Transformation und Beschaffung

Nachhaltigkeit bei der öffentlichen Vergabe

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Wenn die genannten Zahlen leicht anhand der amtlichen Statistik zu berechnen sind, wofür dann Ihre Studie?

Wolinda: In unserer Studie sind wir bei den Daten für die kommunale Ebene nochmal tiefer eingestiegen, denn die amtliche Vergabestatistik hat bislang zwei Schwachstellen: Sie zeigt nicht, welche Nachhaltigkeitskriterien genau von der öffentlichen Hand genutzt werden, und sie war zum Zeitpunkt der Studienerstellung nur für das Jahr 2021 verfügbar. Wir wollten aber wissen, welche Nachhaltigkeitsindikatoren genau genutzt werden und wie sich die Bedeutung von Nachhaltigkeit bei der Beschaffung über die vergangenen Jahre entwickelt hat.
Hierzu wurde von dem Münchner Team ergänzend zur Vergabestatistik die sogenannte TED-Datenbank (TED = Tender Electronic Daily) der EU für die Jahre 2011 bis 2023 ausgewertet, die allerdings nur Vergaben ab einem Wert von knapp 200.000 Euro erfasst.
Um Verzerrungen im Vergleich zur Vergabestatistik zu vermeiden, wurde auch hier bewusst ein breites Verständnis des Nachhaltigkeitsbegriffs angelegt. Das Ergebnis waren 485 verschiedene Nachhaltigkeitskriterien in den Vergabebekanntmachungen der TED-Datenbank, die meisten im Bereich „Umwelt“. Das zeigt, wie komplex die Thematik ist.
Aus meiner Sicht noch erkenntnisreicher, leider aber auch sehr alarmierend war die Analyse des Zeitverlaufs. Denn die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ist in den vergangenen Jahren auf der kommunalen Ebene massiv zurückgegangen. Wurden 2012 noch 23,3 Prozent der kommunalen Aufträge nachhaltig vergeben, waren es im vergangenen Jahr nur noch 13,7 Prozent. Das ist ein Rückgang von über 40 Prozent innerhalb eines Jahrzehnts. Das verwundert mich umso mehr, da die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit in den vergangenen Jahren in der öffentlichen Debatte weiter an Bedeutung gewonnen haben.

Woran liegt das?

Wolinda: Neben der datenbasierten Bestandsaufnahme haben wir uns für die Studie auch die Ursachen für den Intention-Action-Gap angeschaut und Handlungsempfehlungen zur Überwindung des Gaps abgeleitet. Das haben wir allerdings nicht allein auf Basis der wissenschaftlichen Literatur getan, sondern im Rahmen eines Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern aus der kommunalen Beschaffungspraxis. Damit wollten wir sicherstellen, dass die Studie auch dem kritischen Blick der Praxis standhält und wir praxis­taugliche Handlungsempfehlungen entwickeln.
Hierbei zeigte sich, dass es überwiegend nicht an fehlendem Willen in den kommunalen Vergabestellen liegt, sondern an den entsprechenden Kompetenzen und Rahmenbedingungen. Häufig sind die Personen in der Verwaltung, die für die Beschaffung zuständig sind, nicht für eine nachhaltige Beschaffung ausgebildet. Zudem ist ein strukturelles Problem, dass das strategische Thema „Beschaffung“ in den Verwaltungen häufig nicht auf einer strategischen Ebene angesiedelt ist.
Um diese Defizite zu ändern, ­müssten die Verwaltungsvorstände die Beschaffung in der Organisation strategisch verankern, und die zuständigen Personen müssten über Fortbildungen entsprechende Kompetenzen aufbauen. Daneben zeigt die Studie aber auch, dass es große Unsicherheiten in Bezug auf die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben sowie bei möglichen erhöhten Preisen für nachhaltige Produkte gibt.

Sie sprechen die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben an. Wie groß ist überhaupt der Spielraum bei der Vergabe?

Wolinda: Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) regelt in §127 ganz klar, dass das wirtschaftlichste Angebot zu wählen ist. Das bedeutet aber eben nicht, dass allein der Einkaufspreis als Kriterium heranzuziehen ist, sondern auch Folgekosten wie Instandhaltung und Entsorgung. Hier sind wir wieder bei den zu Beginn angesprochenen Lebenszykluskosten, die häufig bei Beschaffungsentscheidungen gar nicht erst ermittelt werden. Zudem wird im GWB auch gesagt, dass neben dem Preis und den Kosten auch Kriterien zur Produktqualität, Umweltfreundlichkeit und zu sozialen Aspekten bei der Ermittlung der Wirtschaftlichkeit herangezogen werden können. Wenn die Kriterien also bei der Ausschreibung transparent gemacht werden, besteht für eine nachhaltigere Vergabe ein großer Spielraum.

Auf der nächsten Seite: Kosten, Preis-Leistungs-Verhältnis, Förderung von Nachhaltigkeit.

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