würde alles bisher Erreichte wieder ins Stocken geraten. Das müssen wir unbedingt vermeiden“, betont Schubert.

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