Once-Only-PrinzipSDG als Treiber der nationalen Implementierung
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Laut Markus Richter ist die Registermodernisierung wichtiger als die Umsetzung des OZG. Bis Ende 2023 liegt der Schwerpunkt auf der Umsetzung der SDG-Verordnung. Durch die Frist kommt die nationale Umsetzung von Once Only in Schwung. Eine Vielzahl von Herausforderungen muss noch gelöst werden.

Noch immer müssen Nutzer:innen für viele Verwaltungsprozesse Termine vor Ort wahrnehmen. Oder sie müssen erst einmal Informationen, die die Verwaltung über sie hat, bei verschiedenen Stellen beantragen, um diese dann in einem Antrag wieder an die Verwaltung zu senden. Jedoch erwarten immer mehr Menschen eine schnelle, unkomplizierte und effektive Abwicklung von Verwaltungsangelegenheiten.
Dafür hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag hohe Ziele gesetzt: „Wir werden proaktives Verwaltungshandeln durch antragslose und automatisierte Verfahren gesetzlich verankern.“
In der Registermodernisierung ist das Once-Only-Prinzip zentral: Daten sollen von Bürger:innen und Unternehmen nur einmal erhoben und innerhalb der Verwaltung ausgetauscht werden. Somit muss der Bürger nicht dieselben Informationen erneut bereitstellen. Durch Once Only und die Vernetzung von Registerdaten werden Ende-zu-Ende-Digitalisierung, Automatisierung, antragslose Verfahren und proaktives Verwaltungshandeln ermöglicht.
Neben einer kooperativen Verantwortung von Bund und Ländern setzt die stufenweise Programmumsetzung für 2023 den Schwerpunkt auf die Anforderungen, die sich aus Artikel 14 der Single-Digital-Gateway-Verordnung ergeben. Hier soll ein grenzüberschreitender Datenaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht werden.
Nordrhein-Westfalen leitet den Programmbereich OZG-EU-OOTS und implementiert mit der intermediären Plattform und einem Access Point zentrale Infrastrukturkomponenten, um den Anschluss an europäische Mitgliedsstaaten zu ermöglichen. NRW kooperiert hier in Pilotprojekten mit den Niederlanden und Österreich und gewinnt zudem Erkenntnisse für die nationale Umsetzung.
Genauso wichtig für Once Only in Deutschland sind einheitliche Standards sowie eine eindeutige und sichere Identifikation und Authentifizierung der Nutzer:innen auf Seiten von Bürger:innen, Unternehmen und Verwaltung, um eine eindeutige Zuordnung sowie Datenanfrage- und -verarbeitung zu ermöglichen. Wichtig ist auch die Datensparsamkeit, damit die Verwaltung nur benötigte Daten austauscht und alle betroffenen Akteure durch ein effizientes Wissensmanagement an Bord holt.
Die Herausforderungen dabei sind: Die Datenfelder in Anträgen und Fachverfahren müssen weiter harmonisiert werden. Daten liegen oft in dezentralen Registern mehrfach, veraltet und nicht digital vor, es fehlen einheitliche Standards und es ist unklar, welches das führende Register für bestimmte Datensätze ist. Der rechtliche Rahmen muss in bestimmten Verwaltungsbereichen angepasst werden. Der langfristige Betrieb der Komponenten muss geklärt und Synergien mit anderen Projekten, wie digitalen Identitäten und dem OZG, vorangetrieben werden.
Once Only erfordert nicht nur die Digitalisierung und Vernetzung von Registern, auch Onlineverfahren müssen zur Datenverarbeitung ertüchtigt werden. Das ist die Basis, damit Ende-zu-Ende-Prozesse und auch cloudbasierte Plattformökosysteme etabliert werden können. Capgemini unterstützt seine Kunden im gesamten Prozess, um einen langfristigen Mehrwert für alle Nutzer:innen zu bieten.
Bis 2028 sollen in der Registermodernisierung weitere Komponenten umgesetzt und kontinuierlich rechtliche, technische und organisatorische Hürden ausgeräumt werden.
Es bleibt viel zu tun, bis das Ziel des proaktiven Verwaltungshandelns erreicht ist.
Die Autorin: Michaela Führer ist bei Capgemini Expertin für die Registermodernisierung und beschäftigt sich mit der Umsetzung von Once Only innerhalb Deutschlands und der Anbindung nach Europa im Rahmen der Single-Digital-Gateway-Verordnung.
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