Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Specht-Riemenschneider tritt zurück

Von Johannes Kapfer 3 min Lesedauer

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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, zieht sich aus gesundheitlichen Gründen von ihrem Amt zurück. Das gab sie am 17. März auf LinkedIn bekannt. Sie war erst seit September 2024 im Amt.

Lousia Specht-Riemenschneider hat am 17. März 2026 angekündigt, ihr Amt als BfDI aus gesundheitlichen Gründen niederzulegen.(Bild:  Florian Weichselbaumer)
Lousia Specht-Riemenschneider hat am 17. März 2026 angekündigt, ihr Amt als BfDI aus gesundheitlichen Gründen niederzulegen.
(Bild: Florian Weichselbaumer)

„Die vergangenen sechs Monate waren für mich gesundheitlich herausfordernd. Und ich brauche noch Zeit, um wieder vollständig zu genesen“, schreibt Specht-Riemenschneider in ihrem persönlichen Statement. Die Rechtswissenschaftlerin betont, dass das Amt „uneingeschränkte Präsenz“ erfordere – in Anhörungen, internationalen Terminen, der Datenschutzkonferenz und im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA). „Deshalb habe ich mich entschlossen, mich von meinem Amt zurückzuziehen.“

Geordnete Übergabe trotz Rücktritt

Specht-Riemenschneider will das Amt nicht sofort niederlegen, sondern bis zur Nachfolge-Regelung im Amt bleiben. „Die Position der BfDI darf in dieser Phase nicht unbesetzt sein, nicht einmal für einen kurzen Moment“, begründet sie. In den kommenden Wochen und Monaten stünden „eine Reihe kritischer Gesetze“ im Bundestag an – darunter die geplante DSGVO-Reform und Regulierungen zur Künstlichen Intelligenz in Behörden.

Die BfDI hatte zuletzt die EU-Pläne zur Chatkontrolle scharf kritisiert und eine Handreichung „KI in Behörden – Datenschutz von Anfang an mitdenken“ veröffentlicht. Auch zur Datenschutzreform bezog die Behörde klare Position.

„Mir ist es sehr wichtig – und das ist keine Frage nur des Stils, sondern vor allem der Verantwortung – dass die Amtsgeschäfte geordnet übergeben werden“, so Specht-Riemenschneider. Strukturen, Verfahren und Positionen, die in ihrer kurzen Amtszeit aufgebaut wurden, würden eine „sorgfältige Übergabe“ verdienen. Die Funktionsfähigkeit der BfDI sei während der Übergangsphase „vollumfänglich gewährleistet“.

Mehring würdigt „modernen Datenschutz“

Bayerns Digitalminister Dr. Fabian Mehring (Freie Wähler) würdigt Specht-Riemenschneider als Impulsgeberin für einen innovationsfreundlichen Datenschutz. „Louisa Specht-Riemenschneider hat Deutschlands Verständnis von modernem Datenschutz geprägt“, erklärt Mehring. „Sie steht für eine neue Idee von progressivem Datenschutz, der nicht per Bürokratie verhindert, sondern Innovation ermöglicht.“

Der bayerische Minister hebt besonders neue Regulierungsformate wie das KI-Reallabor hervor, in dem innovative Anwendungen unter klaren Leitplanken rechtssicher erprobt werden können. „Im Digitalzeitalter von Künstlicher Intelligenz und cloudbasierter Datenhaltung braucht Deutschland diesen Paradigmenwechsel dringend: weg von einer Kultur der reinen Datensparsamkeit, hin zur verantwortungsvollen Datennutzung“, so Mehring. Specht-Riemenschneider habe genau diese Notwendigkeit „früh erkannt und mutig vertreten“.

Mehrings Lob steht dabei sinnbildlich für die Wahrnehmung der BfDI als Brückenbauerin zwischen Grundrechtsschutz und digitaler Innovation. Bayern setze sich seit Jahren dafür ein, „Datenschutz und Datennutzung besser miteinander zu verbinden“. Specht-Riemenschneiders Ansatz habe diesem Vorhaben „kräftigen Rückenwind“ gegeben.

„Dass sie ihre Mission aus gesundheitlichen Gründen unterbrechen muss, bedauere ich zutiefst und wünsche ihr von Herzen alles Gute – vor allem Gesundheit“, so der Digitalminister.

Kurze, aber intensive Amtszeit

Specht-Riemenschneider war am 16. Mai 2024 mit 476 Ja-Stimmen vom Bundestag gewählt worden und hatte das Amt am 3. September 2024 von Professor Ulrich Kelber übernommen. Die Professorin für Bürgerliches Recht und Datenrecht an der Universität Bonn hatte als Schwerpunkte Gesundheitsdatenschutz, KI-Regulierung und Sicherheit definiert. Ihre Amtszeit sollte regulär fünf Jahre andauern.

„Es war eine große Ehre für mich, dieses Amt ausüben zu dürfen, die Arbeit hat mir viel Freude bereitet“, schreibt die scheidende BfDI. Sie hoffe auf Verständnis für den Schritt, der ihr „alles andere als leichtfällt“.

Die Bundesregierung muss nun zügig ein Nachbesetzungsverfahren einleiten. Der Bundestag wählt den oder die BfDI auf Vorschlag der Bundesregierung.

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