Sachsen

Quo vadis, OZG?

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Welche Vorteile bringt die ­Zusammenarbeit von KISA mit Komm24?

Dr. Schmidt: Der Zweckverband KISA als Dienstleister und gleichzeitig Gesellschafter der Komm24 übernimmt das gesamte Rollout der Antragsassistenten und den kompletten Service für die Kommunen hierzu. KISA und Komm24 arbeiten gemeinsam daran, den Zugang für die Kommunen zu den Antragsassistenten wesentlich zu erleichtern. Am Beispiel unseres neuen Webshops können die Kommunen sehr einfach und kostenlos ihren Online-Antragsassistenten bestellen, ein separater Vertragsabschluss ist hierzu nicht mehr erforderlich. Nach der Bestellung führt die KISA das Rollout ­gemeinsam mit der Kommune durch. Auch das soll künftig mit einer weiteren Automatisierung noch verbessert werden. Das heißt, durch eine deutliche Vereinfachung der Prozesse werden die Zeiträume bis zur Bereitstellung immer kürzer und die Kommunen können ihren Antragsassistenten schneller in Betrieb nehmen.

Was sind denn die größten ­Erfolge, die Sie erlebt haben?

Dr. Schmidt: Das größte Erfolgsbeispiel, das wir erlebt haben, war das Thema Wohngeld. Wer sich erinnern kann: Ende 2022, also fünf Wochen vor Jahresende wurde von der Bundesregierung ein neues Wohngeldgesetz beschlossen, welches ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten sollte. Nahezu alle Wohngeldempfänger sollten bis dahin neue Anträge stellen. Die Aufgabe war nun, innerhalb von fünf Wochen einen hochkomplexen Antrag zu entwickeln. Dieser – und da habe ich selbst gestaunt – hat bis zu 800 Datenfelder, die auszufüllen sind und bis zu 96 Anlagen, die hochgeladen werden müssen. Wir haben es in gemeinsamer Anstrengung mit den Dienstleistern der Komm24 tatsächlich bis Dezember geschafft, die Arbeit fertig zu stellen, sodass wir in den ersten Januar-Wochen 2023 den Antrag hochladen konnten.
Nahezu alle Wohngeldstellen in Sachsen haben sofort mitgemacht. Das wurde entsprechend in der Presse bekannt gegeben.

Auf einen Schlag erhielten die sächsischen Wohngeldstellen über 10.000 Online-Anträge in den ersten Monaten. Wir wissen beispielsweise, dass etwa 20 Prozent aller Wohngeldanträge der Stadt Leipzig online über unseren Antragsassistenten eingereicht werden. Das betrachte ich als einen bedeutenden Erfolg.

Ein großer Vorteil ist, dass wir mit den Online-Antragsassistenten auch die Integration in das einheitliche Wohngeldfachverfahren, das in allen Wohngeldstellen in Sachsen verwendet wird und von der KISA betreut wird, nahtlos umsetzen konnten. Die sehr gute Kooperation mit dem Fachverfahrenshersteller ermöglichte es uns, eine End-to-End-Lösung anzubieten. Dabei variiert das zweite Ende der Lösung je nach Ausstattung der Wohngeldstellen, insbesondere ob sie bereits ein Dokumentmanagementsystem nutzen oder nicht. Dies führt zu unterschiedlichen Implementierungsanforderungen.

Ein neuer Doppelhaushalt für 2025/26 könnte neue Schwerpunkte setzen oder bestehende Programme weiterführen. Viele fragen sich ja: Wird es denn 2025 nach der Landtagswahl und einer neuen Regierung auch so weitergehen?

Dr. Schmidt: Die gute Nachricht ist, dass es inzwischen eine Einigung zwischen der kommunalen und staatlichen Seite gibt – konkret zwischen dem Finanzministerium und den kommunalen Spitzenverbänden. Demnach sollen der Betrieb, die Pflege und die Wartung der Online-Antragsassistenten als Daueraufgabe anerkannt und ab 2025 vollständig aus FAG-Mitteln finanziert werden, unabhängig vom sächsischen Haushalt. Entsprechende Beschlüsse hierzu sollen in der nächsten Zeit gefasst werden. Ich bin sehr optimistisch, dass dies umgesetzt wird, denn gegen den gemeinsamen Willen von Staat und Kommunen wird sich kaum eine Regierung stellen, unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung.

Welche Botschaften möchten Sie den Kommunen mit auf den Weg geben?

Dr. Schmidt: Auf jeden Fall gibt es positive Nachrichten: Erstens wird es einfacher für die Kommunen, einen Online Antragsassistenten einzuführen und zweitens lohnt es sich, noch in diesem Jahr aktiv zu werden, da die Finanzierung des Betriebs und des Services auch 2025 und darüber hinaus so gut wie gesichert ist. Das bedeutet, dass für die Kommunen keine Kosten für den Pflege-, Service- und Wartungsaufwand entstehen werden. Das ist eine ganz wichtige Botschaft.
Darüber hinaus gibt es das Versprechen der Komm24 und der ­KISA, auch künftig alles daran zu setzen, das Angebot und den Service für die Kommunen ständig zu verbessern und so zum Erfolg der Verwaltungsdigitalisierung in Sachsen beizutragen.

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