Kommunikation mit dem Finanzamt

Das Projekt Grundsteuererklärung

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Nach dem Launch ist vor dem Update

Am 4. Juli 2022 wurde die „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ als sogenanntes Minimal Viable Product (Minimalprodukt) zur Nutzung für die elf Länder, die das Bundesmodell nutzen, freigeschaltet. In vielen klassischen IT-Projekten hätte damit das Lastenheft als abgearbeitet gegolten. Für das Team des DigitalService begann damit jedoch die zentrale Phase der kontinuierlichen Weiterentwicklung.

Schon früh zeigt sich, dass die schnell hochlaufenden Support-Anfragen von Nutzenden zu einem wesentlichen Fundus für die weitere Optimierung werden und eine der wichtigsten Informationsquellen für Verbesserungen darstellen. Supportanfragen helfen dem Produkt-Team besser zu verstehen, wo es Unklarheiten oder technische Probleme gibt. Zusammenhängende Support-Anfragen werden gesammelt und analysiert, vorgenommene Änderungen intensiv getestet. Produktverbesserungen zeigen sich dann konkret durch weniger Anfragen im Support. Um zum Beispiel die Quote fehlerhafter Erklärungen zu minimieren, ist der oben erwähnte Fragebogen, ob der eigene Sachverhalt abgedeckt wird, nicht mehr freiwillig, sondern verpflichtend geworden.

Auch im fortgeschrittenen Produktzyklus wird der Leistungsumfang ständig weiter ausgebaut, um die Zielgruppe zu vergrößern. Zu Beginn fokussierte sich das Produkt-Team bewusst auf ältere und weniger digital-affine Menschen, die Vereinfachungen benötigen – oft Nutzende, die über kein ELSTER-Konto verfügen. Um die Zielgruppe mit einem bereits vorhandenen ELSTER-Konto nicht auszuschließen, wurde dezidiert an der Integration dieser Option gearbeitet und diese Ende August 2022 umgesetzt. Nach der Identifizierung über das ELSTER-Konto kann nun sofort mit dem Ausfüllen gestartet werden – und wer alle erforderlichen Daten zur Hand hat, schickt die Erklärung bereits nach rund 30 Minuten ab. Mittels dieser Funktionserweiterung stieg die Anzahl an abgegebenen Erklärungen um rund 60 Prozent seit der Implementierung. So wird nach und nach das Produkt bei laufendem Betrieb ausgebaut. Inzwischen können auch kompliziertere Miteigentums-Sachverhalte wie Parkplätze etc. berücksichtigt werden.

Nutzerzentriert, agil und erkenntnisgetrieben – das sind Grundprinzipien, nach denen der DigitalService arbeitet. Als Digitalisierungseinheit des Bundes hat er es sich zur Aufgabe gemacht, agile Software-Entwicklung und nutzerzentriertes Arbeiten in der Öffentlichen Verwaltung als Standard zu etablieren. Die Entwicklung erfolgt grundsätzlich als Open-Source-Software. Über die Fellowship-Programme Tech4Germany und Work4Germany bringt die Inhouse-Einheit zudem externe Digital- und Veränderungsexpertinnen und -experten für mehrere Monate in die Bundesministerien, um die Vorteile neuer Arbeitsmethoden erlebbar zu machen und die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben zu verbessern.

Aktuell sind über den Online-Service inzwischen rund 570.000 Erklärungen abgegeben worden. Das positive Feedback für „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ von Nutzenden in den sozialen Medien sowie in der Presse­ zeigt: Diese Vorgehensweise ist der richtige Weg, um digitale Anwendungen für den Staat zu schaffen, die die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellen.

Die Autorin

Katja Anokhina ist Produktmanagerin beim DigitalService. Zuvor hat sie im Bereich Digitalisierung der Bildung für NGOs gearbeitet und war 2021 Product Fellow bei Tech4Germany.

Der DigitalService ist eine GmbH des Bundes, die Software für und mit der Bundesverwaltung entwickelt.

Zur DigitalService-Website

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