Zugang zu Internetseiten Nachholbedarf bei barrierefreier IT
Barrierefreie Internetauftritte sind aktuell nur für Bundesbehörden im öffentlich zugänglichen Bereich verpflichtend. In Ländern und Kommunen herrscht wie in der freien Wirtschaft dagegen teils erheblicher Nachholbedarf.
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Laut Statistischem Bundesamt lebten 2013 in Deutschland 10,2 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung. Die Notwendigkeit eines barrierefreien Zugangs für Webseiten von Behörden und Unternehmen ist also mehr als gegeben.
T-Systems Multimedia Solutions (MMS) hat eine Studie zum Thema Barrierefreiheit durchgeführt, die gezielt Versicherungen in den Fokus nahm. Basis waren acht Prüfkriterien aus der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0):
- Kontrast zwischen Text und Hintergrund: Bei der visuellen Präsentation von Text und Schriftgrafiken muss das Kontrastverhältnis zwischen Vordergrund- und Hintergrundfarbe mindestens 4,5:1 betragen. Für Großschrift und Schriftgrafiken mit Großschrift gilt ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.
- Schriftvergrößerung: Der Text muss sich ohne assistive Technologie bis auf 200 Prozent vergrößern lassen, ohne dass es zu einem Verlust von Inhalt oder Funktionalität kommt.
- Überschriften: Es sind Abschnittsüberschriften zu verwenden, die den Inhalt weiter strukturieren.
- Formularfeld-Beschriftungen: Überschriften und Label (Beschriftungen) kennzeichnen das Thema oder den Zweck.
- Tastaturbedienung: Die gesamte Funktionalität des Inhalts muss über eine Tastaturschnittstelle bedient werden können, ohne dass bestimmte Zeitvorgaben für die einzelnen Tastenanschläge einzuhalten sind. Dies gilt nicht, wenn die zugrunde liegende Funktion Eingaben verlangt, die nicht nur von den Endpunkten, sondern auch vom Verlauf der Benutzerbewegung abhängen.
- Fokus-Sichtbarkeit: Bei Tastaturbedienung muss immer ein Tastaturfokus sichtbar sein.
- Textalternative für Audio-Inhalte: Für aufgezeichnete synchronisierte Medien ist eine Volltext-Alternative einschließlich aller Interaktionen oder eine Audio-Deskription bereitzustellen. Dies gilt nicht für Medien-Alternativen für Text, die klar als solche gekennzeichnet sind.
- Es sind kontextabhängige Hilfen zur Verfügung zu stellen.
„Nur drei von 15 untersuchten Versicherungen boten Webauftritte, die für Menschen mit Behinderung gut oder nur mit geringen Einschränkungen zugänglich sind“, fasst T-Systems MMS die Ergebnisse zusammen.
Bewertungsmaßstab
Bei der Bewertung der Ergebnisse wurde in
- Blockade: Eine aufgabenrelevante Funktion ist nicht bedienbar oder eine aufgabenrelevante Information ist nicht wahrnehmbar:
- Hürde: Eine aufgabenrelevante Information ist schwer verständlich oder schwer wahrnehmbar bzw. eine aufgabenrelevante Funktion oder Information kann nur durch Umgehung des Problems mittels einer Hilfskonstruktion genutzt werden sowie
- Leichte Einschränkung: Informationen oder Funktionen werden erst durch bestimmte Nutzeraktionen zugänglich, z. B. durch die Änderung der Browsereinstellungen, die Anpassung von Einstellungen der Hilfsmittel oder durch Anwendungsschulungen
unterteilt.
Die Ergebnisse sehen Sie übersichtlich zusammengefasst in der Bilderstrecke:
„In der Gesellschaft ist Inklusion ein viel diskutiertes Thema; in Unternehmen fällt die Bereitstellung einer behindertengerechten Arbeitsumgebung bisher noch zu häufig unter den Tisch. Dabei gibt es ein paar praktische Tipps, die jedes Unternehmen – auch jede Versicherung – direkt umsetzen könnte. Ganz praktische Dinge, wie zum Beispiel die vollständige Bedienbarkeit der Webseite über die Tastatur sicherzustellen, eine klare, verständliche Sprache zu verwenden oder hohe Farbkontraste zu nutzen, können die Barrierefreiheit des Web-Angebots bereits stark verbessern. Regelmäßige, professionelle Tests der Seite sind dabei unerlässlich“, so André Meixner, Experte für Barrierefreiheit bei T-Systems MMS, abschließend.
Die komplette Studie finden Sie online hier.
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Barrierefreies eGovernment
Ungehinderter Zugang zu Online-Diensten der Verwaltung
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Websites von Kommunal- und Landesverwaltungen
Zugang für alle Bürger
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