Online-Ausweis Die Rettung für den PIN-Brief?

Von Chiara Maurer 3 min Lesedauer

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Seit 2022 vereinfacht die Bundesregierung den Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung der Online-Ausweisfunktion – mit dem PIN-Freischaltbrief. Doch genau dieser fällt nun Budgetkürzungen im Haushalt zum Opfer. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband kämpft für die Weiterführung.

Die Online-Erstellung eines Bank-Kontos könnte sich künftig deutlich schwieriger gestalten.(©  Rido – Getty Images via Canva.com)
Die Online-Erstellung eines Bank-Kontos könnte sich künftig deutlich schwieriger gestalten.
(© Rido – Getty Images via Canva.com)

In der digitalen Ära spielt die elektronische Identität, kurz eID, eine zentrale Rolle. Die eID ist bereits auf den Ausweiskarten von Bürgerinnen und Bürgern verfügbar und eröffnet eine Vielzahl neuer Anwendungsfälle. Hinzu kommen zahlreiche Aspekte, die die Bedeutung elektronischer Identitäten weiter stärken – von volkswirtschaftlichen, unternehmerischen und rechtlichen Faktoren bis hin zu verbraucher-, sicherheits- und digitalpolitischen Gesichtspunkten.

Um Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung des elektronischen Ausweises zu vereinfachen, führte die Bundesregierung erst vor rund zwei Jahren den sogenannten PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst für den Online-Ausweis ein. Dieser sollte die Nutzerzahlen erhöhen – mit Erfolg, denn das BSI zog eine positive Bilanz.

Nun fällt der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst jedoch Sparmaßnahmen im Haushalt der Bundesregierung zum Opfer. Zum 31. Januar 2024 wird der Dienst deshalb eingestellt. Zudem beklagt das BMI zu niedrige Nutzerzahlen. Laut Angaben versandte das Amt seit der Einführung des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes mehr als 1,9 Millionen PIN-Briefe, jedoch wurden nur rund 60 Prozent davon auch wirklich genutzt. Die Folge: Bürgerinnen und Bürger, die die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert oder ihren PIN vergessen haben, müssen künftig wieder die zuständige Behörde aufsuchen.

Besonders trifft das vor allem Banken, die erst vor kurzem erklärten, die Nutzung des Onlineausweises bei der Kontoeröffnung verstärkt anbieten zu wollen. So betonte auch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) Anfang Dezember, dass die Unterstützung der eID in der Politik nötig sei, um digitale Anwendungen wie Bankgeschäfte auszubauen.

Lösungen des Digitallabors des DSGV

Um die Abschaltung des Dienstes abzuwenden und so auch die eigenen Pläne weiterverfolgen zu können, präsentierte das Digitallabor des DSGV nun fünf Alternativen, die den weiteren Betrieb ermöglichen würden.

  • Selbstzahler-Modell: Im Verlust-Fall der PIN müssen Bürgerinnen und Bürger die sichere Zustellung per Post-Ident-Verfahren selbst finanzieren. Der Vorschlag sieht vor, dass Personen, die den PIN zurücksetzen wollen, die Gebühr direkt in der „Ausweis App“ entrichten, in der sie den PIN-Brief bestellen. Dieser Vorschlag wird derzeit auch innerhalb der Bundesregierung diskutiert.
  • Alternative Zustellmethoden: Das DSGV-Labor schlägt außerdem vor, den Brief durch ein „anderes, hinreichend sicheres Verfahren“ zuzustellen. Allerdings könnte dies gegenwärtig durch eine Regelung im Personalausweisgesetz behindert werden, die eine Identitätsprüfung des Ausweisinhabers bei der Übergabe erfordert. Das BMI plant Verhandlungen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) über die mögliche Lockerung der Sicherheitsvorgaben.
  • Privatunternehmen als Dienstleister: Ein weiterer Vorschlag befasst sich mit der Übernahme des PIN-Rücksetzungsdienstes durch geprüfte Privatunternehmen wie Kreditinstitute oder Identifizierungsanbieter. Der Dienst könnte sowohl analog (als Einschreiben oder Post Ident) als auch elektronisch angeboten werden. Auch so könnte das erforderliche Sicherheitsniveau gehalten werden.
  • Vor Ort in Filialen: Die PIN könnte alternativ in Filialen von Kreditinstituten vor Ort beantragt und abgeholt werden. Das Auslesen des Ausweises in einer Sparkassen-Filiale ist bereits heute ohne die Eingabe einer PIN durch den Filial-Ident-Service möglich. Der Service könnte um eine Aktivierungs- und Rücksetzfunktion erweitert werden.
  • PIN per App: Auch eine PIN-Anforderung über die Ausweis App des Bundes ist denkbar. Die Nutzerinnen und Nutzer könnten sich dabei direkt in der App über ein Login in ihr Online-Banking legitimieren. Die Governikus GmbH, Anbieter der Ausweis App, müsste dazu zum Third Party Provider (TPP) werden und die XS2A-Schnittstelle nutzen, die die meisten Banken anbieten.

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