Bundestag beschließt heute Registermodernisierungsgesetz Meilenstein für die Verwaltungsdigitalisierung

Autor Manfred Klein

Der Bundestag berät heute über die Verabschiedung des Registermodernisierungsgesetzes. Beim Normenkontrollrat (NKR) macht man sich für das neue Gesetz stark. Aus guten Gründen?

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Wird das Gesetz auch den Bundesrat passieren?
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Beim NKR heißt es dazu: „Die Verabschiedung des Registermodernisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag ist ein Meilenstein für die Digitalisierung der Verwaltung. Wir kommen damit dem Ziel einer effizienten und bürgerfreundlichen Verwaltung einen großen Schritt näher. Die verschiedenen Register können nun besser in Verwaltungsverfahren, nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz, nutzbar gemacht werde. Das erspart den Bürgerinnen und Bürgern zukünftig, mehrfach die gleichen Nachweise vorlegen zu müssen. Statt zum Beispiel immer wieder Geburtsurkunden zu beantragen und einzureichen, können diese Daten in Zukunft mit Einwilligung des Einzelnen einfach aus dem Personenstandsregister abgerufen werden.“

Johannes Ludewig, Vorsitzender des Normenkontrollrats, sieht im Register­modernisierungsgesetz einen Meilenstein für die Digitalisierung der Verwaltung
Johannes Ludewig, Vorsitzender des Normenkontrollrats, sieht im Register­modernisierungsgesetz einen Meilenstein für die Digitalisierung der Verwaltung
(Bild: Thomas Imo/photothek.net/ Bundesregierung)

„Mit Vorgabe einer starken Sicherheitsinfrastruktur hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass auch der Schutz der Daten vor Missbrauch gewährleistet ist,“ wirbt Dr. Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrates, für das Gesetz.

Ludewig weiter: „Der Regierungsentwurf ist auch auf Kritik gestoßen. Die intensive Prüfung einer solch grundsätzlichen Regelungen ist richtig und wichtig. Im Bundestag wurde deshalb noch einmal nachgeschärft. Was wir jetzt sehen, ist ein Gesetz, dass eine vernünftige Abwägung vornimmt zwischen hohen Datenschutzanforderungen einerseits und der Machbarkeit einer in der Praxis des Alltags funktionierenden Lösung andererseits. Alle Umsetzungsmodelle, die als vermeintlich bessere Alternativen vorgebracht wurden, konnten in ihrer datenschutzrechtlichen Wirksamkeit und technischen Machbarkeit nicht überzeugen. Es ist der Bundesregierung hoch anzurechnen, dass sie sich trotz der erwartbaren Kritik für ein praxisgerechtes, wenn auch kommunikativ schwieriger vermittelbares Umsetzungsmodell entschieden hat.“

Das Registermodernisierungsgesetz könne bei zügiger Umsetzung zu jährlichen Kosteneinsparungen von 3,8 Milliarden Euro in der Verwaltung und bei Bürgern führen. Weitere 2,2 Milliarden Euro Entlastungen könnten für die Wirtschaft realisiert werden, wenn ein entsprechendes Gesetz für Wirtschaftsregister auf den Weg gebracht wird.

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Hintergrund
Registermodernisierungsgesetz

Ziel des Registermodernisierungsgesetzes ist es, mit Hilfe einer eindeutigen Identifikationsnummer auf Datensätze von Bürger zugreifen zu können, die in verschiedenen staatlichen Registern liegen. Im Ergebnis soll erreicht werden, dass Daten nicht mehrfach mitgeteilt und Nachweise nicht immer wieder aufs Neue gegenüber verschiedenen Behörden eingereicht werden müssen. Die existierende Steuer-ID soll hierbei als einheitliche Identifikationsnummer für alle relevanten Verwaltungsverfahren dienen.

Da die Einführung einer einheitlichen Identifikationsnummer einen Paradigmenwechsel im öffentlichen Datenmanagement darstellt, wurde das Gesetz bis zuletzt scharf kritisiert. Der NKR hat die im Kern unbegründeten Vorbehalte und häufigen Missverständnisse einem detaillierten Faktencheck unterzogen.

Der NKR hat sich mit unterschiedlichen Lösungsansätzen zur Modernisierung der Registerlandschaft beschäftigt. Bereits 2017 veröffentlichte er unter dem Titel „Mehr Leistung für Bürger und Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren.“ ein Gutachten, das Sie hier einsehen können. Darin war ein Entlastungspotential von rund 6 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt worden, das sich für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung aus einer besseren Verwendung von Registerdaten der öffentlichen Hand ergibt.

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf des Registermodernisierungsgesetzes am 23. September beschlossen. Der Gesetzesentwurf soll am 5. März im Bundesrat abschließend beraten werden.

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