eGovernment im Freistaat Sachsen

Redakteur: Manfred Klein

Unter den neuen Bundesländern nimmt der Freistaat Sachsen im eGovernment z­weifellos eine Führungsrolle ein. Seit der Jurist Wilfried Bernhardt als Staats­sekretär auch die Rolle des Landes-CIOs einnimmt, spielt beim Ausbau elektronischer Behördendienste eJustice eine immer bedeutendere Rolle.

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In Sachsen sollen sich eJustice und eGovernment gegenseitig unterstützen
In Sachsen sollen sich eJustice und eGovernment gegenseitig unterstützen
(Foto: Sächsisches Justizministerium)

Jüngstes Ergebnis dieser Strategie ist die Verabschiedung eines Gesetzentwurfes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs, den das sächsische Kabinett im Vormonat verabschiedet hat und den das Land – zusammen mit anderen Bundesländern – auch in den Bundesrat einbringen will.

Erstellt wurde der Entwurf von einer Länderarbeitsgruppe, in der Sachsen neben Baden-Württemberg und Hessen die Federführung innehatte. Ziel der Initiative ist es, „den elektronischen Rechtsverkehr mit und innerhalb der Justiz zu fördern und so mehr Bürgernähe zu schaffen“, so die beteiligten Länder.

Dazu soll die elektronische Kommunikation mit den Gerichten durch eine Vereinfachung der Signatur­erfordernisse und der Kommunikationswege sowie die Schaffung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs erleichtert werden.

Zugleich sollen rechtliche Rahmenbedingungen für die stufenweise Einführung des flächendeckenden verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehrs zwischen Gerichten und Rechtsanwälten sowie anderen professionellen Nutzern geschaffen werden. Spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes soll in allen Bundesländern flächendeckend der elektronische Rechtsverkehr zwischen Gerichten und Rechtsanwälten sowie Behörden verbindlich eingeführt sein.

Dazu erklärte der Justizminister Sachsens, Dr. Jürgen Martens: „Wir wollen die Möglichkeiten der modernen Technik auch in der Justiz nutzen, um dem Bürger bestmöglichen Service zu bieten. Der von Sachsen maßgeblich miterarbeitete Gesetzentwurf soll die notwendigen Rahmenbedingungen dafür schaffen, den elektronischen Rechtsverkehr innerhalb der nächsten Jahre bundesweit zum Standard zu erheben.“

Für eGovernment und letztlich auch für das künftige eGovernment-Gesetz des Bundes ist diese Entwicklung auch deshalb von Bedeutung, da entsprechende technische und juristische Entwicklungen berücksichtigt werden müssen.

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