Strengere Vorgaben bei der elektronischen Überwachung bringt die Neufassung des Mecklenburg-vorpommerschen Landespolizeigesetz mit sich. Dieses wurde am Mittwoch im Landtag in Schwerin verabschiedet.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht, wurden die Regelungen für die elektronische Bekämpfung von Kriminalität in Mecklenburg-Vorpommern verschärft.
(Bild: Framestock – stock.adobe.com)
Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern kann auch künftig elektronische Mittel zur Bekämpfung von Kriminalität nutzen. Doch sind Maßnahmen wie Observationen, das Ausspähen und Abhorchen von Wohnungen, Online-Durchsuchungen oder die Überwachung von Telekommunikation über das Handy an strengere Vorgaben geknüpft als bisher. Der Landtag in Schwerin verabschiedete am Mittwoch mit den Stimmen von SPD, Linke und AfD eine Neufassung des Landespolizeigesetzes. CDU und FDP enthielten sich. Die Grünen stimmten dagegen, weil ihnen die Befugnisse der Sicherheitsbehörden im Land auch nach der Reform zu weit gehen und sie wesentliche Grundrechte gefährdet sehen.
Die Gesetzesänderung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Nach Auffassung der Verfassungsrichter hatte das erst 2020 reformierte Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes der Polizei Befugnisse erteilt, die zu einfach in die Privatsphäre der Menschen hineinreichten. Nach der Karlsruher Entscheidung ist für weitgehende Überwachungsmaßnahmen in der Regel eine konkrete oder sogar dringende Gefahr erforderlich.
Nach den Worten von Innenminister Christian Pegel (SPD) wurden die als unzulässig bewerteten Maßnahmen rechtskonform angepasst. Die Polizei könne auf moderne Ermittlungsmethoden nicht verzichten. Straftaten würden nicht mehr von Person zu Person oder klassisch telefonisch vereinbart, die Täter nutzten dafür „extrem gut die neuen Medien“, sagte der Minister. Dem müsse die Polizei begegnen können.
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Stand vom 30.10.2020
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