Gläserner Patient durch papierloses Krankenhaus

Datenschützer decken Risiken der elektronischen Patientenakte auf

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Die Vervielfältigung der Zugriffsmöglichkeiten

In einem großen Krankenhaus stellten wir fest, dass am selben Tag 20 Ärztinnen und Ärzte auf die Daten von 50 stationären und 50 ambulanten Patientinnen und Patienten ihrer Fachabteilung zugreifen konnten. Hinzu kommt, dass im modernen Krankenhaus interdisziplinär gearbeitet wird, viele Ärztinnen und Ärzte deswegen mehreren Fachabteilungen (mit den entsprechenden Zugriffsrechten) zugeordnet sind.

Schwestern sind zur Flexibilisierung und „Verschlankung“ des Personaleinsatzes nicht mehr nur für „ihre“ eine Station zuständig, sondern gegebenenfalls auch noch für mehrere andere. Das vervielfältigt die Zugriffsmöglichkeiten, ohne aber die Kapazität für konkrete Patientenkontakte zu erhöhen.

Und weiter: Wird für die Behandlung ein abteilungsfremder Spezialist benötigt (sog. Konsil), erscheint dies nicht in dessen persönlicher Arbeitsliste, sondern in der Abteilungsliste, auf die alle Mitarbeiter der Abteilung zugreifen können. Die Abteilung soll selbst die freien, kompetentesten Experten auswählen.

„Zugriff total“ für Fachpersonal und IT-Spezialisten

Selbst nach der Übernahme der Aufgabe durch einen der Spezialisten ist eine Ausblendung der Patientendaten für die anderen nicht sichergestellt. Dieses Konzept gilt auch für klinikübergreifende Fachkräfte-Pools wie Anästhesisten, Physiotherapeuten, Sozialdienste und teilweise auch Notfallaufnahmen. Sie haben in einzelnen Krankenhäusern Zugriff auf die Daten aller Patienten.

Und weiter: Neben den medizinisch und pflegerisch tätigen Krankenhausmitarbeiter/innen erhalten auch viele Funktionskräfte Zugriffsrechte für die Patientendaten. Dies ist besonders bei zentralen Einheiten wie „Casemanagement“ / Patientenverwaltung / Abrechnungsstelle bedeutsam, weil sie einerseits auch medizinische Details aus der Patientenakte verarbeiten und andererseits Zugriff auf Daten aller Patienten des Krankenhauses haben. Die aus Zeiten der Papierakte bekannte Zuständigkeitsbeschränkung nach Anfangsbuchstaben der Patientennamen ist entfallen.

Und weiter: Die allgegenwärtige EDV muss von IT-Sachverständigen gepflegt und aktualisiert werden. Aus diesem Grunde haben zusätzlich immer auch mehrere Personen der IT-Abteilung nicht nur Zugriff auf die Systemdateien, sondern auch – mehr oder weniger – freien Zugriff auf Patientendaten. Und dies gilt nicht nur für schweigeverpflichtete Mitarbeiter des Krankenhauses, sondern auch für die Techniker der Software-Hersteller.

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