ZenDiS

Ein Start-up im Staat

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Sind die Bundesländer an Bord?

Reckert-Lodde: Neben dem Bund, vertreten durch das BMI, als aktuell noch alleinigem Gesellschafter der GmbH, werden sich auch die Bundesländer als Gesellschafter am ZenDiS beteiligen können. Bereits im Gründungsantrag wurde die Ausgestaltung des ZenDiS als Bund-Länder-GmbH verankert. Hierzu ist das ZenDiS mit zahlreichen Ländern im Austausch, von denen einige bereits die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen auf Landesebene geschaffen haben und bereit für eine Beteiligung sind. In 2024 wird der Gesellschafterkreis des ZenDiS also wachsen – die hierfür notwendigen gesellschaftsrechtlichen Anpassungen befinden sich auf der Zielgeraden.
Mit dem Beitritt von ZenDiS zu govdigital am 13. Dezember 2023 stehen nun außerdem weitere ­Möglichkeiten zur Kooperation mit Mitgliedern von govdigital offen, z. B. seitens der Länder, die (noch) keine Gesellschafter des ZenDiS sind sowie den Kommunen und ­öffentlichen IT-Dienstleistern.

ZenDiS ist quasi ein staatliches Start-up. Wie funktioniert diese Konstellation?

Reckert-Lodde: ZenDiS wurde bewusst als GmbH der öffentlichen Hand gegründet und verbindet ­dabei unterschiedliche Vorteile. Als GmbH mit einer schlanken Organisationsstruktur zeichnen wir uns zum einen durch eine agile ­Arbeitsweise und Aufbruchsstimmung aus, zum anderen sind wir durch die öffentliche Trägerschaft der GmbH als „Start-up im Staat“ eng verbunden mit den Bedarfen der Öffentlichen Hand. So schaffen wir eine stärkere Vernetzung zwischen der öffentlichen Verwaltung auf der einen Seite und der Open-Source-Community auf der anderen Seite.

Ist die Tatsache, dass ZenDiS als GmbH und nicht als Behörde in Erscheinung tritt, von Vorteil – zum Beispiel für die Mitarbeitergewinnung?

Reckert-Lodde: Als GmbH ist das ZenDiS eine Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit und somit autonomer als eine Behörde. Zudem wird durch schlanke Steuerungsstrukturen im Vergleich zu anderen Rechtsformen ein schnelles und agiles Handeln möglich. Mit Blick auf die Mitarbeitergewinnung verfügt das ZenDiS so über mehr Flexibilität in der Personalausstattung: Dies betrifft ­sowohl die Vergütung, da das ZenDiS nicht an die Tarife des öffentlichen Dienstes gebunden ist, als auch die Ausgestaltung von Zusatzleistungen. Als Start-up ist es uns außerdem wichtig, den Mitarbeitenden Gestaltungsspielräume auch bei der Ausgestaltung künftiger Benefits anzubieten.
Bisher haben wir fast 400 Bewerbungen erhalten und in den vergangenen Wochen zahlreiche Bewerbungsgespräche führen können. Dies zeigt uns, dass wir mit ZenDiS auf große Begeisterung und Interesse bei Bewerbenden stoßen!

Im Bochumer O-Werk.(©  ZenDiS)
Im Bochumer O-Werk.
(© ZenDiS)

Wo soll ZenDiS am Ende des Jahres 2024 stehen?

Reckert-Lodde: In diesem Jahr soll ZenDiS die Verantwortung für OpenCoDE als auch openDesk übernehmen. Hierzu werden wir bis Ende 2024 weitere Mitarbeitende eingestellt haben, um diese beiden Projekte zielgerichtet weitertreiben zu können. Für die gemeinsame Beteiligung an ZenDiS ist es ein wünschenswertes Ziel, wenn bis Ende 2024 mindestens sechs Länder dem Gesellschafterkreis beigetreten sind und das ­ZenDiS so zu einer „echten“ Bund-Länder-GmbH machen.
Darüber hinaus besteht der Wunsch, mindestens ein weiteres Projekt (neben openDesk) gemeinsam mit den Ländern in diesem Jahr zu beginnen – beispielsweise im Bereich KI, um auch hier einen Mehrwert für die Verwaltung durch Open-Source-Software zu schaffen. So wollen wir zeigen, dass OSS einerseits einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung der deutschen Verwaltung leisten kann und andererseits verdeutlichen, dass es sich im Kern nicht nur um eine Software als solche, sondern auch um eine andere Art der Zusammenarbeit handelt. Zudem wird in diesem Jahr eine bessere Vernetzung auf der europäischen Ebene angestrebt, um voneinander zu lernen, miteinander zu kooperieren und bestehende Lösungen verfügbar zu machen.

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