Who is in charge? Entscheidungsaversion untergräbt Demokratie

Ein Gastbeitrag von Carola Heilemann-Jeschke 10 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Im Vorfeld der 5. Digitalministerkonferenz und mit Blick auf die Sitzung des IT-Planungsrats hat sich Bremens CIO Carola Heilemann-Jeschke gefragt: Wann werden endlich die notwendigen Entscheidungen getroffen – und von wem?

Mangelnde Weitsicht: Wenn sich Verantwortungswege im Dickicht von Zuständigkeiten verlieren, beginnen Führungskräfte, notwendige Risiken zu vermeiden, um bloß keinen Fehler zu machen.(Bild: ©  stokkete - stock.adobe.com)
Mangelnde Weitsicht: Wenn sich Verantwortungswege im Dickicht von Zuständigkeiten verlieren, beginnen Führungskräfte, notwendige Risiken zu vermeiden, um bloß keinen Fehler zu machen.
(Bild: © stokkete - stock.adobe.com)
Titelbild der eGovernment-Ausgabe 02/2026
(Bildquelle: VIT)

eGovernment-Ausgabe 04/2026

Dieser Beitrag stammt aus der eGovernment 04/2026, die Sie über unser Ausgabenarchiv herunterladen können.

Alle behaupten, sie wollen den handlungsfähigen Staat. Bund und Länder haben eine Föderale Modernisierungsagenda mit über 200 Maßnahmen beschlossen, die Bürokratie abbauen, Verfahren beschleunigen und digitale Standards schaffen soll. Der NOOTS‑Staatsvertrag, das OZG‑Änderungsgesetz, Registermodernisierung, föderale Digitalstrategie; auf dem Papier fügt sich ein beeindruckendes Mosaik. Und doch erleben Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und auch die eigene Verwaltung vor allem eines: Es geht zu langsam, zu kleinteilig, zu widersprüchlich.

Die Wahrheit ist: Nicht die Anzahl der Programme entscheidet über den Erfolg der Staatsmodernisierung, sondern die Bereitschaft, Macht zu bündeln und Entscheidungen wirklich verbindlich zu machen. Im Maschinenraum unseres Föderalismus sind es vier offene Fragen, die darüber entscheiden, ob der digitale Staat Realität wird oder ein weiterer Stapel guter Absichtserklärungen hinzukommt.

4 Fragen, an denen sich der digitale Staat entscheidet

Erstens: Wer entscheidet über die föderale Digitalarchitektur und wer trägt sie dann durch?

Mit Art. 91c GG und der neuen Modernisierungsagenda gibt es eine Verfassungsgrundlage und einen politischen Rahmen für die gemeinsame IT von Bund und Ländern. Aber es fehlt die Instanz, die am Ende sagt: Das ist die Plattform, auf der wir alle laufen. NOOTS, Registermodernisierung, BundID‑nahe Dienste. Alles hängt an der Frage, ob wir eine gemeinsame Infrastruktur als Pflichtaufgabe begreifen oder weiterhin jede Komponente partnerschaftlich beschließen, aber föderal zersplittert betreiben. Ohne ein klares Zentrum für Architekturentscheidungen bleiben wir in der Logik des kleinsten gemeinsamen Nenners.

Zweitens: Bleibt der IT‑Planungsrat ein Abstimmungsclub oder wird er zum Entscheidergremium?

Der IT‑Planungsrat hat sich eine föderale Digitalstrategie gegeben, Zielbilder beschlossen und neue Instrumente zur Portfolio‑Steuerung angekündigt. Doch solange er primär als Konsensforum arbeitet, in dem Einstimmigkeit wichtiger ist als Priorisierung, wird er kaum die Rolle einer echten Steuerungsinstanz einnehmen. Die Digitalisierung der Verwaltung braucht ein Gremium, das nicht nur neue Vorhaben startet, sondern auch alte beendet, Doppelstrukturen abbaut und Verbindlichkeit erzeugt, notfalls mit Mehrheitsentscheidungen. Genau das ist bislang kulturell und institutionell ungeklärt.

Drittens: Wollen wir ein echtes „Government as a Platform“ oder 16+X Parallelwelten?

OZG, Once‑Only‑Prinzip und NOOTS versprechen, dass Daten nur einmal erhoben und dann intelligent zwischen Behörden geteilt werden. Aber dieses Versprechen funktioniert nur, wenn Bund, Länder und Kommunen sich auf wenige gemeinsame Basisdienste festlegen und aufhören, jede Lösung in 17 Varianten zu bauen. Die politische Sprache der Modernisierungsagenda (Bündelung, Abbau von Doppelstrukturen, einheitliche Standards) klingt bereits nach Plattformstaat, die Praxis unseres Vergabe‑, Haushalts‑ und Zuständigkeitsrechts aber noch nach Kleinstaaterei. Die Frage lautet: Trauen wir uns, Plattformen verbindlich zu machen – mit allen Konsequenzen für Eigenlösungen?

Viertens: Wie viel Entscheidungswille verträgt unser Föderalismus und wie viel Stillstand noch unsere Demokratie?

Die Modernisierungsagenda verspricht einen „schlanken und digitalen Staat“, der Vertrauen durch Tempo und Verlässlichkeit zurückgewinnt. Doch Vertrauen entsteht nicht aus Ankündigungen und Beschlussmagie, sondern aus sichtbaren Entscheidungen: aus Verfahren, die tatsächlich schneller werden, aus Registern, die wirklich zusammenarbeiten, aus IT, die für alle dasselbe bedeutet, vom kleinsten Rathaus bis zum Bundesministerium. Am Ende ist es eine Machtfrage: Sind wir bereit, Zuständigkeiten klar zuzuordnen, Standards verbindlich zu machen und auch einmal bewusst auf Vielfalt zu verzichten, um Handlungsfähigkeit zu gewinnen?

Diese vier Fragen sind keine technische Debatte, sondern vielmehr eine demokratische: Ob der Staat seine Modernisierung als Pflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern versteht oder als Dauerkonferenz, in der alle mitreden, aber niemand entscheidet. Dabei gilt Macht bei vielen als das Dunkle in der Politik. Sie riecht nach Dominanz, Ego, Übergriff. Wer „anständig“ ist, will moderieren, nicht durchsetzen; überzeugen, nicht verlieren lassen.

Gleichzeitig erleben wir eine Dauerkrise der Handlungsfähigkeit: Reformstau, Modernisierungsparalysen, eine ermüdete Staatsorganisation, die ihre eigenen Ansprüche nicht mehr erfüllt. Diese Spannung ist kein Zufall, sondern das Ergebnis eines systematischen Missverständnisses: Wir haben Macht moralisch diffamiert und uns damit das wichtigste Werkzeug genommen, demokratische Entscheidungen in einer komplexen Welt überhaupt noch wirksam zu machen.

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung in der Verwaltung

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung

(ID:50804973)