Die digitale Transformation von Gerichtsprozessen

Strafrecht: Mit KI in die Neuzeit

< zurück

Seite: 2/2

Anbieter zum Thema

Mit Blick auf das Großthema Digitalisierung war das Projekt deswegen bedeutsam, weil erstmalig durch die Kombination eines Mikrofon­arrays mit einem dahinter geschalteten großen Sprachmodell (LLM) eine rechtssichere und juristisch verwertbare Aufzeichnung einer Hauptverhandlung erstellt wurde – inklusive Transkript. In der Simulation gelang es laut Sabel, dass bei hochdeutsch sprechenden Beteiligten beinahe einhundert Prozent der gesprochenen Wörter erkannt und von der Automatisierungslogik – schon fast in Echtzeit – den jeweiligen Sprechern zugeordnet werden konnten. Dies habe auch Kritiker aus der Welt der Juristerei erkennbar beeindruckt. Als fertiges Produkt entstand am Ende ein Text, welcher analog zu einem Drehbuch aufgebaut war und sämtliche gesprochenen Informationen – optisch entsprechend aufbereitet – dargestellt hat. Das System habe so gut funktioniert, dass auch eine Verhandlungssituation mit mehreren Sprechern, welche teilweise in tiefstem Badisch, Sächsisch oder ausländisch konnotierten Akzenten kommunizierten, weitgehend fehlerfrei transkribiert werden konnte, erzählt Sabel.

Aufwändige Strafprozesse erstrecken sich teilweise über mehrere Monate oder gar Jahre. Oberstaatsanwalt Sabel ist sich sicher, dass die Verfügbarkeit von derartigen rechtlich verwertbaren Transkripten die Arbeit der jeweiligen Richterinnen und Richter signifikant und nachhaltig entlasten und vor allem die Wahrheitsfindung im Strafprozess verbessern würde. Er nennt ein weiteres Beispiel: Teilweise habe man erst durch die Lektüre des KI-generierten Transkripts gewisse in starkem Dialekt gesprochene Aussageinhalte erschließen können.

Technischer Fortschritt gleich Misstrauen?

Allerdings habe es für das Projekt auch erheblichen Gegenwind aus allen Ecken der Republik gegeben. Etliche Richterinnen und Richter hätten Bedenken angemeldet. Viele hielten eine genaue Inhaltsdokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung nicht für erforderlich. Manche sähen darin sogar Ausdruck eines Misstrauens gegenüber der Strafjustiz. Auch der Deutsche Richterbund als Berufsvereinigung der Richter war gegenüber der Novelle kritisch eingestellt. Allerdings gebe es in der Justiz auch andere Stimmen. Insbesondere jüngere Staatsanwälte und Richter seien aufgeschlossen für eine automatisierte Transkription gegenüber einer manuellen Mitschrift, betont Sabel. Schließlich sei es durchaus üblich, dass einer der (zumeist drei) Berufsrichter, der für die Sitzung eingeteilt ist, bis zu einhundert Seiten im DIN-A4-Format – pro Sitzungstag – mitschreibt. Dass diese Situation schon aus arbeitstechnischer Sicht suboptimal sei, würden auch viele Richterinnen und Richter sehen. Womöglich sei die gespaltene Meinung der Justiz Ausdruck des derzeitigen Generationenwechsels innerhalb der Berufsgruppe.

Die rechtspolitische Diskussion um die Aufzeichnung von Hauptverhandlungen besteht dabei seit über zehn Jahren. Bereits 2012 hatte das BMJV das Vorhaben propagiert und in der Zwischenzeit – als Reaktion auf den Diskurs mit verschiedenen Akteuren der Justiz – etliche Male abgeändert. Schlussendlich hatte sich der Bundesrat gegen eine Umsetzung in der vom Deutschen Bundestag bereits beschlossenen Form ausgesprochen. Viele Juristinnen und Juristen – gerade auch in der Anwaltschaft – hätten die Ablehnung durch den Bundessrat sehr bedauert. Und es gab manche Beobachter, die davon ausgingen, die Ablehnung durch die Länderkammer habe eher politische als fachliche Gründe gehabt. Letztlich sei Spekulation darüber aber müßig, so Sabel.

Wie kann es weitergehen?

Wichtiger sei der Blick in die Zukunft. In vielen Staaten der EU sei eine Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung längst Standard. Auch deshalb müsse man kein Prophet sein, um zu sehen: Die Diskussion um die Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung in Deutschland werde die deutsche Rechtspolitik auch in Zukunft beschäftigen.

Unter rein technischem Blickwinkel steht für Oberstaatsanwalt Sabel fest: Eine KI-basierte Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung wäre bereits heute möglich. „Schon jetzt verfügen sämtliche Neu- und Umbauten von Gerichtssälen über eine technische Grundausstattung, auf der man aufbauen kann. Perspektivisch steht einem flächendeckenden Rollout nichts im Weg.“ Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten hält Sabel dies persönlich für dringend erstrebenswert. Das war in den vergangenen Jahren auch die politische Haltung des Bundesministeriums der Justiz. Inwieweit sich auch die neue Bundesregierung um Friedrich Merz und seine Bundesjustizministerin Stefanie Hubig das Anliegen einer Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung zu eigen machen wird, werden die nächsten Wochen und Monate zeigen.

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung in der Verwaltung

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung

(ID:50425491)