IT-Konsolidierung Bund BSI bestellt Beauftragten für Informationssicherheit

Redakteur: Manfred Klein |

Mit der federführend vom BSI erarbeiteten und gestern vom IT-Rat beschlossenen „Informationssicherheits­richtlinie IT-Konsolidierung Bund“ wurde die Funktion eines Informationssicherheitsbeauftragten für die IT-Konsolidierung Bund geschaffen. In diese Position hat BSI-Präsident Arne Schönbohm heute den Diplom-Kaufmann und zertifizierten IT-Sicherheitsbeauftragten Christoph Lauffer berufen. Als Ständiger Vertreter wurde Sven Schneider, Master of Science in IT-Management, ernannt.

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Vizepräsident des BSI, Dr. Gerhard Schabhüser (l.) und Christoph Lauffer bei der Ernennung
Vizepräsident des BSI, Dr. Gerhard Schabhüser (l.) und Christoph Lauffer bei der Ernennung
(© BSI)

BSI-Präsident Arne Schönbohm erklärte dazu: „Mit der Informationssicherheitsrichtlinie sind wir bei der sicheren Gestaltung der Digitalisierung in der Bundesverwaltung einen wesentlichen Schritt vorangekommen. Die IT-Konsolidierung ist eines der wichtigsten und komplexesten Digitalisierungsprojekte des Bundes und erfordert ein entsprechend leistungsfähiges Informationssicherheitsmanagement, um langfristig erfolgreich zu sein. Wir freuen uns deshalb sehr, dass der IT-Rat die Richtlinie verabschiedet und dem BSI damit die Bestellung des Informationssicherheitsbeauftragten für die IT-Konsolidierung Bund anvertraut hat. Dies ist ein wegweisendes Signal mit Blick auf die Weiterentwicklung der Informationssicherheit in der Bundesverwaltung.“

Aufgabe des Informationssicherheitsbeauftragten ist es, die verschiedenen Informationssicherheitsaktivitäten in der IT-Konsolidierung Bund an zentraler Stelle zu koordinieren. Ein Verbundrisikomanagement schafft Transparenz bezüglich der Cyber-Risiken und ermöglicht so die laufende Überwachung und Verbesserung des Informationssicherheitsniveaus der konsolidierten IT.

Mit der Verabschiedung der Informationssicherheitsrichtlinie durch den IT-Rat wurde laut BSI eine wesentliche Anforderung der Richtlinie UP Bund 2017 umgesetzt. Die Richtlinie wurde initial unter Federführung des BSI als Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, dem Bundesministerium der Finanzen sowie dem Netzdienstleister BDBOS und dem zentralen IT-Dienstleister ITZBund erstellt.

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