Interview

Das Vertrauen der Bürger in eGovernment stärken

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Herr Dr. Beus, der Bund unternimmt auf der technischen Ebene viel für den Schutz sensibler Daten. Aber werden diese Bemühungen nicht konterkariert durch eine immer mehr um sich greifende Datensammelwut des Staates selbst, etwa bei der Telekommunikation? Und werden die Möglichkeiten des Bürgers seine Daten zu schützen – etwa beim Meldewesen durch die Einrichtung einer Auskunfts- und Übermittlungssperre – nicht viel zu wenig beworben? Auch in Sachen informationelle Selbstbestimmung ist von der Politik wenig zu hören. Ebenso fand der Vorschlag, ein Datenschutz-Grundrecht in das Grundgesetz einzufügen, bisher keine Mehrheit.

Beus: Der pauschal und wiederholt vorgebrachte Vorwurf der blinden Datensammelwut des Staates ist nicht berechtigt.

Die Vorratsdatenspeicherung hilft, die Grundziele von Vertrauen und Sicherheit in der Kommunikation umzusetzen, indem sie dazu beiträgt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und auch nicht als solcher wahrgenommen wird. Die Regelung der Vorratsdatenspeicherung belässt die Daten dort, wo sie anfallen und ermöglicht den Sicherheitsbehörden lediglich, im Einzelfall in einem rechtlich geordneten Verfahren darauf zuzugreifen.

Wie hat man sich das im Einzelfall vorzustellen und welche Rolle spielt dabei eGovernment?

Beus: Deutschland kommt damit auch seiner europarechtlichen Pflicht nach. Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen des Erlasses der einstweiligen Anordnung in der Verfassungsbeschwerde zur Vorratsdatenspeicherung daher die grundsätzliche Pflicht der Telekommunikationsunternehmen zur Speicherung der für die Arbeit der Sicherheitsbehörden unerlässlichen Verkehrsdaten aufrechterhalten.

Mit unseren IT-Projekten wie beispielsweise dem elektronischen Personalausweis oder der De-Mail unterstützen wir eine dezentrale Datenhaltung und stärken die informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen. Durch den technischen Fortschritt sind wir ja gerade in der Lage, Daten zu vernetzen und so eine zentrale Datenhaltung nur dort einzusetzen, wo sie wirklich notwendig ist.

Ein Beispiel hierfür ist der elektronische Personalausweis, der gleichzeitig die Idee der Datensparsamkeit und der informationellen Selbstbestimmung unterstützt. Der Ausweisinhaber entscheidet selbst, ob und welche Identitätsdaten jeweils elektronisch übermittelt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Inhaber die Internetfunktionalitäten des Ausweises aktivieren lässt.

Ergänzt werden die beiden Aspekte Datensparsamkeit und informationelle Selbstbestimmung durch die Datensicherheit, das heißt, den Verlust, die unberechtigte Einsicht und die Auswertung von Daten zu verhindern. Dieser Aspekt wird auch durch das Projekt De-Mail aufgegriffen.

Das Grundgesetz bietet für den Schutz des Einzelnen in der Informationsgesellschaft eine ausreichende Grundlage. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts belegen dies. Für Änderungen des Grundgesetzes besteht daher keine Notwendigkeit.

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