Unter dem Motto „Verwaltung digital – Mensch macht’s“ fand gestern und heute der 11. Kongress des IT-Planungsrates statt. Im Rahmen der Veranstaltung, die in diesem Jahr in Halle stattfand, wurde führte der IT-Planungsrat auch seine 40. Sitzung durch und befasste sich mit den Schwerpunktthemen neues Selbstverständnis, Neuausrichtung der Finanzierungsmodalitäten und stärkere kommunale Einbindung in die Nachnutzung von EfA-Leistungen.
Der diesjährige Vorsitzende des IT-Planungsrates, Patrick Burghardt, eröffnet den 11. Kongress des Kongress in Halle
Der diesjährige Vorsitzende des IT-Planungsrates, Patrick Burghardt, Staatssekretär, CIO und Bevollmächtigter der hessischen Landesregierung für eGovernment und Informationstechnologie, erklärte dazu: „Nachdem wir im vergangenen Jahr bereits entscheidende Veränderungen in der Governance des IT-Planungsrats angestoßen haben, steht nun deren Umsetzung im Fokus. Mit den aktuellen Beschlüssen gehen wir den begonnenen Weg konsequent weiter.“ In der Sitzung wurde auch das neu erarbeitete Selbstverständnis des IT-Planungsrats vorgestellt. Bund, Länder und Kommunen sehen sich in dem Gremium gemeinschaftlich verbunden. Weiter heißt es im Selbstverständnis: In einem föderalen Konsens entwickelt der IT-Planungsrat Strategien, Strukturen und Standards, die die deutsche Verwaltung und Gesellschaft bei der digitalen Transformation voranbringen. Die Werte Vielfalt, Konsens und Mut stehen im Mittelpunkt. Zusammengefasst mündet das neue Selbstbild in dem Claim „Der deutsche IT-Planungsrat – Gemeinsam wirksam“.
Unmittelbar damit verbunden seien auch die bereits 2022 beschlossenen Maßnahmen zur strategischen Neuausrichtung mit dem Ziel, Schlagkraft und Wirkung des IT-Planungsrats zu stärken. Dazu wurde in der Sitzung positiv von den Themenpaten über die Fortschritte bei der Bearbeitung von neu festgelegten inhaltlichen Schwerpunktthemen berichtet sowie die Einrichtung fachpolitischer Sprecher als Bindeglied zwischen IT-Planungsrat und Fachministerkonferenzen und die avisierte Gremienbereinigung innerhalb der IT-Planungsratsstrukturen vorgestellt.
Der Kommunalpakt kommt
Ein weiteres wichtiges Thema auf der Agenda war der Kommunalpakt, zu dem zentrale Eckpunkte vereinbart wurden. Bund, Länder und Kommunen wollen sich darin dazu bekennen, „die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) als gemeinsamen Weg weiter und intensiviert zu gehen“.
Dabei soll nicht nur die Nachnutzung nach dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA) in den Blick genommen werden – also eine einmal entwickelte digitale Lösung, die anderen Ländern und Kommunen zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt wird –, sondern auch die durchgängige Digitalisierung. Erst mit medienbruchfreien digitalen Verwaltungsleistungen können Effizienzgewinne für die Vollzugsbehörden realisiert werden, so der Tenor. Weiter heißt es: „Die zentrale Entwicklung von Online-Antragsverfahren nach dem EfA-Architekturkonzept hat die OZG-Umsetzung als einen wesentlichen Teil der Verwaltungsdigitalisierung in den vergangenen Jahren deutlich vorangebracht. Es hat sich aber auch gezeigt, dass die EfA-Nachnutzung verschiedenste Herausforderungen mit sich bringt.“
An dieser Stelle will der der Kommunalpakt ansetzen. Das Land Hessen wird daher gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium und den kommunalen Spitzenverbänden die weitere Ausarbeitung und Operationalisierung des Pakts bis zur nächsten Sitzung im Sommer angehen. Dort soll der Kommunalpakt dann unterzeichnet werden.
Der Kommunalpakt soll im Wesentlichen folgende Ziele erreichen:
Nachnutzung ausgewählter EfA-Prozesse als Einstieg in die Ende-zu-Ende-Digitalisierung
Beschleunigung des flächendeckenden Rollouts von EfA-Leistungen auf kommunaler Ebene
Höheres und verbindlicheres Commitment der Länder, die Kommunen bestmöglich bei der Nachnutzung zu unterstützen
Signal an die Kommunen für die OZG-Umsetzung senden und diese zielgerichtet durch die Länder organisatorisch, technisch und finanziell zu entlasten
Identifikation und Beseitigung organisatorischer, technischer, rechtlicher u. finanzieller Hürden in der kommunalen Nachnutzung
Stärkung und Etablierung dauerhafter Strukturen in den Ländern, etwa durch Verstetigung von Roll-In-Strukturen und die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit.
Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Ländern und Kommunen
Die Finanzierung soll aus Mitteln des Bundes und der Länder nach der jeweiligen Aufgabenverteilung erfolgen. Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und Bundes-CIO erklärte dazu: „Kommunen sind die Verwaltungsträger vor Ort und häufig die ersten Ansprechpartner für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen. Verwaltungsdigitalisierung kann nur gelingen und flächendeckend funktionieren, wenn die Kommunen immer mitberücksichtigt werden. Der Kommunalpakt ist deshalb ein notwendiger und konsequenter Schritt der Länder, den der Bund gerne engagiert und nachhaltig unterstützt.“
Richter weiter: „Dafür schaffen wir ein Digitales ‚Forum Kommunalpakt‘ und starten gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Nationalen Trilog, in dem bis Anfang 2024 verfassungsrechtliche Rahmen und Grenzen der föderalen Zusammenarbeit in der Digitalisierung bewertet und darauf aufbauend konkrete Optimierungsvorschläge entwickelt werden. Ziel aller Anstrengungen muss es sein, die Verwaltungen von Bund und Ländern einschließlich Kommunen schneller und effizienter zu digitalisieren und zur Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen zu ertüchtigen. Für den wertvollen und tatkräftigen Impuls aus Hessen bin ich daher überaus dankbar.“
Stand: 08.12.2025
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Reaktion der kommunalen Spitzenverbände
Für den Deutschen Städtetag, den Deutschen Landkreistag und den Deutschen Städte- und Gemeindebund sagten die Mitglieder im IT-Planungsrat Dr. Uda Bastians, PD Dr. Ariane Berger und Alexander Handschuh: „Verwaltungsdigitalisierung gelingt nur, wenn auch die Kommunen in den Umsetzungsprozess wirksam eingebunden werden. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen den angekündigten Kommunalpakt als ein gemeinsames Signal von Bund und Ländern, die kommunalen Forderungen nach Schnittstellen, Personal und finanzieller Unterstützung bei der Einführung von Online-Services ernst zu nehmen. Diesem Signal müssen nun Taten folgen. Bund und Länder sind aufgerufen, für jeden Online-Service ein umfassendes und dauerhaftes Nachnutzungskonzept vorzulegen, in dem die Finanzierung von Integration und Betrieb sowie von Schnittstellen und Support für die Kommunen geklärt werden. Nur wenn diese Punkte gelöst sind, haben die Kommunen eine wirkliche Grundlage um die Frage, ob die Nutzung des jeweiligen Online-Services wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist, zu beantworten.“
Größere Handlungsfähigkeit durch neue Finanzierungsmodalitäten
Weiterhin wurden in der Sitzung Anpassungen der Finanzierungsmodalitäten bezüglich der jährlichen Restmittel beschlossen. Derzeit verhindern lange Vorlaufzeiten in der Finanzplanung und Mittelbereitstellung eine zügige Reaktion der FITKO (Föderale ITKooperation) und damit auch des IT-Planungsrats auf aktuelle Erfordernisse zur Umsetzung digitaler Lösungen. Insgesamt waren bisher für die Genehmigung des Wirtschaftsplans der von Bund und Ländern getragenen FITKO langwierige Beschlussfassungen vorgesehen. Die nun beschlossenen Anpassungen ermöglichen eine flexiblere Bewirtschaftung. Zudem wurde über eine Nachfolgeregelung des in den Jahren 2020 bis 2022 bereitgestellten gemeinsamen Digitalisierungsbudgets diskutiert. Burghardt: „Die Digitalisierung im Jahr 2025 lässt sich nicht jetzt planen. Daher benötigen wir eine flexible Nachfolgeregelung, die der Dynamik der Digitalisierung gerecht wird. Dafür müssen wir den IT-Staatsvertrag ändern.“
First-Level Support via 115
In der Sitzung wurde zudem die Umsetzungskonzeption für einen flächendeckenden First-Level Support für Online-Dienste durch die Behördennummer 115 besprochen. Der 115- Verbund hat in den vergangenen Jahren intensiv an der Weiterentwicklung der Behördennummer 115 gearbeitet. Diese und weitere Beschlüsse der 40. Sitzung des IT-Planungsrats können ca. eine Woche nach der Sitzung hier nachgelesen werden.