Digitale-Dienste-Gesetz Digital Service Act in deutsches Recht gegossen

Von Johannes Kapfer 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Soziale Netzwerke, der Online-Handel und Plattformen ab einer gewissen Größe müssen zukünftig ihre Nutzer vor rechtswidrigen Inhalten bewahren. Weiterhin müssen sie transparent agieren und die Rechte der Verbraucher noch stärker wahren als bislang. Bei Verstößen können empfindliche Geldbußen aufgerufen werden.

Bereits 2022 wurde sich auf europäischer Ebene auf den Digital Service Act (DSA) geeinigt. (©  © nmann77 – stock.adobe.com)
Bereits 2022 wurde sich auf europäischer Ebene auf den Digital Service Act (DSA) geeinigt.
(© © nmann77 – stock.adobe.com)

Hass im Netz, Desinformationskampagnen, Deepfakes und eklatante Urheberrechtsverstöße waren dem Gesetzgeber schon lange ein Dorn im Auge. Bei Online-Angeboten, deren Infrastruktur im Ausland angesiedelt ist, hatte die deutsche Justiz bislang wenig bis keine Handhabe. Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz, das vergangene Woche durch den Bundestag beschlossen wurde, soll sich das jetzt ändern.

Bundesnetzagentur als Kontrollinstanz eingesetzt

Sehr große Online-Portale und Marktplätze, wie etwa Facebook und Amazon sollen weiterhin von der EU-Kommission beaufsichtigt werden. Der größte Teil der digitalen Angebote müssen künftig jedoch von den nationalen Behörden abgedeckt werden. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) diesen Aufgabenbereich übernehmen. Damit findet ein Kompetenztransfer von den Ländern hin zum Bund statt. Schließlich hatten bislang die jeweiligen Landesmedienanstalten die Kontrolle über Inhalte im Netz inne. Zukünftig soll auch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz einen entscheidenden Anteil an den Kontrollen wahrnehmen. Das Digitale-Dienste-Gesetz löst das bislang geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz ab. Gegenstimmen gab es insbesondere von der Unionsfraktion. Vor allem die Absenz von Bearbeitungsstrukturen hinsichtlich Verstößen gegen den DSA wurde in diesem Kontext angemahnt.

(ID:49973066)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung in der Verwaltung

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung