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Was zeichnet eGesetz besonders aus?
Die folgenden Punkte zeichnen eGesetz besonders aus:
- eGesetz ist die erste Anwendung, die eine ressortübergreifende elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung in der Landesregierung umgesetzt hat.
- Durch die elektronische Abbildung des Rechtsetzungsverfahrens können die Bearbeitungsschritte jederzeit dokumentiert und nachvollzogen werden. Aufgrund der im System mitgeführten Meta- und Bearbeitungsinformationen ist der Nutzer auch in der Lage, sich schnell und umfassend über den Bearbeitungsstand zu informieren.
- Ein großer Nutzen besteht darin, dass für alle Vorgangsschritte Standarddokumentenvorlagen über das Mitarbeiterportal (Landesintranet) zur Verfügung stehen. Damit wird eine einheitliche, auf den Richtlinien der redaktionellen Vorgaben basierende Dokumentenformatierung gewährleistet.
- eGesetz macht nicht an der „Verwaltungsgrenze“ der Landesregierung halt, sondern bezieht auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung auch den Landtag mit ein (Zusammenarbeit). Damit steht die komplette Prozesskette im Blickfeld.
- In die elektronische eGesetz-Akte werden alle relevanten Dokumente des Rechtssetzungsverfahrens im Landtag aus dem dortigen Landtagsdokumentationssystem automatisiert übernommen. Hierdurch wird die Vollständigkeit der Dokumentation gewährleistet, ohne zeitaufwendige manuelle Dokumentenimporte vorzunehmen.
- Ferner zeichnet sich das eGovernment-Vorhaben eGesetz durch Synergieeffekte mit dem Projekt eKIS aus: gleiche technische Infrastruktur, gleicher Projektpartner HZD, gleiche Vorgehensweise zur Geschäftsprozessanalyse mit ARIS, gleiches technisches und organisatorisches Betreiberkonzept.
- Ziel ist es nun, in einem weiteren Schritt auch die ressortübergreifende elektronische Aktenführung für die Bundesratsangelegenheiten – einem weiteren wichtigen Kernprozess der Landesregierung – einzuführen. Das konzipierte Anwendungssystem eBundesrat soll auch Synergieeffekte aus eKIS und eGesetz nutzen und mit eGesetz zusammengeführt werden.
Fazit
eGovernment beginnt auf der Führungsebene. Mit den Projekten wurde ein Signal gesetzt, dass auch auf der obersten Ebene der Landesregierung – der Ebene des Ministerpräsidenten, der Minister und Staatssekretäre – die eGovernment-Ziele des „elektronischen Regierens und Verwaltens“ als enorm wichtig für die Zukunftsfähigkeit der Verwaltung angesehen werden. Hier möchten Ministerpräsident Roland Koch, Staatsminister Stefan Grüttner und Staatssekretär Harald Lemke (CIO der Landesregierung) auf der Leitungsebene der Regierung Vorbild sein. Mit eKIS und eGesetz werden zwei „zentrale Kernprozesse des Regierens“ elektronisch abgebildet. Beide Vorhaben nutzen die Chance für eine neue Gestaltung der Verwaltungsabläufe und tragen dazu bei, die hessische Verwaltung auch in Zukunft leistungsstark und bürgerfreundlich weiterzuentwickeln. Es sind zwei gelungene Praxisbeispiele für den ressortübergreifenden Einsatz eines modernen Dokumentenmanagementsystems.
Artikelfiles und Artikellinks
(ID:2007124)