Digitale Verwaltung Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Registermodernisierung

Autor Manfred Klein

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Registermodernisierung beschlossen. Damit ist ein wichtiger Schritt für die Umsetzung des Online-Zugangsgesetztes (OZG) auf den Weg gebracht worden.

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Grundlage einer modernen Verwaltung: die Registermodernisierung
Grundlage einer modernen Verwaltung: die Registermodernisierung
(© Hasselblad H5D – stock.adobe.com)

Der Entwurf sieht die Verwendung der einer Identifikationsnummer in der Öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz) vor. Die bekannte Steuer-Identifikationsnummer wird als zentrales und übergreifendes Ordnungsmerkmal in die Verwaltungsregister eingeführt, in denen Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (z.B. BAföG, Elterngeld) bereitgestellt werden.

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: „Eine Verwaltung ist nicht schon deshalb digitalisiert, weil man den Termin online reservieren kann. Solange beim Elterngeld-Antrag Kopien von Personalausweis und Geburtsurkunde verlangt werden, leben wir noch im letzten Jahrhundert. Die Zukunft heißt: Datencockpit statt Zettelwirtschaft. Das Registermodernisie-rungsgesetz ist der Grundstein, auf dem wir die digitale Verwaltung bauen können.“

Mit der eindeutigen Steuer-Identifikationsnummer als zentrales Ordnungsmerkmal sollen die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden. Der Austausch notwendiger Informationen erfolgt digital durch die Behörden selbst. Verwechslungen werden ausgeschlossen. Über das neue Datencockpit sollen die Bürgerinnen und Bürger den Datentransfer kontrollieren können. Durch dieses Gesetz werde die Digitalisierung der Verwaltung ganz entscheidend vorange-trieben. Gleichzeitig werden höchste datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllt.

Die Bedeutung kann des Gesetzentwurfs für eine moderne Verwaltung wird von Experten als extrem hoch angesehen. So geht man beim Normenkontrollrat (NKR) davon aus, dass eine bessere Verwendung von Registerdaten ein Einsparpotenzial von 6 Milliarden Euro bei Bürgern, in Unternehmen und nicht zuletzt in der Öffentlichen Verwaltung selbst erwirtschaften könnte. Von diesen 6 Mrd. Euro erschließt das Registermodernisierungsgesetz laut NKR ca. 3,8 Milliarden Euro pro Jahr (2 Milliarden für Bürgerinnen und Bürger, 1,8 Milliarden für die Verwaltung), da es allein den Umgang mit bürgerbezogenen Daten regelt. Für Wirtschaftsdaten bedürfe eines weiteren Gesetzes.

Und auch beim Branchenverband Bitkom begrüßt man die Entwicklung. „Die Modernisierung der amtlichen Register ist überfällig. Drei von vier Bürgern sind der Ansicht, dass Ämter prinzipiell zu lange brauchen, um ihre Anliegen zu bearbeiten. Die Weiterentwicklung der Steueridentifikaktionsnummer zu einer Bürger-ID ist ein wesentlicher Schritt in Richtung digitaler Staat, der sich gegenüber Bürgern und Wirtschaft vor allem als Dienstleister versteht. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um das gesteckte Ziel, bis zum Ende des kommenden Jahres 575 öffentliche Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren, zu erreichen. Die intelligente Vernetzung von Verwaltungsdaten macht es möglich, dass Behörden schneller und effizienter arbeiten.“

Allerdings mahnt der Brancheverband auch Verbesserungen im Detail an: „Das Gesetz zur Registermodernisierung sollte technologieneutral ausgestaltet werden, es sollte also keine Vorfestlegung auf den Einsatz von Vermittlungsstellen getroffen und die Nutzung moderner Standards ermöglicht werden. Zudem sollte der Geltungsbereich neben natürlichen auch auf juristische Personen ausgeweitet werden. Und bei der Umsetzung sollten höchste Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit der Datenverarbeitung gestellt werden. Die Datensouveränität der Bürger muss und kann auch unter den Bedingungen modernisierter Register gewahrt werden.“

Hintergrundinformationen zum Datenschutz und zur Datensouveränität des Bürgers gibt es auch auf den Seiten des Bundesinnenministeriums.

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