Einer für Alle? Nachnutzung muss gewollt sein

Von Johannes Kapfer 5 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

EfA-Leistungen sind auf dem Papier eine gute Sache. Doch die Verwaltungspraxis sieht oft anders aus. Langfristige Verträge mit bisherigen Lösungspartnern und festgefahrene Strukturen sind Hemmnisse, die die Verwaltungsdigitalisierung in erheblichem Maße einbremsen. Die Lösung? Gezielte und geplante Nachnutzung.

Um Fachverfahren gezielt und nachhaltig nachnutzen zu können, bedarf es der Einhaltung gewisser Grundvoraussetzungen technischer, rechtlicher wie organisatorischer Natur.(© Worawut - stock.adobe.com)
Um Fachverfahren gezielt und nachhaltig nachnutzen zu können, bedarf es der Einhaltung gewisser Grundvoraussetzungen technischer, rechtlicher wie organisatorischer Natur.
(© Worawut - stock.adobe.com)

Im Grunde genommen basieren sämtliche Vorgänge der öffentlichen Verwaltung auf sehr alten Strukturen. Teilweise gehen sie zurück auf preußische Gepflogenheiten, teilweise lassen sich die Ursprünge bis ins Hochmittelalter zurückverfolgen.

Technische Funktions­weisen sind nur von nachgelagertem Interesse

Man könnte also davon ausgehen, dass sich in den vergangenen Jahrhunderten die besten Lösungen herauskristallisiert haben und dass bei zeitgemäßen Digitalisierungsvorhaben auf dieses Leporello an besonders guten Leistungen zurückgegriffen werden kann. Doch vielerorts werden von den Verantwortlichen eigene Süppchen gekocht und darüber hinaus bestehende, altbewährte Prozesse –
ohne den Vorgang zu hinterfragen – digitalisiert. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Mangelndes Verständnis für die schier zahllosen Vorteile einer volldigitalen Verwaltung, die Absenz (zweckgebundener) Mittel oder – schlicht und ergreifend – Protektionismus gegenüber bestehenden Prozessen und den darin involvierten Verwaltungsfachangestellten. Außerhalb der Digitalisierungsblase herrscht höchstwahrscheinlich wenig Verständnis für derartige Befindlichkeiten innerhalb der öffentlichen Verwaltung vor. Verwaltungsdienstleistungen haben in den Augen der Bevölkerung zu funktionieren – die dahintergeschalteten technischen Grundlagen sind dabei für die überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger wohl kaum von Interesse. Warum auch. Schließlich bestehen für das Gros aller Erwachsenen in Deutschland die Kontaktpunkte mit den öffentlichen Verwaltungen im Regelfall aus Wohnungsan-, und Ummeldungen, aus Verlängerungen sowie Beantragungsvorgängen von Personalausweisen und Reisepässen sowie aus Belangen rund um den Themenkomplex Kraftfahrzeug. Gemittelt entstehen auf diese Art und Weise etwa 1,4 (sic!) Behördenkontakte pro Bundesbürger pro Jahr. Die Fachverfahren, die für die genannten Zwecke im Einsatz sind, sind derart erprobt und vielgenutzt, dass dabei kaum Fehler passieren.

Die wahren Fallstricke im Bereich Digitalisierung befinden sich an anderen Stellen. Nämlich dort, wo beispielsweise verschiedene Stellen ein und denselben Antrag zu verschiedenen Zeitpunkten bearbeiten wollen und dies aufgrund inkompatibler Schnittstellen nicht können oder auch regelmäßig dort, wo Anträge und Verwaltungsdienstleistungen kommunale, behördliche oder Landesgrenzen überqueren. Stichwort Interoperabilität.

Die Lösungen existieren

Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Diesen Leitspruch hört man regelmäßig auf den zahlreichen Veranstaltungen vom Public Sector für den Public Sector. Dennoch muss es für Außenstehende den Anschein haben, als würde sich seit Jahren nichts oder, wenn überhaupt, nur sehr wenig bewegen.

Ein Gremium nach dem anderen wird gegründet. Jetzt würde alles anders gemacht werden. Nun werde man den Aufbruch schaffen. Eine Plattitüde jagt die nächste. Dabei könnte es so einfach sein. Bundesländer wie Hamburg oder Bayern machen es in ­schöner Regelmäßigkeit vor.

Sie liefern – quasi am Fließband – Blaupausen für eine erfolgreiche Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. GovTecHH, Modul-F oder die ­Bayern-Packages – derartige Erfolgsgeschichten erfahren viel mediales Echo und finden dennoch kaum Nachnutzer respektive Nachahmer. Woran liegt das?

Finanziell betrachtet sind Nachnutzungsszenarien immer zum Vorteil der nachnutzenden Kommunen, Behörden und Länder. In Anbetracht der Tatsache, dass die Gelder, die der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung stehen, Steuergelder sind, und diese – qua Gesetz –möglichst schonend und konservativ eingesetzt werden sollen, müsste das Thema Nachnutzung eigentlich – nicht zuletzt – im öffentlichen Interesse viel stärker repräsentiert sein.

(ID:50325623)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung in der Verwaltung

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung