Individuelle Softwareentwicklung Förderprozessmanagement am Beispiel von „PfAD.web“
Bei der Beschaffung einer neuen Software gelangt man früher oder später zur sogenannten Make-or-Buy-Entscheidung. Soll eine bereits existierende Software eingesetzt oder eine neue entwickelt werden?
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Zunächst wird geprüft, ob es für den vorliegenden Bedarf standardisierte Lösungen gibt und wenn ja, ob diese das Verfahren und die Prozesse des öffentlichen Auftraggebers realistisch widerspiegeln. Doch was tun, wenn es keine zu den Anforderungen geeignete Software auf dem Markt gibt?
Eine Lösung liefern individuelle Softwareentwicklungsprojekte. Der größte Vorteil liegt hier bei der hervorragenden Anpassungsfähigkeit. Eine individuelle Software kann von Anfang an ohne Anpassung komplett auf die jeweiligen Anforderungen zugeschnitten werden. Alle Prozesse können eins zu eins digitalisiert werden – mit der Möglichkeit die Prozesse zu überdenken und zu optimieren. Dabei hat die beauftragende Verwaltung den Vorteil des direkten Kontaktes zum Software-Hersteller. Außerdem fallen keine jährlichen Updategebühren an. Mit einer individuellen Lösung fährt man bei einem durchschnittlichen Softwarelebenszyklus (5 Jahre) sogar günstiger!
Kritiker halten oft mit Vorurteilen wie mangelnde Sicherheit oder schlechte Bedienbarkeit dagegen – das muss aber nicht so sein. Durch die Verwendung von Standardbausteinen, ausgewählten Modulen und Bibliotheken können die Lösungen auch im Hinblick auf die Sicherheit einer Standardsoftware gegenüber mithalten. Hält man dann noch gängige Standards aus den Bereichen Webentwicklung und Usabilityforschung ein, kann die Software kinderleicht bedient werden.
Unser Projekt „PFAD.web“ zeigte, wie einfach sich sehr spezielle Verfahren wie das Umlageverfahren mit überschaubarem Aufwand digitalisieren lassen. Das webbasierte Förderprozessmanagement-System wurde gemeinsam mit d-NRW im Auftrag des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW agil entwickelt.
Es unterstützt mehr als 5.000 Pflegeeinrichtungen, die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe und das Ministerium bei der Abwicklung der Altenpflegeausgleichsverordnung und sorgt für komplett medienbruchfreie Verwaltungsprozesse: Zur Datenerhebung melden sich die Pflegeeinrichtungen im System an und erhalten jährlich einen Erhebungsbescheid, in dem die vom System errechneten Beträge der Umlage dargestellt werden. Der Erstattungsprozess wird über eine Quartalsmeldung (existierende Ausbildungsverhältnisse, jeweilige Ausbildungszeiträume und -kosten) abgewickelt. Nach Bestätigung werden die Erstattungsbeiträge vom System errechnet und verschickt.
Die Komplexität dieses Projektes hat deutlich gemacht, dass eine Standardlösung einen solch speziellen Fall des Förderprozessmanagements für ein Umlageverfahren nicht in dieser Tiefe hätte abbilden können.
Sie sind auch auf der Suche nach einer individuellen Lösung für Ihr Förderprozessmanagement oder die Abwicklung Ihres Umlageverfahrens? Wir, die publicplan GmbH, beraten Sie gerne. Wenden Sie sich per eMail (info@publicplan.de) oder telefonisch (0211/98594702) an uns.
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