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Elektronische Patientenakte: Einmal Zugriff – immer Zugriff?
Die Systeme von elektronischen Patientenakten sind so komplex, dass das Krankenhaus leicht in eine Abhängigkeit vom Hersteller gerät und auch die Übersicht darüber verliert, auf welche Daten die Mitarbeiter der Hersteller zugreifen und was sie mit ihnen machen. Nicht selten wurde der Datenschutzbeauftragte bei seinen Prüfungen direkt an die Vertreter der Software-Hersteller verwiesen. Manchmal drängte sich die Frage auf, ob das Krankenhaus seine Funktion als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle auch in der Realität noch voll wahrnimmt und überhaupt wahrnehmen kann.
Und weiter: Die aufgezeigten Datenschutzrisiken bestehen fort, solange ein Datenzugriff möglich bleibt. Die vom Hamburgischen Krankenhausgesetz geforderte Sperrung der Patientendaten nach Abschluss der Behandlung und Abrechnung wird vom größten einschlägigen Software-Hersteller technisch nicht oder kaum unterstützt. Wer Zugriffsrechte hatte, behält sie – jedenfalls als Arzt. Nur die modernsten Systeme erlauben eine Befristung der Zugriffsrechte.
Je weiter die Entwicklung zur integrierten, alle Subsysteme umfassenden elektronischen Patientenakte fortschreitet, desto größer werden tendenziell die beschriebenen Datenschutzrisiken. Zwar ist eine flächendeckende Dokumentation aller Datenzugriffe technisch möglich, eine flächendeckende Auswertung dieser Protokolldaten zur Entdeckung von Missbräuchen ist praktisch jedoch nicht zu realisieren.
Es fehlen gesetzlichen Vorgaben
Es wird vor allem darauf ankommen, die Logik der Zugriffsberechtigungskonzepte umzustellen auf eine stärkere Bindung an den konkreten Behandlungszusammenhang, auf eine deutliche Verringerung der Lücke zwischen „zugreifen können“ und „zugreifen dürfen“. Hierbei sind nicht nur die Krankenhäuser als Anwender, sondern auch die Software-Hersteller in der Pflicht. Nur Systeme, die in der Lage sind, die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, werden sich in diesem besonders sensiblen Segment dauerhaft am Markt halten können.
Wesentlich dabei sind:
- Einführung einer behandlungs- bzw. patientenbezogenen statt (oder zusätzlich zu) einer „rollenbasierten“ bzw. abteilungsbezogenen Zugriffslogik
- Transparenz für den Patienten und Möglichkeiten für seine aktive Mitwirkung (wer kann auf meine Daten zugreifen, wer hat zugegriffen, wen will ich zum Zugriff ermächtigen?)
- Berücksichtigung der speziellen Belange besonderer Patientengruppen wie Prominente oder Krankenhausmitarbeiter ohne Schaffung medizinischer Risiken
- Ausreichende Systemtransparenz um einen verantwortlichen Betrieb durch das Krankenhaus zu ermöglichen.
Die gesetzlichen Datenschutzregelungen zur elektronischen Gesundheitskarte tragen dem bereits weitgehend Rechnung. Der Wille des Gesetzgebers ist deutlich. Für die krankenhausinterne elektronische Patientenakte gibt es dagegen keine spezifischen gesetzlichen Vorgaben. Wie beide Zugriffs-Logiken in Zukunft zusammengeführt werden können, bleibt weitgehend ungeklärt.
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