Katja Wilken (BVA) im Interview Registermodernisierung: Die Umsetzung hat begonnen

Von Natalie Ziebolz 7 min Lesedauer

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Die Registermodernisierung nimmt Fahrt auf, doch mit ihr kommen auch komplexe Fragen des Datenschutzes und der Technologieimplementierung auf. Im Interview beleuchtet Katja Wilken, Vizepräsidentin im Bundesverwaltungsamt, die aktuellen Entwicklungen und die damit verbundenen Herausforderungen.

Die Registermodernisierung gilt – wie die Umsetzung des OZG – als eines der größten Vorhaben in puncto Verwaltungsdigitalisierung.(Bild:  Miha Creative – stock.adobe.com)
Die Registermodernisierung gilt – wie die Umsetzung des OZG – als eines der größten Vorhaben in puncto Verwaltungsdigitalisierung.
(Bild: Miha Creative – stock.adobe.com)

Wie ist der aktuelle Stand bei der Registermodernisierung?

Wilken: Das Vorhaben hat die Planungs- und Konzeptionsphase abgeschlossen und ist jetzt in der Umsetzungsphase. Dabei gibt es verschiedene Handlungsstränge, deren Sachstände sich deutlich unterscheiden. Die Vorbereitungen für die Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes sind am weitesten vorangeschritten, gefolgt von den Arbeiten zur Umsetzung der europäischen SDG-Verordnung. Für die nationale Datendrehscheibe, das sogenannte Nationale Once-Only-Technical System (NOOTS), liegen Konzepte vor, die noch in die Umsetzung zu bringen sind.

Seit wenigen Monaten ist das Identifikationsnummerngesetz in Kraft. Welche Auswirkungen hat dies für die Öffentliche Hand?

Wilken: Zunächst einmal ergibt sich eine weitere große Herausforderung, weil die Umsetzungsfrist bis Ende 2028 begonnen hat. Die Umsetzung ist wegen der vielen beteiligten Stellen schon für sich genommen ein Großprojekt. Sie ist aber gleichzeitig eine wichtige vorbereitende Maßnahme für den automatisierten Once-Only-Nachweisabruf im NOOTS. Anhand der Identifikationsnummer können – wenn die Antragstellenden dies wünschen – Nachweise automatisiert geliefert werden, ohne dass Personenverwechslungen zu befürchten oder zunächst Trefferlisten manuell zu bearbeiten wären. Für die Verwaltung werden sich mittel- bis langfristig erhebliche Vorteile ergeben, weil Prozesse stärker automatisiert werden und manuelle Aufwände entfallen können. Gleichzeitig wird die Qualität der Basisdaten in den Registern vereinheitlicht und verbessert, was ebenfalls zu einer Reduzierung von Aufwänden beiträgt. Die mit der Identifikationsnummer verbundenen Aufwände sind daher auch eine Investition in die Zukunft.

Immer wieder gab es Kritik an der Steueridentifikationsnummer als Personenkennzeichen – unter anderem von der Berliner Datenschutzbeauftragten Meike Kamp. Wie sehen Sie die Debatte?

Wilken: Die Debatte um die Verwendung der Steueridentifikationsnummer ist vielschichtig und nicht neu. Sie wurde bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens intensiv und sehr kontrovers geführt. Ich will die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht kleinreden. Im Gesetz wurden aber zahlreiche Maßnahmen vorgesehen, um sie angemessen zu berücksichtigen. Unter anderem die Einrichtung des Datenschutzcockpits, um nur eine zu nennen.

Aus heutiger Sicht hätte ein Wechsel des Modells mehrere Jahre Verzögerung in der Umsetzung und erhebliche Mehrkosten zur Folge. Wir hätten dann ein komplexeres, teureres und fehleranfälligeres System, in dem gleichwohl Nachweise aus mehreren Verwaltungsbereichen zusammengeführt werden könnten. Ich bin mir nicht sicher, ob das den Bürgerinnen und Bürgern vermittelt werden könnte, die endlich deutliche Fortschritte bei der Digitalisierung der Verwaltung erwarten. Insofern plädiere ich für eine Fortführung der Umsetzung und den weiteren Ausbau der Schutz- und Transparenzmaßnahmen, wie dies ja auch im Entschließungsantrag des Bundestages vorgesehen ist.

Mit Hilfe des IDA-Verfahrens wird die Steuer-ID aus dem Register des Bundeszentralamts für Steuern abgerufen und an das Bundesverwaltungsamt zurückgespielt, um so in anderen Registern hinterlegt zu werden. Wo steht das Vorhaben?

Wilken: Wir haben die Kernfunktionalitäten erfolgreich umgesetzt und können jetzt registerführenden Stellen die Identifikationsnummer und weitere Daten zur Person übermitteln sowie spätere Datenaktualisierungen durchführen. Dies waren auch die wesentlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Gesetzes. Insgesamt liegen wir hinter unserem ursprünglichen Zeitplan zurück, sind aber sehr zufrieden mit den erreichten Ergebnissen.

Ein erstes Pilotprojekt wurde bereits abgeschlossen. Was steckt hinter dem Projekt?

Wilken: Für die Pilotierung haben wir das Nationale Waffenregister (NWR) ausgewählt, das ebenfalls vom BVA verantwortet wird. Neben dem Vorteil der internen Abstimmung war das NWR auch wegen der Größe von knapp 2,4 Millionen Personendatensätzen gut als Pilot geeignet. Im Rahmen der Pilotierung wurden die Identifikationsnummer und weitere Daten zu den Personen aus dem Datenbestand des Bundeszentralamtes für Steuern über das IDA-Verfahren erfolgreich in den Datenbestand des NWR übernommen. Dabei konnte bei fast 90 Prozent der Datensätze eine Identifikationsnummer zugeordnet werden. Das ist ein sehr gutes Ergebnis, das auch die insgesamt gute Datenqualität im NWR zeigt. Gleichwohl ergaben sich auch zahlreiche Abweichungen bei den Detaildaten zur Person, die fachlich zu prüfen und zu bereinigen sein werden.

Auf der nächsten Seite: Datenschutz und Implementierung notwendiger Standards.

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