Nordrhein-Westfalen eGovernment-Gesetz in Kraft getreten

Redakteur: Susanne Ehneß

Nun hat auch Nordrhein-Westfalen (NRW) sein eigenes eGovernment-Gesetz. Wie das Innenministerium bekannt gab, ist das Gesetz in Kraft getreten.

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„Die elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verwaltung wird einfacher und nutzerfreundlicher“, kommentiert Innenminister Ralf Jäger. „Die Menschen in NRW können in Zukunft ihre Anliegen an die Verwaltung online abwickeln und ersparen sich dadurch viele Behördengänge.“

Das Gesetz schaffe den rechtlichen Rahmen, um Verwaltungsangelegenheiten einfach, schnell und ortsunabhängig erledigen zu können. Die Bürger sollen sich „im Netz umfassend über Dienstleistungen und Zuständigkeiten ihrer Behörde informieren können“.

Komplettservice

Laut Innenministerium sollen gar sämtliche Verwaltungsdienstleistungen vom Antrag bis zum Bescheid online abgewickelt werden können: „Alle Verwaltungsangelegenheiten im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Alltag können dann im Internet erledigt werden.“

„Bürgerinnen und Bürger und unsere Unternehmen können zu jeder Zeit an jedem beliebigen Ort mit den Verwaltungsbehörden in Kontakt treten und ihr Anliegen auf den Weg bringen“, betonte Jäger. „Das wird zu Recht von einer modernen und effizienten Verwaltung erwartet.“

eAkte

Wie das Ministerium weiter bekannt gab, sollen außerdem die Landesbehörden bis 2022 ihre Akten elektronisch führen. Dann würden auch die elektronische Akteneinsicht sowie ein elektronischer Abruf des Verfahrensstandes realisiert. „Die Grundsätze der Datensicherheit und des Datenschutz werden dabei gewahrt, so dass Nutzerinnen und Nutzer bei der elektronischen Abwicklung ihrer Verwaltungsangelegenheiten darauf vertrauen können, dass ihre Daten sicher bearbeitet werden“, betont Landes-CIO Hartmut Beuß.

Zudem sollen die Zugänge zu den Verwaltungsangeboten barrierefrei ausgebaut werden. Im Gesetz seien die Anregungen und Meinungen von Bürgern, Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen berücksichtigt worden. „Die Landesregierung verdeutlicht damit einmal mehr, dass sie für eine offene Verwaltung und die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern eintritt“, so Innenminister Jäger.

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