Der deutsche Schlager liebt die Zahl 1.000. Andrea Berg singt „Du hast mich 1000 mal belogen“, Klaus Lage „Tausend mal berührt, 1.000 mal ist nichts passiert“. Ein Omen für Deutschlands Behörden? Nein. Am 5. April sind es bis Ende 2022 noch genau 1.000 Tage, bis durch das Onlinezugangsgesetz 750 Verwaltungsleistungen online gestellt werden müssen.
Aktuelle Bestandsaufnahme und Blick in die Zukunft der OZG-Umsetzung
In der Verwaltung wird viel Engagement auf die Umsetzung des Gesetzes gelegt. Und das ist auch gut so. Bürgerinnen und Bürger haben längst einen Anspruch darauf, zum Beispiel zu wissen, welchen Bearbeitungszustand ihr Antrag hat und in welchen Zeitraum sie einen Bescheid erhalten werden.
Deutschland hat hier erheblichen Nachholbedarf. In der Tat hat die Aufholjagd begonnen. Aber das OZG ist nur ein Teil der Digitalisierung. Und hier sieht es weiter mager aus. Bei jeder Herausforderung, vor denen die Kommunen stehen, spielt die Digitalisierung eine wichtige Rolle. Die Reduzierung von Emissionen, der Schutz des Klimas, bessere Bildung und die Anbindung der ländlichen Räume an die Städte ist ohne Digitalisierung nicht denkbar.
Dass die Verwaltung schneller werden kann, zeigt sich in diesen Tagen bei der Bekämpfung der Coronakrise. Ohne leistungsfähige Verwaltung wird dies nicht gelingen. Hunderte Tausende von Anträgen auf Hilfe zum Beispiel für Unternehmen, müssen bearbeitet und entschieden werden.
Neun Expertinnen und Experten schreiben hier über den Status und die Zukunft des OZG-Projektes – 1.000 Tage vor dem 31. Dezember 2022.
Auf den folgenden Seiten können Sie die Einschätzungen von Jon Abele, Ilona Benz, Thorsten Bullerdiek, Gunter Czisch, Helmut Dedy, Franz-Reinhard Habbel, Alexander Handschuh, Lena-Sophie Müller, Marc Reinhardt, Hans Josef Vogel lesen.
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Stand vom 30.10.2020
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