1,7 Millionen Euro für Dateninstitut Die deutsche Daten-Dringlichkeit

Von Chiara Maurer

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Es wurde im Koalitionsvertrag der Ampel festgehalten und soll dabei helfen, Hürden für die Datenverfügbarkeit und -nutzung abbauen: das Dateninstitut. Die Gründung soll nun eine von den Verantwortlichen berufene Gründungskommission begleiten.

Das Dateninstitut soll dabei helfen, die Datenverfügbarkeit und die -nutzung zwischen verschiedenen Akteuren weniger kompliziert zu gestalten (©  elenabsl – stock.adobe.com)
Das Dateninstitut soll dabei helfen, die Datenverfügbarkeit und die -nutzung zwischen verschiedenen Akteuren weniger kompliziert zu gestalten
(© elenabsl – stock.adobe.com)

Jørn Lyseggen, CEO des Media-Monitoring-Unternehmens Meltwater, sagte einmal: „Wir leben in einer Welt, die in Daten ertrinkt. Wir haben die Wahl, ob wir sie weiterhin ignorieren und als großes Rauschen abtun oder ob wir sie nutzen wollen.“ Mit dem Aufbau eines Dateninstituts hat sich die deutsche Bundesregierung klar positioniert: Sie wollen Daten nutzbar machen. Dafür stehen 2022 im Haushalt 1,7 Millionen Euro zur Verfügung.

„Wir brauchen leichteren Datenzugang, höhere Datenqualität, bessere Datenwerkzeuge und mehr Datenkompetenz. Das Dateninstitut soll die Möglichkeiten für eine intelligente Datennutzung verbessern – für Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung. Das ist auch dringend nötig, denn nur, wer Zugang zu Daten hat und mit ihnen umgehen kann, kann sich bilden, forschen, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und dem Gemeinwohl dienen“, so Dr. Markus Richter, CIO des Bundes und Staatssekretär, der den Aufbau des Instituts maßgeblich vorantreibt. Zusammen mit Dr. Anna Christmann, der Beauftragten für Digitale Wirtschaft und Startups im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), hat er nun eine Gründungskommission berufen, die mit ihrer Expertise aus Verwaltung, Forschung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft die Gründung unterstützen soll.

Mitglied der Kommission sind:

  • Dr. Nicole Büttner-Thiel (Gründerin/CEO Merantix Momentum, Vorstandsmitglied Bundesverband Deutsche Startups)
  • Dr. Stefan Heumann (Vorstandsmitglied Stiftung Neue Verantwortung)
  • Prof. Louisa Specht-Riemenschneider (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Informations- und Datenrecht Universität Bonn)
  • Katja Wilken (Chief Digital Officer, Leitung Abteilung C – Digitalisierung, Digitale Dienste, Statistisches Bundesamt)
Das Dateninstitut bietet große Chancen, die Nutzung von Daten im Einklang mit europäischen Werten voranzubringen. Wir freuen uns als Gründungskommission, BMI und BMWK bei der Entwicklung des Dateninstituts unterstützen zu dürfen. Hierbei wollen wir die Perspektive diverser Stakeholder einbeziehen und konkrete Bedarfe und Use Cases als Grundlage für die Ausrichtung und Organisationsstruktur des Dateninstituts identifizieren

Gründungskommission Dateninstitut

Erste Ergebnisse möchte die Kommission bereits auf dem Digital-Gipfel am 8. und 9. Dezember 2022 in Berlin präsentieren. Interessenten sind eingeladen, den Gipfel zu verfolgen.

Ein Dateninstitut – wofür?

Um Bedarfe zu identifizieren, starteten BMI und BMWK am 14. Oktober 2022 zudem ein Stakeholder-Konsultationsverfahren. Ziel ist es, genau zu erfahren, welche Ideen und Erwartungen zu Zielen, Aufgaben und Strukturen des Dateninstituts unter diesen herrschen. Auch an dieser kann sich jeder beteiligen.

Ebenso finden unter Branchenverbänden und Kommissionen Diskussionen darüber statt, welche Aufgaben und Ziele ein solches Institut haben sollte.

Bitkom

Laut Branchenverband Bitkom müsse das Dateninstitut als zentraler Akteur wirken, der Koordination, Beratung und Aufklärung bündelt, „um die Nutzung und Bereitstellung (offener) Daten zu beschleunigen und die Bereitstellungsqualität sowie die Nutzungskompetenz zu erhöhen.“ Deswegen hat der Verband sieben Prinzipien zu Aufgaben, Ausrichtung und Ausgestaltung des Dateninstituts formuliert:

  • Open Government Data endlich in den Griff bekommen:
    Die bisherige Open-Government-Data-Landschaft ist geprägt von Widersprüchen wie zwischen Datenschutz und Datennutzung, Wirtschaftlichkeit und Gemeinnützigkeit oder Innovation und Bewahrung. Daten bergen Innovationsportal, das jedoch nur genutzt werden kann, wenn sie kooperativ genutzt werden können. Das Dateninstitut sollte also ein Berater bei der Entwicklung, einheitlicher Datenstandards, Schnittstellen, Einsehbarkeit und Verfügbarkeit sein.
  • Beratung von Politik und Pilotprojekten
    Das Dateninstitut sollte die Politik bei datenpolitischen Fragen beraten.
  • Unterstützungsfunktion und Sparringpartner statt eigener Aufsichtsfunktion
    Der Bitkom warnt davor, dem Dateninstitut eine Aufsichtsfunktion, wie etwa im Rahmen des Data Acts zuzuteilen, da dies „die Art und Weise seiner Wahrnehmung und Kooperation mit Wirtschaft, Wissenschaft und Politik“ beeinflusse. Stattdessen solle das Institut in anderen Bereichen, wie beispielsweise der Vernetzung von Datenanbietern und Datennutzern beraten.
  • Austausch zu Standards & Best-Practices
    Auch ein Anhörungsrecht bei grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Auslegungsfragen sei denkbar.
  • Neutrales Koordinieren statt Beraten im Markt
    Das Dateninstitut soll sich nicht in den Wettbewerb mit anderen Akteuren begeben, sondern stattdessen dort neutraler Berater sein, wo es noch keine kompetenten Akteure gibt.
  • Keine Zertifizierungs-, Treuhand- oder Standardisierungsorganisation
    Bei dem Institut soll es darum gehen „(internationale) Standards, ihren Sinn und Tipps zur einfachen Implementierung zu vermitteln, aber nicht zu versuchen, eigene Standards zu schreiben oder zu prüfen“. Zudem sei die Diskussion um Datentreuhänder sehr frisch und noch am Anfang, weshalb das Institut in diese nicht einmischen sollte
  • Institutionalisierung und Finanzierung
    Um Akzeptanz in Politik, Veraltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sicherzustellen, sollte das Institut unabhängig agieren können. Dazu sollte es dem BMI oder alternativ dem BMWK zugeordnet sein. Des weiteren sei es ratsam, das Institut als private Entität in öffentlicher Trägerschaft auszugestalten, um so flexiblere Strukturen als die in einer öffentlichen Stelle zu schaffen. „Hierbei ist auf paritätische Besetzung eines Kontrollgremiums mit Vertretern aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zu achten“, heißt es in dem Schreiben des Bitkom weiter.
    Der Digitalverband spricht sich weiterhin für eine hybride Entwicklung des Dateninstituts aus. So werde die Eröffnung des Dateninstituts beschleunigt. Konkret sähe ein solcher Hybrid-Ansatz wie folgt aus: „Dateninstitut zügig institutionalisieren und mit strategischen Zielen ausgestatten, dann auf Detailebene Ziele und Methoden in Zusammenarbeit mit Stakeholdern in einer 12-monatigen Konzeptionsphase definieren.“
    Die Finanzierung des Projekt solle öffentlich und nicht privat erfolgen, um so die Beteiligung und Finanzierung des Instituts allen Interessenten offen zu stellen.
    Auch könne ein solches Dateninstitut nur sein Ziel verfolgen, wenn es mit mindestens 20 fachlichen Vollzeitkräften besetzt werde. Dazu gehören Juristen sowie Menschen mit technischem, betriebswirtschaftlichem oder naturwissenschaftlichem Hintergrund.

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