„Beteiligung NRW“ Neue digitale Möglichkeiten für die Bürgerbeteiligung

Von Stephan Augsten 2 min Lesedauer

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Das Portal „Beteiligung NRW“ erweitert sein Angebot. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen können ab jetzt sieben weitere Formate über die Online-Plattform anbieten, um Bürger und Bürgerinnen einfacher an Entscheidungsprozessen zu beteiligen.

„Beteiligung NRW“ soll nach dem Bestreben der Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine einfache und umfassende Beteiligungslösung werden.(©  hkama - stock.adobe.com)
„Beteiligung NRW“ soll nach dem Bestreben der Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine einfache und umfassende Beteiligungslösung werden.
(© hkama - stock.adobe.com)

Mehr als 50 sogenannte Leistungskatalog-Leistungen (LeiKa-Leistungen) aus dem Bereich des Onlinezugangsgesetzes (OZG) stehen fortan über das Portal „Beteiligung NRW“ zur Verfügung. Der Leistungskatalog soll als einheitliches Verzeichnis der Verwaltungsleistungen über alle Verwaltungsebenen in Deutschland hinweg dienen. Dem nordrhein-westfälischen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zufolge er wird ständig fortgeschrieben.

Zu den sieben neu aufgenommenen Leistungen zählen beispielsweise die Möglichkeiten, Bürgerbegehren anzumelden und diese noch vor der Unterschriftensammlung auf ihre Zulässigkeit hin zu prüfen. Auch die Anmeldung zu Einwohnerversammlungen inklusive einer Vorabeinreichung von Fragen ist möglich. Weitere Leika-Leistungen, die Kommunen ab jetzt anbieten können, sind das Einreichen von Fragen sowie Anregungen und Beschwerden an den jeweiligen Stadt- oder Gemeinderat, die vertrauliche Übermittlung von Petitionen und die Möglichkeit, Bürgeranliegen auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung setzen lassen.

Die Landesregierung strebt mit „Beteiligung NRW“ nach eigenen Angaben eine möglichst umfassende und gleichzeitig einfache Beteiligungslösung an. Daniel Sieveke, Staatssekretär im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen und Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnik (CIO), bezeichnete die Gründung des Portals als Meilenstein für Online-Beteiligung und als Vorbild für andere Bundesländer. Im gleichen Atemzug unterstrich Sieveke den Stellenwert des Portals: „Das Portal wird derzeit von mehr als 270 Behörden aus der Kommunal- und Landesverwaltung genutzt. Mehr als fünf Millionen Aufrufe auf ‚Beteiligung NRW‘ zeigen, dass die Menschen das Angebot als echten Mehrwert sehen.“

Mit dem Leistungskatalog setzt Nordrhein-Westfalen konsequent die Rechte um, die den Bürgerinnen und Bürgern gesetzlich zustehen. Schließlich ist das OZG-Änderungsgesetz oder auch OZG 2.0 am 24. Juli 2024 in Kraft getreten, nachdem der Bundesrat ihm am 14. Juni 2024 zugestimmt hatte. Im parallel zum OZG-2.0-Entwurf veröffentlichten politischen Eckpunktepapier heißt es beispielsweise, dass Bund, Länder und Kommunen sich „auf die flächendeckende medienbruchfreie Digitalisierung“ konzentrierten. Nicht zuletzt soll der vom IT-Planungsrat von Bund und Ländern initiierte Kommunalpakt dazu dienen, Kommunen besser in die Prozesse einzubinden und ihre Vernetzung mit Bund und Ländern zu organisieren.

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