Studie Der aktuelle Stand der Umsetzung des E-Government-Gesetzes
Die Hochschule Harz hat gemeinsam mit IT-Dienstleister Materna eine bundesweite Studie zum Stand der Umsetzung des E-Government-Gesetzes durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen: Die Mehrheit der befragten Verwaltungen kennt sich mit den Gesetzesanforderungen aus, aber mit der Umsetzung hapert es.
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Mehr als 100 Teilnehmer aus Bund, Ländern und den 300 größten Städten Deutschlands haben an der Online-Studie zum E-Government-Gesetz durch die Hochschule Harz und Materna teilgenommen.
„Der Weg von eGovernment in die deutschen Verwaltungen ist lang und manchmal recht zäh, wie viele Untersuchungen eindrucksvoll belegt haben“, stellen Prof. Dr. Jürgen Stember und Emanuel Hesse im Vorwort der Studie fest. „Neben zahlreichen organisatorischen, technischen und gesellschaftlichen Problemen sind es immer wieder auch rechtliche Restriktionen und Defizite gewesen, die rasche Erfolge wenn nicht ver-, aber immerhin behindert haben.“ Der Bund habe mit dem E-Government-Gesetz nun entscheidende Impulse gesetzt.
Auch Olav Neveling, Vice President Sales bei Materna, findet positive Worte: „Seit Inkrafttreten des E-Government-Gesetzes sind bereits komplexe Prozessketten für die digitale Interaktion mit Wirtschaft und Bürgern erfolgreich umgesetzt worden.“
Die von Hochschule und Materna durchgeführte Studie befasste sich nun mit der tatsächlichen Umsetzung in den Behörden. Hier die Ergebnisse im Überblick:
Kenntnis des Gesetzes
Rund drei Viertel (74 Prozent) der Befragten gaben an, sich ausreichend über das E-Government-Gesetz des Bundes informiert zu fühlen. Der hohe Kenntnis- und Informationsstand bescheinigt, dass die gesetzlichen Verpflichtungen in den Köpfen der Verwaltung angekommen sind.
Im Gegensatz zur Bearingpoint-Studie 6, die noch 2013 ein hohes Informationsbedürfnis herausgestellt und darauf aufbauend ein spezifisches Informations- und Kommunikationsmanagement vorgeschlagen habe, gaben drei Viertel der befragten Teilnehmer nun an, ausreichend informiert zu sein.
Ihre Informationen beziehen die Behörden aus Internet (90 Prozent), Veranstaltungen (68 Prozent) und Gesetzesblättern (55 Prozent).
Betroffenheit
Trotz des guten Kenntnisstandes messen sowohl Landes- als auch Kommunalbehörden dem Gesetz eine geringe Bedeutung für ihre eigene Institution bei. Nur 10 Prozent der Behörden meinen, vom E-Government-Gesetz direkt betroffen zu sein. Auffällig ist, dass mit zunehmender Kommunengröße ein Anstieg der direkten Betroffenheit zu verzeichnen ist.
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