Digitalisierung der Justiz Brandenburg pilotiert E-Akte in Strafsachen

Von Nicola Hauptmann 2 min Lesedauer

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Die Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen ist eine komplexe Aufgabe – die Brandenburg jetzt Angriff nimmt: Mit der Pilotierung der E-Akte in einem ausgewählten Landkreis sollen die digitalen Abläufe erprobt und optimiert werden.

„Wir setzen damit konsequent auf eine moderne Strafverfolgung, die den Anforderungen der digitalen Gesellschaft gerecht wird.“ (Katrin Lange, Ministerin des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg)(© Bildhaus / Karoline Wolf)
„Wir setzen damit konsequent auf eine moderne Strafverfolgung, die den Anforderungen der digitalen Gesellschaft gerecht wird.“ (Katrin Lange, Ministerin des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg)
(© Bildhaus / Karoline Wolf)

Brandenburg setzt die Digitalisierungsstrategie der Justiz weiter um: Seit dem 24. Februar läuft die Pilotierung der E-Akte in Strafsachen. Dafür wurde zunächst ein Deliktsbereich zwischen der Polizeidirektion Nord, der Staatsanwaltschaft Neuruppin und Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Neuruppin ausgewählt. Zwischen diesen Behörden werden die Strafakten erstmals vollständig elektronisch ausgetauscht – unter Gewährleistung höchster Sicherheitsstandards und der Integrität der digitalen Dokumente und Daten. Unter realen Arbeitsbedingungen sollen so die technischen Abläufe und die Kommunikation zwischen den beteiligten Stellen über mehrere Wochen erprobt werden, um auf dieser Basis dann die Prozesse bei Polizei und Justiz weiterzuentwickeln und zu verbessern. Die Polizei Brandenburg nutzt dafür die Elektronische Akte in Strafsachen (EAS), die durch das Programm Polizei 20/20 bereitgestellt und als Webanwendung zentral für alle Polizeien des Bundes und der Länder betrieben wird.

Nach der Evaluierung ist dann die schrittweise Einführung der elektronischen Strafakte in allen Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften und Strafgerichten des Landes vorgesehen. Im Anschluss soll die Pilotierung auf weitere Behörden wie z. B. Zollfahndungsämter ausgedehnt werden.

Die Einführung der E-Akte in Strafsachen wird als komplexe Aufgabe gesehen – aufgrund der Vielzahl an einzubindenden Institutionen, der Datenmengen, aber auch der nötigen Anpassungen der Abläufe. Sie ist aber die Voraussetzung für die effiziente und medienbruchfreie Zusammenarbeit von Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten.

Dr. Benjamin Grimm, Minister für Digitalisierung in Brandenburg.(©  Staatskanzlei – Cathrin Bauer / cathrinbauer.com)
Dr. Benjamin Grimm, Minister für Digitalisierung in Brandenburg.
(© Staatskanzlei – Cathrin Bauer / cathrinbauer.com)

Dr. Benjamin Grimm, Minister der Justiz und für Digitalisierung in Brandenburg, kennzeichnet die Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen als „ganz entscheidende[n] Schritt für die Justiz in Brandenburg. Mit ihr wollen wir die Grundlage für eine effizientere und zukunftsfeste Strafverfolgung schaffen. Sie wird die Zusammenarbeit aller Strafverfolgungsbehörden verbessern und modern aufstellen“, so der Minister.

Auch Innenministerin Katrin Lange sieht die Einführung der E-Akte als einen „Paradigmenwechsel für die Strafverfolgungsbehörden“, sie ermögliche eine noch engere Verzahnung zwischen Polizei und Justiz und leiste einen maßgeblichen Beitrag zur Rechtssicherheit und Verfahrensbeschleunigung. „Wir setzen damit konsequent auf eine moderne Strafverfolgung, die den Anforderungen der digitalen Gesellschaft gerecht wird.“

Zum Stand der E-Akte in der Brandenburger Justiz

Mit der Pilotierung der E-Akte für Strafsachen kann Brandenburg an bereits erfolgte Implementierungen anknüpfen:

  • Regeleinführung der elektronischen Akte in der gesamten Ordentlichen Gerichtsbarkeit in Zivil-, Betreuungs- und Familiensachen im Jahr 2023 (mit Ausnahme des Amtsgerichts in Eberswalde).
  • In den Staatsanwaltschaften im Bereich der elektronischen Geldstrafenvollstreckung wurde die E-Akte zum Dezember 2024 eingeführt. Ordentliche Gerichtsbarkeit und alle Staatsanwaltschaften führen Ordnungswidrigkeitenverfahren der zentralen Bußgeldstelle bereits im Regelbetrieb (wiederum mit Ausnahme des Amtsgerichts Eberswalde).
  • Die Einführung der E-Akte am Finanzgericht Berlin-Brandenburg wurde im Oktober 2024 abgeschlossen.

Parallel laufen die Pilotierungen der E-Akte an allen Verwaltungsgerichten des Landes und in Nachlass- und Immobiliarvollstreckungssachen; die Pilotierung in der Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit werde vorbereitet.

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