Bundestag beschließt heute Registermodernisierungsgesetz Meilenstein für die Verwaltungsdigitalisierung
Der Bundestag berät heute über die Verabschiedung des Registermodernisierungsgesetzes. Beim Normenkontrollrat (NKR) macht man sich für das neue Gesetz stark. Aus guten Gründen?
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Beim NKR heißt es dazu: „Die Verabschiedung des Registermodernisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag ist ein Meilenstein für die Digitalisierung der Verwaltung. Wir kommen damit dem Ziel einer effizienten und bürgerfreundlichen Verwaltung einen großen Schritt näher. Die verschiedenen Register können nun besser in Verwaltungsverfahren, nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz, nutzbar gemacht werde. Das erspart den Bürgerinnen und Bürgern zukünftig, mehrfach die gleichen Nachweise vorlegen zu müssen. Statt zum Beispiel immer wieder Geburtsurkunden zu beantragen und einzureichen, können diese Daten in Zukunft mit Einwilligung des Einzelnen einfach aus dem Personenstandsregister abgerufen werden.“
„Mit Vorgabe einer starken Sicherheitsinfrastruktur hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass auch der Schutz der Daten vor Missbrauch gewährleistet ist,“ wirbt Dr. Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrates, für das Gesetz.
Ludewig weiter: „Der Regierungsentwurf ist auch auf Kritik gestoßen. Die intensive Prüfung einer solch grundsätzlichen Regelungen ist richtig und wichtig. Im Bundestag wurde deshalb noch einmal nachgeschärft. Was wir jetzt sehen, ist ein Gesetz, dass eine vernünftige Abwägung vornimmt zwischen hohen Datenschutzanforderungen einerseits und der Machbarkeit einer in der Praxis des Alltags funktionierenden Lösung andererseits. Alle Umsetzungsmodelle, die als vermeintlich bessere Alternativen vorgebracht wurden, konnten in ihrer datenschutzrechtlichen Wirksamkeit und technischen Machbarkeit nicht überzeugen. Es ist der Bundesregierung hoch anzurechnen, dass sie sich trotz der erwartbaren Kritik für ein praxisgerechtes, wenn auch kommunikativ schwieriger vermittelbares Umsetzungsmodell entschieden hat.“
Das Registermodernisierungsgesetz könne bei zügiger Umsetzung zu jährlichen Kosteneinsparungen von 3,8 Milliarden Euro in der Verwaltung und bei Bürgern führen. Weitere 2,2 Milliarden Euro Entlastungen könnten für die Wirtschaft realisiert werden, wenn ein entsprechendes Gesetz für Wirtschaftsregister auf den Weg gebracht wird.
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