Bundesrat stimmt Vereinfachung bei Kindergeldanträgen zu Freie Fahrt für ELFE & Co.

Autor Manfred Klein

In seiner heutigen Plenarsitzung hat der Bundesrat den Weg für Verbesserungen bei Anträgen auf Familienleistungen freigemacht. Die Länderkammer hat einem Gesetz zur Digitalisierung entsprechender Verwaltungsverfahren zugestimmt.

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Weniger Bürokratie bei Kindergeldanträgen
Weniger Bürokratie bei Kindergeldanträgen
(© detailblick-foto – stock.adobe.com)

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. In Kraft treten wird es zu großen Teilen am Folgetag, im Übrigen am 1 Januar 2022.

Entlastung von Eltern

Das Gesetz soll die Rahmenbedingungen schaffen, um den Zugang zu wichtigen Familienleistungen zu vereinfachen. Dabei geht es zunächst vor allem um das Elterngeld, das Kindergeld und die Namensbestimmung. Ziel ist es, Eltern in der Phase rund um die Geburt eines Kindes von Bürokratie zu entlasten.

Digitalisierung der Verwaltung

Das Gesetz ermöglicht es, die wichtigsten Leistungen bei der Geburt eines Kindes zu bündeln, sodass die Daten nicht mehrfach eingegeben werden müssen und Behördengänge wegfallen. Auf Wunsch der Eltern können erforderliche Daten zwischen den Behörden übermittelt werden – zum Beispiel Einkommensnachweise für den Elterngeldantrag. So soll die Rentenversicherung im Auftrag der Elterngeldstellen die Entgeltdaten bei den Arbeitgebern abfragen können. Die Bürger können dabei selbst entscheiden, ob sie solche Angebote nutzen wollen.

Dazu regelt das Gesetz unter anderem die Nutzung von Benutzerkonten, die Bürgern über den Portalverbund zur Verfügung stehen, und die möglichen Identifikationsmöglichkeiten. Dazu heißt es im Gesetzestext unter anderem: „Bund und Länder stellen im Portalverbund Nutzerkonten bereit, über die sich Nutzer für die im Portalverbund verfügbaren elektronischen Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern einheitlich identifizieren und authentifizieren können. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, welche staatlichen Stellen im Portalverbund ein einheitliches Organisationskonto bereitstellen.“

Und weiter: Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen, welche elektronischen Identifizierungsmittel im Rahmen der Interoperabilität der Nutzerkonten von Bund und Ländern zum Nachweis der Identität eingesetzt werden können, die Details eines Anerkennungsverfahrens festzulegen und die technischen Rahmenbedingungen zur Sicherstellung der Interoperabilität der Nutzerkonten zu bestimmen.“

Zur Bekanntgabe des Verwaltungsaktes hält das Gesetz fest: „Mit Einwilligung des Nutzers kann ein elektronischer Verwaltungsakt dadurch bekannt gegeben werden, dass er vom Nutzer oder von seinem Bevollmächtigten über öffentlich zugängliche Netze von dessen Postfach (...), das Bestandteil eines Nutzerkontos (...) ist, abgerufen wird. Die Behörde hat zu gewährleisten, dass der Abruf nur nach Authentifizierung der berechtigten Person möglich ist und dass der elektronische Verwaltungsakt von dieser gespeichert werden kann.“

Weiter heißt es: „Der Verwaltungsakt gilt am dritten Tag nach der Bereitstellung zum Abruf als bekanntgegeben. Im Zweifel hat die Behörde für den Eintritt der Fiktionswirkung die Bereitstellung und den Zeitpunkt der Bereitstellung nachzuweisen. Der Nutzer oder sein Bevollmächtigter wird spätestens am Tag der Bereitstellung zum Abruf über die zu diesem Zweck von ihm angegebene Adresse über die Möglichkeit des Abrufs benachrichtigt. Erfolgt der Abruf vor einer erneuten Bekanntgabe des Verwaltungsaktes, bleibt der Tag des ersten Abrufs für den Zugang maßgeblich.

Begleitende Entschließung

Die Länder weisen zudem mit einer Entschließung drauf hin, dass die Änderung des Onlinezugangsgesetzes auf die Artikel 91c und 84 des Grundgesetzes zu stützen ist.

Groß ist die Freude über den Beschluss des Bundesrates auch in Bremen und beim dortigen Landes-CIO Martin Hagen, der die Entwicklung von ELFE (Einfache Leistungen für Eltern) maßgeblich vorantrieb. Aus der Hansestatd heißt es: „An dem ELFE-Gesetz hat das Bremer Finanzressort gemeinsam mit zahlreichen Bundesministerien und Bundesbehörden zusammengearbeitet.“

Staatsrat Hagen dankte allen Beteiligten für ihren Einsatz: „Dieses Gesetz war Teamarbeit. Fünf Ministerien und die Länder mussten zusammenarbeiten. Die Digitalisierung der Verwaltung ist kein Selbstzweck. Wir wollen damit den Bürgerservice verbessern und die Arbeit der Beschäftigten in den Behörden erleichtern.“

Das Bundesland Bremen hatte die Federführung für das Themengebiet Familie und Kind im Zuge des bundesweiten Onlinezugangsgesetzes (OZG) übernommen. Ziel des OZG´s ist es, bis Ende 2022 alle Verwaltungsdienstleistungen online zur Verfügung zu stellen. Die Onlineservices für zentrale Familienleistungen rund um die Geburt eines Kindes werden in Bremen entwickelt und dann allen Bundesländern zur Verfügung gestellt. Im Rahmen eines Pilotprojektes wurden bereits im Oktober in Bremen das Verfahren zur online-Bestellung von Geburtsurkunden erfolgreich gestartet.

Dazu Martin Hagen abschließend: „Eigentlich wollten wir mit der Verabschiedung des Gesetzes Elterngeld und Kindergeld ebenfalls über die App zur Verfügung zu stellen. Aber auch uns hat Corona aufgehalten. Jetzt wollen wir damit im Januar 2021 starten. Das ist immer noch früh, das Gesetz erteilt uns dafür eine Sondergenehmigung. Deutschlandweit sieht das Gesetz die Umsetzung erst zum 1. Januar 2022 vor.“

Den Gesetzestext finden Sie hier.

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