Die Deutschen haben die Wahl: Am 23. Februar 2025 entscheiden sie über die Zusammensetzung des nächsten Bundestags. Ideen, Forderungen und Wünsche für die nächste Regierung gibt es zuhauf, im Digitalisierungskontext stechen zwei Themen heraus.
Die Wahlbenachrichtigungen werden derzeit bundesweit zugestellt.
Insgesamt 41 Parteien werden an der nächsten Bundestagswahl am 23. Februar teilnehmen, die Wahlbenachrichtigungen sollen bis spätestens 2. Februar in den Briefkästen der Wählerinnen und Wähler liegen. „Die Absicherung der bei einer Bundestagswahl eingesetzten Informationstechnik hat für alle beteiligten Stellen höchste Priorität“, versichert Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand. Bei der Zusammenstellung und Übermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses ab Gemeindeebene komme unterstützend Informationstechnik zum Einsatz, wobei jede Gemeinde und jedes Wahlorgan in eigener Zuständigkeit entscheide, ob (und welche) Hard- und Software hierfür verwendet werde.
Geschützte Wahl
Als Bundeswahlleiterin ist Brand unter anderem für die Ermittlung des vorläufigen und des amtlichen Wahlergebnisses zuständig. „Für die Entgegennahme der Landesergebnisse und die Zusammenfassung zum Bundesergebnis nutzen wir ein IT-System. Für dessen Absicherung treffen wir natürlich umfangreiche Maßnahmen“, sagt Brand. „So erfolgt die Übermittlung der Ergebnisse von den Landeswahlleitungen unmittelbar zu mir ausschließlich über das vom Internet unabhängige, gesicherte Behördennetzwerk des Bundes und der Länder.“ Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstütze dabei, Gefährdungen für die Informationssicherheit zu erkennen und ihnen zu begegnen, zudem gebe es eine enge Abstimmung mit den Landeswahlleitungen. Die Systeme werden vor der Wahl gemeinsam getestet.
Dr. Ruth Brand, Bundeswahlleiterin und Präsidentin des Statistischen Bundesamtes.
„Bei der Übermittlung der Ergebnisse auf elektronischem Weg zwischen den einzelnen Ebenen vom Wahlbezirk über Gemeinden, Kreise, Länder bis hin zur Bundeswahlleiterin werden zudem immer Plausibilitätsprüfungen durchgeführt“, erläutert Brand. „Bei unplausiblen Meldungen gibt es mit der jeweils darunterliegenden Ebene Rückkopplungen. Außerdem nutzen wir bei der rechnerischen Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses aus Sicherheits- und Verfügbarkeitsgründen mehrere voneinander unabhängige IT-Systeme.“
Das endgültige Wahlergebnis wird schließlich anhand der Niederschriften der Wahlorgane ermittelt und basiert auf Papier. Brand: „Es lässt sich jederzeit überprüfen und nachvollziehen. Das endgültige Ergebnis kann daher nicht durch Cyberangriffe manipuliert werden.“
Digitalministerium
Der Ausgang der Wahl wird gespannt erwartet, bestimmt sie doch maßgeblich die Digitalisierungsbemühungen der kommenden Jahre. Die Forderungen an die nächste Regierung sind vielfältig, auch im IT-Bereich. Ein Thema, das aktuell im Rampenlicht steht, ist ein mögliches Digitalministerium auf Bundesebene. Bislang ist die Digitalisierung auf verschiedene Ressorts verteilt und nur lose im „Bundesministerium für Digitales und Verkehr“ gebündelt. Die jahrelange Diskussion um die Notwendigkeit eines eigenständigen Digitalministeriums scheint sich zu beruhigen, der Bedarf wird nun übergreifend erkannt. Für den eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. beispielsweise ist ein Digitalministerium wichtig, um eine Digitalstrategie ressortübergreifend koordinieren und durchsetzen zu können. Es solle imstande sein, „maßgebliche Aspekte der Digitalisierung zentral zu regeln und so eine einheitliche Regulierung sicherzustellen, die sich nicht in spezifischen Interessen einzelner Ressorts verliert“. Die Digitalisierung der Verwaltung müsse dabei als ein wichtiges Hebelprojekt prioritär vorangetrieben werden. Auch Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst stellt unmissverständlich klar: „Es muss Schluss sein mit dem digitalpolitischen Gewurstel, wir brauchen jetzt ein echtes Digitalministerium mit allen nötigen Rechten und Ressourcen.“
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Bei der Forderung von eco, Bitkom und zahlreichen anderen Branchenteilnehmern wird klar, dass ein solches Digitalministerium eines „mit Wumms“ sein muss. Mit Durchschlagskraft, Umsetzungswillen und einem festen Budget.
In dieselbe Kerbe schlägt der Abschlussbericht des Digitalbeirats der Bundesregierung, wenn hier auch bewusst der Begriff Ministerium ausgespart wird. Stattdessen wird von einer starken, zentralen Koordinierungsstelle gesprochen – mit einer nachgeordneten Stelle, die sich um die Umsetzung der Digitalprojekte kümmert.
Auf der nächsten Seite: Position der Agora Digitale Transformation, Wahlprogramm der CDU/CSU, Souveränität und die Frage nach dem Stellenwert der Verwaltungsdigitalisierung.