Open Government ändert den kommunalen Alltag

Bürgerbeteiligung beschreitet mit Open Data neue Wege

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Dabei sollen die Datensätze in vollem Umfang, zeitnah, in offenen Formaten, über offene Schnittstellen, kostenlos und insbesondere ohne einschränkende Urheberrechte im Interesse der Allgemeinheit zur uneingeschränkten Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden. Behörden können so die Transparenz der politischen Entscheidungsfindung erhöhen, aber auch wirtschaftliche Mehrwerte schaffen, wenn Dritte diese Daten nutzen und eigene Dienste oder Applikationen darauf aufbauen.

Aus der intelligenten Verknüpfung von ePartizipation und Open Data resultieren im Wesentlichen vier neue Handlungsoptionen für Bürgerbeteiligungen:

  • 1. Nutzergerecht aufbereitete Informationen: Plattformen, die einhergehen mit gängigen Dialog- und Bewertungsfunktionen sowie Modulen zur Integration und zum Abruf umfangreicher Datensätze, heben Beteiligungsprozesse auf eine deutlich tragfähigere Informationsbasis. Die Bereitstellung von modernen Tools zur Datenvisualisierung – wie sie beispielsweise das Portal „Wegweiser Kommune“ der Bertelsmann Stiftung nutzt – sowie Filterfunktionen für die individuelle Kombination von Datensätzen, ermöglichen es, komplexe Informationszusammenhänge leicht verständlich darzustellen. Mögliche Verständnis- und Fachfragen in wichtigen Sachverhalten können so vorab geklärt werden. Wenn die Plattformen zusätzlich anbieten, ihrerseits Dokumente und Datensätze bereitzustellen, kann dies dazu beitragen, dass auch auf Seiten der Öffentlichen Verwaltung Expertenwissenslücken geschlossen werden. Somit ermöglicht das ePartizipationsverfahren Lerneffekte auf Seiten der Betreiber, aber auch der Teilnehmer.
  • 2. Digital Joint Fact Finding: Darüber hinaus können mit offenen Daten kombinierte ePartizipationsplattformen Beteiligungsverfahren um zusätzliche, für die gesellschaftliche Akzeptanz immer wichtiger werdende Prozessschritte erweitern. So können Initiatoren und Teilnehmer eines Verfahrens zunächst die Online-Plattform dazu nutzen, gemeinsam Fakten zusammenzutragen, diese zu bewerten und so einen einheitlichen Ausgangspunkt und ein gemeinsames Verständnis für den sich anschließenden Dialogprozess im Sinne eines „Digital Joint Fact Finding“ erarbeiten. Schwerwiegende Konfliktpotenziale können so unter Umständen bereits im Vorfeld von Partizipationsverfahren kooperativ entschärft werden.
  • 3. Linked Open Data: Auch zur Bekanntheitssteigerung trägt die Verknüpfung von ePartizipation und Open Data wesentlich bei. Werden auf Partizipationsplattformen Datensätze als Linked Open Data bereitgestellt – also unter der Verwendung entsprechender Identifier (URI) und Standards, kann auf sie aus anderen Daten heraus verlinkt werden. Auf diese Weise erhöhen sich Sichtbarkeit und Reichweite. Durch die Verknüpfung mit anderen Daten steigt der Informationsgehalt der Plattform weiter an. Die Bereitstellung offener Schnittstellen, sogenannter Open APIs, trägt nicht nur zur größeren Reichweite bei. Mit offenen Schnittstellen können auch die im Partizipationsprozess bereitstehenden Visualisierungs- und Informationszugangsmechanismen um externe Anwendungen angereichert werden. Dazu müssen externe Akteure Entwicklerzugänge zu den Fachdaten der Partizipationsplattform erhalten.
  • 4. Nachhaltigkeit und Anschluss­fähigkeit: Zuletzt kann durch die Verwendung von Open-Data-Mechanismen die dringend notwendige Nachhaltigkeit und Anschlussfähigkeit der ePartizipationsverfahren sichergestellt werden. Die Zusammenführung von Beteiligungs- und Open-Data-Plattformen bietet den Vorteil, dass Bürgerinnen und Bürger sich an einer zentralen Anlaufstelle sowohl informieren als auch an mehreren Stellen des politischen Prozesses auf vielfältige Weise beteiligen können – nachhaltig und qualifiziert. Ein erster Schritt in die richtige Richtung: Auf der Plattform der Open-Government-Konsultation des Bundesinnenministeriums werden die Ergebnisse der Konsultation als offene Daten zur Verfügung gestellt.

Zuletzt kann durch die Verwendung von Open-Data-Mechanismen die dringend notwendige Nachhaltigkeit und Anschlussfähigkeit der ePartizipationsverfahren sichergestellt werden. Die Zusammenführung von Beteiligungs- und Open-Data-Plattformen bietet den Vorteil, dass Bürgerinnen und Bürger sich an einer zentralen Anlaufstelle nachhaltig und qualifiziert sowohl informieren als auch an mehreren Stellen des politischen Prozesses auf vielfältige Weise beteiligen können.

Ein erster Schritt in die richtige Richtung: Auf der Plattform der Open Government Konsultation des Bundesinnenministeriums werden die Ergebnisse der Konsultation als offene Daten zur Verfügung gestellt.

Das Prinzip Open Governmen­t

Im besten Fall kann durch die Verbindung von ePartizipation und Open Data ein ergebnisoffener Beteiligungsprozess initiiert werden.

Durch die Verbindung von Information und Einbeziehung legt dieser die Grundlage für eine konstruktive Bürgerbeteiligung und schafft Ergebnisse mit einem hohen Maß an Legitimität. Beteiligung findet nicht mehr punktuell und einmalig, sondern wiederkehrend und als demokratisches Prinzip im Sinne von Open Government statt. Noch mehr als in der Bereitstellung von Fachinformationen besteht somit der wichtigste Aspekt des Ansatzes in der gemeinsamen Gestaltungserfahrung von Bürgern und Verwaltung. So wird nicht nur Verständigung und Entscheidungsfähigkeit in konkreten Projekten entwickelt. Sondern alle Beteiligten bauen wichtiges gesellschaftliches Kapital in Form einer nachhaltigen Kompetenz im Bereich Bürgerbeteiligung auf. Die technischen Möglichkeiten für diesen Schritt sind geschaffen. Nun ist es an der Zeit, die nächsten Partizipationsprojekte auf ein neues Niveau zu heben, Beteiligung neu zu denken und den Wandel in der Öffentlichen Verwaltung weiter zu gestalten.

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