151 Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen nutzen in Zivilsachen nun die eAkte. Das erleichtere die Arbeit, so die Staatssekretärin der Justiz, Dr. Daniela Brückner.
Mit der eAkte sollen hohe Aktenberge der Vergangenheit angehören
(Bild: envfx – stock.adobe.com)
Weit vor der Frist bis 1. Januar 2026 arbeiten alle 151 Amts-, Land- und Oberlandesgerichte in Nordrhein-Westfalen mit der elektronischen Akte. „Ein weiterer Meilenstein bei der Einführung der eAkte“, wie das Justizministerium mitteilte. Alle Gerichte der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit – also drei Oberlandesgerichte, 19 Landgerichte und 129 Amtsgerichte – in NRW führten demnach in Zivilsachen in mindestens einem Fachbereich ihre Akten elektronisch. Zuletzt hinzugekommen war das Amtsgericht Bottrop. Hier sollen in wenigen Wochen mit der Familienabteilungen auch gleich der nächste Fachbereich die elektronischen Akte erhalten.
„Das erleichtert die Arbeit innerhalb der Gerichte und die Zusammenarbeit mit der Anwaltschaft“, erklärte Staatssekretärin der Justiz, Dr. Daniela Brückner. „Diese guten Erfahrungen im Zivilbereich werden die weitere Einführung der elektronischen Akte in anderen Fachbereichen der Amtsgerichte zügig voranschreiten lassen.“
Rechtsanwälte sind bereits seit 1. Januar 2022 dazu verpflichtet, ihre Schriftsätze elektronisch einzureichen.
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Stand vom 30.10.2020
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